Also bei uns waere es Gewaehrleistung, gegebenenfalls auch Schadensersatz statt Gewaehrleistung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, war die Krankheit nicht nur schon vorhanden und verschwiegen, sondern sogar schuldhaft verschwiegen, weil die Verkaeuferin davon gewusst hat!
Somit muesste sie bei uns den vollen Mangelfolgeschaden (TA-Kosten) ersetzen, glaub ich.
Und wie gesagt bei Tieren ueber den "Sachwert" hinaus.
Selbst wenn es nicht schuldhaft gewesen waere, wuerde Gewaehrleistung ganz normal greifen sofern nicht dezitiert "gekauft wie gesehen" oder wie immer das bei euch heisst, ausgemacht wurde.
Klar ist hier nicht "Welpe" Kaufinhalt, sondern eben ein erwachsener Hund - demnach zwangslaeufig so zu sagen "gebraucht". Aber alles, was nicht extra ausgemacht wird, wird im Zweifelsfall so verstanden, wie es ein redlicher Verkaeufer verstanden haette. Gewoehnliche Eigenschafte wie z.B. dass das Auto - obwohl gebraucht - fahren und bremsen kann oder eben, dass das Tier dem Alter entsprechend gesund ist, werden vorausgesetzt.
Sonst koenntest du ja nie irgendwas gebraucht kaufen, wenn du da null Rechte daraus hast und man dir irgendwas verkaufen kann!
Sowas koennten hoechstens Neuwagenverkaeufer und Zuechter behaupten
Ich wuerde mich wie gesagt mal an eine Beratungsstelle wenden und nachhaken.
Ich hab mich jetzt durch alle 14 Seiten gelesen und moechte auch noch mal ganz herzlich mein Mitgefuehl ausdruecken. Ich wuensch euch viel Glueck!
Ich finde es super, "Secondhandhunde" aufzunehmen und Kleinanzeigen sind nun mal der direkte Weg dahin.
Alles Gute, ihr zwei!