Alles anzeigenGerade noch mal nachgelesen auf der Seite vom Zoll.
Da steht nur das die Tollwutimpfung gültig sein muss. Heißt es sollte auch der 3-Jahres Abstand möglich sein.
Hoffe ich liege da nicht komplett falsch.
Das nur bestimmte Tierärzte die Impfung vornehmen dürfen davon wusste ich bis jetzt noch nichts. Wo kann man das nachlesen?
Kucke mal in dem EU-Heimtierausweis, da steht bei Tollwut-Impfungen "ermächtigter Tierarzt" während bei anderen Impfungen und Behandlungen nur "Tierarzt" steht. Je nach Land sind nicht automatisch alle Tierärzte ermächtigt, und im EU-Ausland gar keine. Hat mich unsere Amtstierärtzin drauf hingewiesen, die unsere Ausreise autorisiert hat.
Zu den Intervallen: ja das stimmt. Das Jahr steht da nicht, sondern dass es gültig sein muss. Ich würde sagen, kommt auch drauf an wo du hinreist, und wie du einreist. Gültig heißt halt im allgemeinen EU-Verständnis ein Jahr, wie gesagt, ich persönlich würde es glaube ich nicht riskieren. Ich hatte jetzt wirklich mit einigen EU-Stellen Kontakt und es wurde immer das Jahr betont, ich glaube ich persönlich würde nicht riskieren, an irgendeinem EU-Flughafen zu stehen und mir wird mein Hund weggenommen, bis ich die 3 Jahre ausdiskutiert habe.
Aber meine Hunde sind auch per se Immigranten, deshalb seh ich das wahrscheinlich nochmal panischer, als wenn sie grundsätzlich EU-Papiere hätten. Und ich bin auch per se impf-freundlich. Meine Hunde hatten beide das x-fache des Titertests, einfach weil ich lieber einmal mehr geimpft habe, als dass irgend etwas schief geht.
Das mit dem Jahr ist aber nicht korrekt und die dreijährige Impfung macht eigentlich auch keine Probleme, da bist du evt. an seltsame Leute geraten.
die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls verstreichen müssen, und reicht bis zum Ende der Impfschutzdauer, die in der technischen Spezifikation der in Nummer 1 Buchstabe b genannten Zulassung oder der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Zulassung oder Lizenz für den Tollwutimpfstoff in dem Mitgliedstaat oder Gebiet oder Drittland, in dem der Impfstoff verabreicht wird, vorgeschrieben ist.