Leute, bitte steinigt mich nicht, aber wo genau ist denn festfehalten, dass es bei einem erwachsenen Hund eine Titerbestimmung braucht?
Ich sehe, dass der Hund die Bestimmungen über die Einfuhr aus gelisteten Ländern erfüllen muss (Chip und Tiergesundheitsbescheinigung) PLUS die Bestimmungen für die Einfuhr aus einem nicht gelisteten Land (Tiergesundheitsbescheinigung von einem amtlich bestätigten TA plus diverse Selbsterklärungen) aber von einem Titer könnte ich höchstens in diesem Satz etwas lesen "Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen."
Und was ich auch überhaupt nicht verstehe ist, was ich mache wenn ich mit dem Auto unterwegs bin und NICHT über Flughafen oder Hafen ankomme.
Die Titeruntersuchung ist in Art 12 Abs 1 Buchstabe d der VO 576/2013 vorgeschrieben.
Da Deutschland von Mitgliedsstaaten und gelisteten Drittländern umringt ist, gibt es auf der Liste für Einreiseorte aus nicht-gelisteten Drittländern nur Häfen und Flughäfen, mit dem Auto gibt es geografisch gar keine Möglichkeit. Länder mit einer Aussengrenze zu nicht-gelisteten Drittländern haben auch Straßen als Einreiseorte, daher kann man dort auch mit dem Auto ankommen.