Beiträge von chilly-bone

    Hallo Helfstyna,
    sorry wenn es zickig herüber kommt, so sollte es nicht sein. Heute ist nicht mein Tag tut mir leid :)


    Beim OA werde ich eher nie wen erreichen, da die nur dann erreichbar sind, wo ich arbeite... Ne Mail wurde auch schon bei Bekannte nicht beantwortet, aber auch den Schritt werde ih nochmal versuchen.

    Haha, ja mein Hund hört auf mich und meinen Partner. Eine Haftpflichtversicherung besteht auch. Es geht mir im Grunde darum zu wissen ob ich im Recht bin, wenn ich meinen Hund leinenlos herumtollen lasse oder nicht? Kann mir daraufhin eine Strafe drohen? Die im Verein erzählen es jeden, das es verboten ist, und erst mit der Prüfung legal sei. Egal wer fragt, wird auh sofort abgefertigt und behandelt als würde man sonstwas fragen. Manchmal kommen auch Kommentare, als wenn es selbstverständlich wäre das es nicht erlaubt sei und jeder das wüsste...


    Mir geht es jedenfalls darum endlich zu verstehen, was da im Hundegesetz verankert wurde...

    Hallo Terrierpower,
    auch dir danke für die Antwort. Sowas habe ich bis jetzt auch gelesen, aber es ist so schwammig dargestellt. Auf der einen Internetseite der Stadt steht, das sowas für alle Hunde gelte, bis auf wie du sagst Listenhunde. Auf der anderen Seite steht dann das es überall in der Stadt Hundeauslaufgebiete gibt, auf denen die Hunde NACHDEM sie geprüft wurden, herumtollen können und keine Leine benötigen. Dazu gab es dann noh eine Liste aller Wiesen, aber da stehen auch die Wiesen drauf, die meines Erachtens nach für ALLE frei sein sollten. Jedenfalls stehen da nur Schilder wie: "Hier darf ich frei laufen" am Ende des Gebietes dann jeweils ein: "Hier muss ich wieder an die Leine" oder: "Hier darf ihr Hund innerhalb ihres Einwirkungsbereich frei laufen" Aber Frage: Was ist der Einwirkungsbereich? Der eine Hundetrainer meint, das der Hund dann zwar ohne Leine aber höchstens Armweite von einem entfernt hertrotten dürfe,... Dann gibt es Schilder da steht der Zusatz: "Die Gemeinde haftet nicht für etwaige Schäden" Hier ist es dann auf eigene Gefahr oder? Oder kann ich dafür dennoch dann Strafe kassieren? Ich war auch mal auf einer anderen Hundewiese, wo wir dann nicht geblieben waren, da dort stand, das Hunde mit § so und so hier frei laufen dürften, was ich dann vermute, nur für geprüfte Hunde gilt oder? Ich blicke nicht mehr durch. Früher konnten die Hunde auch überall laufen, jetzt hat man schon Probleme bei den sogenannten Auslaufgebieten...

    Ja, wenn du meinen Beitrag gelesen hättest, würdest du die Frage nicht stellen. Ich habe dort noch niemanden wirklich erreichen können. Und ich dachte so ein Forum sei dazu da um Fragen zu stellen, wo man selbst nicht weiter weiß oder irre ich mich?


    Aber danke, ich weiß jetzt das ich mih lieber nicht mehr an Foren wenden sollte. Schade

    Hallo PfotenKumpel,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Genau hier ist der Punkt, mir ist das im Hundegesetz zu verwirrend. Bei dem einen Satz heißt es für alle Hunde und im nächsten Punkt verstehe ich heraus, das dafür dieser Hundeführerschein von Nöten wäre.


    Die vom Verein meinen das auch und meinen auch über das Thema mit dem Ordnungsamt gesprochen zu haben, welche Ihnen Recht gegeben hätte...

    Hallo liebe Hundefreunde,


    ich wohne mit meinem Vierbeiner in ganz naher Umgebung zu Hamburg. Überall hier herrscht Leinenzwang.


    Jetzt habe ich mit sehr großer Freude folgende Seite entdeckt: http://hundewiese-hamburg.de/
    und freute mich sehr über die Anzahl an Hundeauslaufgebieten für alle Hunde. Auf der Homepage ist es unterteilt in "für alle Hunde" und "für geprüfte Hunde", also suchte ich mir einige nette Hundewiesen heraus und tobte dort auch schon mit meinem Vierbeiner herum.


    Jetzt ist es jedoch so, das in unserem Hundeverein darauf beharrt wird, das es keine Hundeauslaufgebiete für ALLE Hunde gäbe, und die Auslaufgebiete NUR für Hunde mit einer Prüfung wie dem Hundeführerschein gelten.


    Schwupps einen Blick ins Hundegesetz, aber da klingt das alles recht widersprüchlig bzw. ich steige nicht durch :(
    Jetzt ist die Frage... Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich weiter mit meinem Hund auf solche Flächen "für alle Hunde" gehe, oder reden die im Verein (was ich hoffe und irgendwie auch vermute) einfach Schwachsinn? Es sind sehr alte Leute alle und auch sehr eingefahren - bin auf der Suche nach einer neuen Trainingsmöglichkeit da mir die ganzen Methoden etc nicht gefallen und es einfach tollere neuere Methoden gibt.


    Habt ihr vielleicht auch offizielle Texte, die eure Aussage ob oder ob nicht erlaubt bekräftigen? Am besten mit Quelle angeben, damit ich evtl auch darauf verweisen könnte. Beim Ordnungsamt, wo mir geraten wurde anzurufen, habe ich niemanden erreiht.


    Ich freue mich von euch zu hören und wünsche einen schönen Abend.


    Chilly und ihr Vierbeiniger Freund der inständig hofft, das er weiterhin auch ohne Leine herumtollen kann :D

    Hallo Bubble,
    also hier in Hamburg muss man den Hund warum auch immer 2x anmelden. 1x bei der Hundesteuer und 1x im Hunderegister... Wozu das gut sein soll, weiß der Geier. Ich weiß nur, das ich dies online gemacht habe und dort stand, das eine Onlineanmeldung des Hundes im Hunderegister gleichzeitig auch eine Anmeldung zur Steuer ist. Für die Anmeldung im Register musste ich dann noch 14 Euro zahlen (kostet sonst, wenn man es nicht online macht 28 Euro). Nach einer Weile erhielt ich dann Steuermarke etc. Jetzt meldete ich ihn um und bekomme das Schreiben, das der Hund von mir nicht angemeldet wurde - ich verstehe diesen Behördenirrsinn nciht mehr...


    Versuchte übrigens gestern den ganzen Abend meine Stellungnahme zu dem Amt zu faxen, passierte nix. 10 Minuten klingelte das durch, aber kein Fax sprang an - heute das gleiche Spiel am Telefon. Seit Stunden versuche ich, das Amt telefonisch zu erreichen, durchgehend besetzt oder geht keiner ran :kopfwand: :curse:

    Hallo liebe User,


    habe vor knapp einem Jahr meinen Schäfi beim Hunderegister in Hamburg gemeldet. Dies geschah online.
    Im Net stand, das die Anmeldung im Hunderegister auch gleichzeitig als Anmeldung für die Hundesteuer fungiere.
    Ich füllte also brav alles aus, drückte auf senden und erhielt auch einige Zeit später Post. Hundemarke, Bescheid über die Hundesteuer etc.


    Jetzt habe ich den Hund von mir, auf meinen Freund umgemeldet und von Hamburg weg, da der Hund nicht mehr in Hamburg lebt, sondern bei meinem Freund. Jetzt erhielt ich ein Schreiben, das mich ein Bußgeld erwarte, da ich den Hund nicht angemeldet habe beim Hunderegister. Was erwartet mich jetzt?


    Wie kann ich beweisen, das der Hund von mir gemeldet wurde? Ich habe ja nur den Steuerbescheid für den Hund, und die Hundemarke erhalten. Weiß einer einen Rat, habe nämlich nicht wirklich das Geld um es den Behörden zu geben, obwohl ich alles richtig gemacht hatte...


    Vielen Dank schon einmal im Voraus


    Eure Chilly

    Danke für die zahlreichen Antworten - Der Besuch beim Familienlabbi steht nun bald bevor, bin gespannt wie die beiden auf ihn reagieren. Er ist ja zum Glück der liebste Hund den ich kenne - also hoffe ich das alles supi wird.


    Ja die Besitzer waren schon welche -.- Ich war nachher auf 180 habe mich aber lieber um unsere beiden Fellnasen gekümmert. Die Jungs waren doch ziemlich am zittern gewesen - sowas kannten sie ja nun auch noch garnicht mit ihren 10 und 11 mon.


    Wir hatten uns ja echt nichts dabei gedacht gehabt, geht man ja davon aus, das freilaufende Hunde an so einem Ort auch verträglich sind. Naja in nächster Zeit achte ich wohl bisschen mehr auf unsere Racker. :(
    Ihnen gehts auch weiterhin gut, gestern Abend haben sie auch wieder getobt miteinander also hoffe ich mal sie kommen gut drüber weg :)


    Liebe Grüße
    Cindy, Ares und Esco