Also seitdem ich diesen Link gesehen habe Vollstreckungstipp | Pfändung wertvoller Tiere im häuslichen Bereich des Schuldners
habe ich die Horrorvorstellung, dass Laura ins Labor kommt, wenn ich jemals Schulden machen sollte.
Das ist Unsinn. Als Versuchstiere dürfen lediglich Tiere eingesetzt werden, die in zugelassenen Zuchteinrichtungen für ebendiesen Zweck gezüchtet wurden. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur einige landwirtschaftliche Nutztiere.
(Siehe Paragraph 19 Tierschutz-Versuchstierverordnung). „Privathunde“ werden nie im Labor landen.