Beiträge von cocker-shiva

    persica:
    Du liegst natürlich richtig: wofür Schmerzensgeld verwendet wird, entscheidet der Anspruchsberechtigte.


    Ich wollte nur ergänzend darauf hinaus, dass bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld (= immaterieller Schaden) gleichzeitig ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens besteht, dh. man bekommt beides und muss daher das Schmerzensgeld nicht für Beerdigungskosten hernehmen.


    Ich finde es ausgesprochen gut, dass auch in Deutschland Hinterbliebenengeld gezahlt wird ohne die doch früher sehr schwer zu erfüllenden Voraussetzungen.


    Den Angehörigen kann man nur alles Gute wünschen. Es ist immer schwer, Angehörige zu verlieren, welche Auswirkungen dieser dramatische Todesfall hat, kann man sich als selbst nicht Betroffener wahrscheinlich kaum vorstellen. Gut, dass sie dann wenigstens anwaltlich vertreten sind.

    Ich dachte, dass der Eigentümer die Einschläferung im Falle einer extremen Beißattacke anweisen darf. Das dürfte ja als vernünftiger Grund i.S.d. TierSchG genügen, muss nur nen Tierarzt finden, der das dann macht. :ka: Gegen die gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme der zwangsweisen Einschläferung müsste ich im einstweiligen RSchutz vorgehen, die Anordnung setzt zudem meine Anhörung voraus. Vielleicht stimmt das auch nicht, aber so hatte ich mir das zusammengereimt.

    Es handelt sich dabei um eine Beurteilung im Einzelfall mit Ermessensentscheidung. Ein vernünftiger Grund liegt bei Nutztieren schon darin, dass sie zur Schlachtung gehalten wurden.


    Bei Hunden ist das natürlich ganz anders.


    Praktisch wirkt sich das selten aus, weil es an der Öffentlichkeitswirksamkeit fehlt (wo kein Kläger, da kein Richter). Egal, warum ein Halter sein Tier gehen lassen möchte: sind sich TA und Halter einig, wird das Tier erlöst und kein Hahn kräht danach.


    Will ein Halter aber z.B. sein Tier einfach so loswerden und der TA vertritt eine andere Auffassung als der Halter, entscheidet das Veterinäramt. Die Entscheidung kann gerichtlich überprüft werden.


    Übertragen auf den Fall hier: das Veterinäramt trifft die Entscheidung, ob ein vernünftiger Grund vorliegt.

    Es wird Schmerzensgeld geben, wenn ein Urteil gefällt wird, das die Stadt als schuldig befindet. Und damit kann man sicherlich die Beerdigungen bezahlen, je nachdem wie umfangreich sie ausgefallen sind.

    Schmerzensgeld entschädigt für immaterielle Schäden, das hat mit den Beerdigungskosten nichts zu tun.


    Überhaupt erst seit Juli 2017 ist in Deutschland die Geltendmachung von sog. Hinterbliebenengeld möglich, zuvor war das der Ausnahmefall, da nachgewiesen werden musste, dass die Angehörigen selbst durch den Vorfall selbst gesundheitlich beeinträchtigt wurden, also insbesondere einen sogenannten Schockschaden erlitten.


    Es war allerdings schon immer so, dass im Falle eines Verschuldens die materiellen Schäden zu ersetzen waren und dazu gehören die Beerdigungskosten.


    Jetzt kann die Stadt nicht "einfach" Gelder ausgeben, solange nicht geklärt ist, wer was verschuldet hat, daher ist das Zukunftsmusik, so sehr man sich auch eine andere Möglichkeit wünschen würde.

    hasilein75:
    Gibt es da irgendwas Neues oder woraus schließt du das?


    Ich kenne nur diesen Beitrag, der ja schon zitiert wurde, da hat er sich nicht negativ geäußert.


    Hannover: Staffordshire Chico soll zum Wesenstest – HAZ – Hannoversche Allgemeine


    Aber auch wurscht eigentlich, morgen steht ja erst die Untersuchung an. Ob und wann der Wesenstest dann durchgeführt wird, steht in den Sternen. Bis zur Entscheidungsfindung, ob der Hund überhaupt am Leben bleibt, dauert es sicher noch längere Zeit.

    Vielleicht hat ihn die Familie ja zur Prüfung strafrechtlicher Konsequenzen im Sinne einer eines Tages möglichen Nebenklage beauftragt. Bekannt ist er ja, wenn auch eben bezogen auf seine Tätigkeit als Strafrechtler.


    Was mich eben gewundert hat, ist die zunächst korrekte Darstellung zur Entscheidungshoheit, um dann an anderer Stelle den Eindruck zu erwecken, die Familie könne entscheiden (formuliert als Tendenz, den Hund einschläfern zu lassen).


    Großartiges Spezialwissen braucht man zumindest nicht für die Frage, wer entscheidungsbefugt ist. Vertiefte Kenntnisse würde er ja nur brauchen, wenn er einen Entscheidung der Behörde über eine Euthanasie angreifen möchte, weil die Erben den Hund herausverlangen, was hier ja absurd ist.

    "Anwalt Hüttl kritisierte am Dienstag den Verlauf der Diskussion über Chico. Unzählige Menschen äußerten sich im Internet ohne weitere Kenntnis zu dem Fall. „Das hat Dimensionen angenommen, die die Hinterbliebenen sehr betroffen macht. Egal wie sie sich entscheiden – hunderttausend Leute werden dagegen sein“, sagte Hüttl. Die Tendenz seiner Mandantinnen gehe aber dahin, Chico einschläfern zu lassen."

    Den letzten Satz verstehe ich nicht so ganz, nachdem er sich zur Entscheidungshoheit der Stadt schon geäußert hat und nur von einem Anspruch auf Anhörung ausgeht.


    "Stadt habe natürlich die Entscheidungshoheit, aber zumindest ein Anhörungsverfahren sei nötig, sagte Hüttl."


    Wesenstest soll über "Chicos" Zukunft entscheiden | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen - Hannover/Weser-Leinegebiet


    Liegt vielleicht daran, dass sein Schwerpunkt nicht auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts liegt.

    Ist es eigentlich ueblich erst den WT zu machen? Ich mein, wenn der Hund ernsthaft krank ist und das die Ursache ist, dann gehoeren dem doch die Schmerzen genommen bevor irgendwas getestet wird!?

    Nein, das sehe ich ebenso wie du. Es macht tatsächlich ja keinen Sinn, einen Wesenstest zu absolvieren, wenn der Hund krank ist und behandelt werden muss.


    So wird es auch bei Chico gehandhabt, bei dem schon mehrfach der Verdacht einer Tumorbildung geäußert wurde. Er wird morgen in der Tierärztlichen Hochschule Hannover untersucht. Der Termin zum Wesenstest steht noch garn nicht fest, weil man ja nicht weiß, was sich aus der Untersuchung ergeben wird.


    Wesenstest soll über "Chicos" Zukunft entscheiden | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen - Hannover/Weser-Leinegebiet

    expecto.patronum:
    Ein Zusammenhang zwischen öffentlicher Aufmerksamkeit und dem Neueintritt in die Entscheidungsfindung ist nicht von der Hand zu weisen, das wurde hier im Thread ja wiederholt angesprochen. Aber muss man dafür diese unsachlichen Kommentare immer wieder lesen und das dann eben nur, um zu zeigen, wie doof die sind? Du hattest ja dazu auch nur geschrieben, dass du gleich kotzen musst.


    Ich sehe darin dann eben eher eine Verbreitung dieser Negativbeispiele, aber deine Meinung bleibt dir ja unbenommen.


    Du meinst, der größte Teil teilt meine Meinung nicht? Ich habe auch den Eindruck, dass hier fast alle eine Euthanasie für den einzig richtigen Weg halten. Insofern liegst du da richtig, weil ich ja wiederholt geschrieben habe, dass ich mir kein Urteil zutraue und für ein Überleben bin, sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist und die tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und - wenn das nicht der Fall ist - für die Tötung bin. Der Unterschied zur herrschenden Meinung besteht also nur darin, dass die Befürworter einer Tötung davon schon fest überzeugt sind und ich nicht, da ich das nicht beurteilen kann.


    Der Großteil meiner Beiträge bezog sich aber nicht auf "überleben oder nicht", sondern auf die einzelnden Verfahrensschritte.

    Es werden hier immer wieder doofe Kommentare aus FB oder anderen Brüllbuden eingestellt.


    Macht es denn einen Sinn, auf solchen Seiten zu lesen? Das Geschwätz wird doch dann nur unnötig verbreitet. Dort schreiben weder die Entscheider noch finden sich überwiegend sachliche Kommentare. Wäre dergleichen maßgeblich wäre wahrscheinlich die Todesstrafe wieder eingeführt, Scheidungsverfahren nach Verschuldensprinzip und ähnlich seriöse Anliegen.