Beiträge von Kiwi_Maja

    Klar hast du erst mal Pech aber Rechte hast du trotzdem ;)


    Kann mir nicht vorstellen, dass man in Deutschland nichts privat (ver)kaufen kann und nur gewerbliche Haendler ein Monopol darauf haben, gewoehnliche Rechte zu verschaffen.


    Gewaehrleistung greift bei jedem Kauf, das haben ja andere hier auch schon geschrieben.


    Aber sinnvoller als unsere Diskussion waere es sicher, sich bei dafuer eingerichteten Stellen zu informieren :)


    Ich bin mir im Detail absolut nicht sicher - im Grossen und Ganzen aber schon, dass man keinen kranken Hund als gesund verkaufen darf.


    Lg

    Also bei uns waere es Gewaehrleistung, gegebenenfalls auch Schadensersatz statt Gewaehrleistung.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, war die Krankheit nicht nur schon vorhanden und verschwiegen, sondern sogar schuldhaft verschwiegen, weil die Verkaeuferin davon gewusst hat!


    Somit muesste sie bei uns den vollen Mangelfolgeschaden (TA-Kosten) ersetzen, glaub ich.
    Und wie gesagt bei Tieren ueber den "Sachwert" hinaus.


    Selbst wenn es nicht schuldhaft gewesen waere, wuerde Gewaehrleistung ganz normal greifen sofern nicht dezitiert "gekauft wie gesehen" oder wie immer das bei euch heisst, ausgemacht wurde.


    Klar ist hier nicht "Welpe" Kaufinhalt, sondern eben ein erwachsener Hund - demnach zwangslaeufig so zu sagen "gebraucht". Aber alles, was nicht extra ausgemacht wird, wird im Zweifelsfall so verstanden, wie es ein redlicher Verkaeufer verstanden haette. Gewoehnliche Eigenschafte wie z.B. dass das Auto - obwohl gebraucht - fahren und bremsen kann oder eben, dass das Tier dem Alter entsprechend gesund ist, werden vorausgesetzt.


    Sonst koenntest du ja nie irgendwas gebraucht kaufen, wenn du da null Rechte daraus hast und man dir irgendwas verkaufen kann!
    Sowas koennten hoechstens Neuwagenverkaeufer und Zuechter behaupten ;)


    Ich wuerde mich wie gesagt mal an eine Beratungsstelle wenden und nachhaken.


    Ich hab mich jetzt durch alle 14 Seiten gelesen und moechte auch noch mal ganz herzlich mein Mitgefuehl ausdruecken. Ich wuensch euch viel Glueck!


    Ich finde es super, "Secondhandhunde" aufzunehmen und Kleinanzeigen sind nun mal der direkte Weg dahin.


    Alles Gute, ihr zwei!

    Ich wuerde ihr raten, sich mal an einen Kundenschutz-Beratungsstelle zu wenden und abzuchecken, wie ueberhaupt die Rechtslage ist, also zu was genau die ehem. Besitzerin verpflichtet ist. M.E koennten das die TA-Kosten sein und dann kann es sich durchaus auszahlen, zu klagen (und noch mehr mal damit zu drohen!).
    Hier greift an sich Gewaehrleistung - und die ist im deutschen Recht dasselbe wie bei uns. Der Mangel war schon da bei der Uebergabe und wenn ich das richtig verstehe, hat die Verkaeuferin das sogar gewusst und schuldhaft verschwiegen. So muss sie tiief in die Tasche greifen.
    Laut AGBG muessen bei Tieren auch Heilungskosten ersetzt werden, die ueber den Kaufpreis hinaus gehen.


    Wie gesagt, ist das natuerlich ganz ihre Sache und ich moechte mich auch nicht einmischen. Aber es waere eine Moeglichkeit das Geld auf zu treiben - und ein Schritt in die richtige Richtung bzgl. solcher Leute.


    Das Geld wuerde ja sie bekommen, da ihr Schaden ersetzt wird. Bei einer Anzeige, wo die Dame hoechstens dem Staat zahlen muesste waere es was anderes.


    Glg

    Hallo!


    Ich hab mich jetzt (noch!) nicht durch den Thread gelesen, bin also absolut nicht auf dem Laufenden.


    Da das anscheinend aber noch gar nicht besprochen wurde, möchte ich kurz zu Bedenken geben, dass die Verkäuferin klar gegen das Gesetz gehandelt hat und belangt werden kann (/sollte??).
    Ich kenn mich zwar nur mit österreichischem Recht aus, aber auch in Deutschland darf man keinen kranken Hund als gesund verkaufen.
    Ob man sich das antun will oder nicht bleibt natürlich jedem überlassen, aber meinem Rechtsempfinden entspräche es, die Dame im Notfall auch anzuzeigen.
    Allein als Präventivmaßnahme - aber auch, weil ich das Geld brauch und nun mal absolut zu recht einen Anspruch darauf hab.


    lg

    Hey du! :) Super! Ich wünsch euch ganz viel Erfolg!


    Fand echt auch nicht, dass das undankbar und frech geklungen hat. Ist für mich genau so rüber gekommen, dass die Müh vor dem betroffenen Kommentar lieb gemeint war, aber nicht genau auf den Punkt getroffen hat, was du fragst. Aber ich weiß - wir alle wissens langsam -, dass im Forum sooo oft sooo viel falsch rüber kommt. Wir Menschen kommunizieren halt normalerweise genauso wenig nur über Worte wie Hunde nur über Schwanzwackeln ;) Also: keep cool allerseits =)


    Viele liebe Grüße aus dem sonnigen Sicilia!

    Auf jeden Fall beim Rausgehen ganz neutral, also kein Leckerli. Wobei ich schon zu Verstehen gebe, dass ich jetzt gehe und wieder komme. Also immer das selbe Wort, nur als Info. Jedenfalls neutral. Das ist dann Gefuehlssache.


    Ich finde es weder ganz verkehrt, das ruhige Alleinesein wie andere Dinge auch mit Leckerli zu bestaerken, noch auch hier gaenzlich neutral zu sein. Was Du nicht tun sollst, ist sie in (freudige) Aufregung versetzen. Du musst wissen, wie du das bei deinem Hund vermeidest. Im Zweifelsfall wuerde ich nichts geben!


    Lg