Beiträge von Laurentide

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    Ja. Alles seriös. Auch wenn mans nicht glauben mag, das ist sogar rechtlich seriöser als so ziemlich jeder Züchter.
    Die Tiere sind gesundheitlich versorgt und haben echte Papiere.


    Woran erkennst du was das für Papiere sind? Habe in den Anzeigen nirgends einen Hinweis auf den Verein gelesen, was für mich immer sehr darauf hindeutet, dass die Papaiere selbstgedruckt sind.

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    Der Hund befindet sich nicht in einem TH, sondern in einer Pflegestelle. Und worauf soll das OA achten? Doch höchstens darauf, ob der Hund angemeldet ist.


    Wer Hunde für andere nach Deutschland verbringt, benötigt dafür eine Erlaubnis des Veterinäramtes (§11 TierSchG). Mir klingt das ganze auch eher nach Hundehandel als nach Tierschutz, da kann es gut sein, dass die rechtlichen Voraussetzungen gar nicht da sind und jemand noch einen kleinen Nebenerwerb betreibt.

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    Nochmals die Frage, man darf diese Rasse doch gar nicht in Deutschland züchten?!
    Wie meldet man den Hund dann an?


    Das Einfuhr- und Verbringungsverbot von Am. Staff, Pitbull, Bullterrier und Staff. Bullterrier ist in einem Bundesgesetz geregelt. Somit besteht für ganz Deutschland das Verbot diese Rassen einzuführen oder zu verbringen.


    Das Zuchtverbot wird dagegen in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt und sieht somit in jedem Bundesland anders aus. In manchen Bundesländern darf man uneingeschränkt züchten, in anderen mit Auflagen (wie z.B. Verhaltensprüfung der Elterntiere) und in wieder anderen ist es grundsätzlich verboten.
    Für alle gelisteten Rassen gibt es Züchter im VDH und für keine Rasse war die Zucht jemals bundesweit verboten.

    Danke für deinen tollen Beitrag, Simone. Nur hier muss ich widersprechen:

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    Das Revier bleibt unverpachtet, der Bauer bleibt auf seinen Schäden sitzen. Er muss seine Produkte teurer verkaufen oder er geht bankrott.


    Ist eine Jagd nicht verpachtet, ist die Jagdgenossenschaft zum Schadenersatz verpflichtet. Und da wird in den meisten Revieren die Gemeinde - und somit der Steuerzahler - den Hauptanteil tragen müssen (bzw. in deinem Beispiel dann der Verein "wir lieben Blümchen" ... cooler Name übrigens :D ).
    Der Landwirt bleibt auf den Kosten somit nicht sitzen.

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    Niemand muß mehr sein Essen schießen, man kann alles an Fleisch, von dafür gezüchteten Tieren, kaufen.


    Und diese Tiere wurden nicht geschossen oder was??? Fleisch wächst nicht auf Bäumen und im Gegensatz zu den Tieren, die Supermarktfleisch liefern, hat Wild wenigstens artgerecht gelebt.
    Ich esse nur Fleisch das ich selbst geschossen habe. Wie man ein Tier essen kann, dem am ersten Lebenstag Zähne und Schwanz gekürzt wurden, das einmal quer durch Europa gekarrt wurde und sein Leben auf sage und schreibe 0,75 rechtlich zugestandenen Quadratmetern verbracht hat, ist mir ein Rätsel.


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    Hier bei uns werden bei Teibjagden noch nicht mal die Wälder gesperrt


    Jäger dürfen keine Wälder sperren, egal wie sinnvoll das wäre.


    Eigentlich wollte ich noch was zu den einzelnen Änderungen schreiben (wobei ich mich mehr mit BW beschäftigt habe als mit NRW). Beim Niveau dieses Threads lasse ich es aber wohl lieber bleiben.

    Welches Jagdgesetz meinst du denn? Das Bundesjagdgesetz ist ja nicht in Überarbeitung. Derzeit sind Änderungen für das Landesjagdgesetz NRW und das Landesjagdgesetz BW im Gespräch.
    Bei beiden finde ich einige Änderungen sinnvoll, viele anderen katastrophal