Zitat
Aber mal was ganz neutrales: Wie ist denn das nun mit der Zucht geregelt? Ich dachte auch, es darf nicht gezüchtet werden (das kann ich aber auch nur aus der Regenbogenpresse aufgeschnappt haben...)
Diese ganze Listenhundegeschichte ist ja so kompliziert, weil es so viele unterschiedliche Regelungen gibt.
Bundesweit gilt nur das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz, dass den Import von einigen Rassen regelt (bzw. besser gesagt verbietet).
Alles andere (auch die Zucht) ist Landesrecht und dementsprechend hat da auch jedes Bundesland sein eigenes Ei gelegt.
Bei uns in Baden-Württemberg ist es so, dass mit "Kampfhunden" nicht gezüchtet und nicht vermehrt werden darf, diese Hunde sind unfruchtbar zu machen.
Kampfhunde werden definiert als Hunde "bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist". Die Eigenschaft als Kampfhund wird grunsätzlich bei Am. Staff, Pitbull und Bullterrier vermutet solange der Hund nicht durch einen Wesenstest diese Vermutung widerlegt.
Mit bestandenem Wesenstest ist der Am.Staff kein "Kampfhund" mehr im Sinne des Gesetzes und somit auch vom Zuchtverbot nicht mehr betroffen, da dieses sich auf die Eigenschaft "Kampfhund" und nicht auf die Rasse "Am.Staff" bezieht.
Warum der Leinenzwang trotz Wesenstest bestehen bleibt ist mir ein juristisches Rätsel, aber das ist eben so.
Andere Länder haben andere Verordnungen, aber wenn ich mir die Züchterlisten im VDH anschaue, sind da so ziemlich alle Bundesländer vertreten, insofern scheint es da ähnlich gehandhabt zu werden.
ZitatEs sitzen tausende Staffs in deutschen Tierheimen.
Gerade bei dieser Rasse find ich den Gedanken, einen Hund vom Züchter zu holen, fast paradox.
Abgesehen davon, dass wir immer noch in einem freien Land leben und jeder seinen Hund da kaufen kann, wo er will, würde ich gerade bei einer Rasse, die sich in unserer Gesellschaft wirklich nie danebenen benehmen darf, auf eine seriöse Zucht und Aufzucht achten.