Beiträge von Laurentide

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    Werde nun am Montag nochmal ins Gefängnis gehen und ein Zettel von der Frau verlangen, dass sie die Tiere an mich abtritt, damit ich für sie ein neues Zuhause suchen kann. Weiß jemand, wie das offiziell heißt? Gibt es da Vordrucke im Netz? Habe leider nichts dazu gefunden.


    Ich würde mir den Abgabevordruck vom Tierheim geben lassen und damit zur bisherigen Halterin gehen, so dass die Tiere direkt von deiner Bekannten an das Tierheim überschrieben werden. Dann hat das Tierheim auch klare Verhältnisse und kann die Tiere weitervermitteln. Ich würde die Tiere auf keinen Fall auf mich überschreiben lassen, denn dann bist du wirklich bis in alle Ewigkeit dafür verantwortlich. Wenn der Hund morgen ne Magendrehung bekommt, vors Auto läuft oder sonstwas passiert geht das alles auf deine Rechnung!


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    Ich sagte, ich könne das ein paar Tage machen


    Also wenn du das so gesagt hast und es dafür vielleicht noch Zeugen gibt, dann kann dir da kein Gericht der Welt draus drehen, dass du eingewilligt hast 100 Tage für die Tiere aufzukommen. Ein "paar Tage" sind vielleicht mal übers Wochenende aber nicht mehr.


    Wenn die bisherige Halterin sich weigert die Tiere ans Tierheim zu übereignen würde ich auch das Veterinäramt informieren, dass sich die Tiere in der Wohnung befinden, die Halterin sich nicht um die Tiere kümmern kann und auch keine dauerhafte Betreuung sichergestellt hat. Du hättest eine Betreuung für ein paar Tage zugesichert und diese seien jetzt vorbei. Die finanziellen Mittel für die Versorgung der Tiere hätte die Halterin auch nicht hinterlassen.


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    tierheim sagte, dann müsste der veterinärdienst und ein gerichtlicher beschluss kommen, was tage dauern würde. polizei sagt, ich würde mich strafbar machen.


    Bei Gefahr im Verzug kann das Veterinäramt sofort in die Wohnung. Und diese ist ja gegeben, da die Versorgung der Tiere offensichtlich nicht sichergestellt ist. Einen gerichtlichen Beschluss braucht man nur für eine Durchsuchung.
    Was du nicht machen darfst ist einfach die Tiere in die Wohnung bringen, den Schlüssel einwerfen und dann gehen!

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    Nö, also ich kenne mehrere Fälle wo Hunde vorm Tierheim ausgesetzt wurden aus unseren umliegenden Tierheimen, wo der Halter ausfindig gemacht wurde oder der Hund gechipt war, und in keinem der Fälle wurde der Halter in irgendeiner Weise bestraft dafür. Der Hund wurde dem Besitzer lediglich enteignet.


    Deshalb ist es noch lange nicht erlaubt.
    Außerdem ist eine Enteignung auch eine From von Strafe (wenn sie den Halter im konkreten Fall auch nicht sonderlich getroffen haben wird) und ich mir auch nicht vorstellen, dass eine Behörde enteignet aber kein Bußgeld verhängt. Vielleicht ist der Betreffende mit seinem Bußgeldbescheid einfach nicht in der Nachbarschaft hausieren gegangen, sondern hats für sich behalten?


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    Es gibt wohl genügend rechtliche Dinge, in denen der Hund betroffen ist, es aber nicht gleich um Tierschutz geht. Man beachte mal Zoophilie. Geht jetzt zwar weit von dem Fall weg, aber sonst wird mein Gesagtes wieder ganz anders ausgelegt... Ist absolut tierschutzrelevant, aber nicht gegen den Tierschutz. Somit greift in diesem Falle das Gesetz nur, wenn das Tier verletzt wird oder es sich um fremden Eigentum handelt. Ansonsten nix mit Tierschutz.


    Hast du das Tierschutzgesetz eigentlich schon mal gelesen? Zoophilie ist genauso wie dein erstes Beispiel mit dem Zurücklassen nach § 3 TierSchG verboten:
    " Es ist verboten ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen" Nix mit Verletzung und nix mit Beschädigung am Eigentum Dritter.


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    Anderer Fall: Man stelle sich mal vor, ich hab 20.000 Euro Schulden, habe nichts wertvolles außer 5 super wertvolle Do Khyi. In einem solchen Fall dürfen die Tiere auch gepfändet werden, da sie zum Eigentum gehören und der Pfänder nur durch diesen Verkauf an sein Geld kommt.
    Ergo = nicht jedes Gesetz, in dem Tiere verankert sind, beinhaltet gleichzeitig auch ein Fall für den Tierschutz.


    Haustiere sind grundsätzlich erstmal nicht pfändbar. Bei sehr hohen Werten kann im Einzelfall wenn die Belange des Tierschutzes nicht entgegenstehen gepfändet werden.


    § 811c ZPO Unpfändbarkeit von Haustieren
    (1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
    (2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

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    Aber damit sagst du gleichzeitig auch dass ich denke dass Tiere Sachen sind ;) ...


    Wo sage ich, dass Tiere Sachen sind? Das ist einer der Sätze der mir niemals über die Lippen kommen wird.



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    Wenn ein Mensch mal (nicht dauerhaft) seinen Hund tritt wird ihm vorm Gericht nichts passieren.


    Aber nur weil es hier ein Beweisproblem ist. Nach dem Tierschutzgesetz darf man einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen Leiden oder Schäden zufügen
    ...und den Tisch düftest du auch dauerhaft treten, denn dieser ist eine Sache, im Gegensatz zum Tier.


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    Und auch diejenigen, die Hunde z.B. vorm Tierheim anbinden haben nichts zu befürchten. Ich darf einen kranken Hund vielleicht nicht wegwerfen, darf ihn aber vorm Tierheim anbinden.


    :???: Wie um alles in der Welt kommst du dadrauf? Ich darf kein Tier vor dem Tierheim anbinden. Wenn ich es abgeben will, muss ich mit dem Tierheim einen Abgabevertrag machen, so dass das Tierheim der neue Halter ist.
    Schwierig ist vielleicht den Halter ausfindig zu machen, aber erlaubt ist es deswegen noch lange nicht. ich kann ja auch nicht sagen, Handtaschendiebstahl ist erlaubt, nur weil da nie einer erwischt wird.


    § 3 TierSchG
    Es ist verboten ein in im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.



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    Und solange das Tierschutzgesetz nicht in einem Fall greift bzw nötig ist, wird der Hund eben vorm Gesetz als Sache behandelt und bewertet ;)


    Warum sollte das Tierschutzgesetz nicht greifen? Ich finde leider das Urteil zum hier aktuellen Fall nicht, aber ich bin mir sicher, dass er die Strafe nach §17 Tierschutzgesetz bekommen hat. Alles andere wäre völlig unlogisch und die Höhe ist für eine "Sachbeschädigung" auch nicht mal ansatzweise gerechtfertigt (ist Sachbeschädigung überhaupt ein Straftatbestand?) für das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden dagegen schon.


    § 17 TierSchG
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.

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    Was hat denn das eine bitte mit dem anderen zu tun?? :???: Wer sagt dass mir Tiere nicht am Herzen liegen oder dass ich sie als Sachen ansehe? Ich wüsste mal nicht dass ich das Gesetz gemacht habe oder so was in der Art gesagt habe. Also manchmal bin ich echt erstaunt was einem aus einem einfachen Satz so alles unterstellt wird. :hilfe:


    Verstehe ich nicht. Ich habe doch geschrieben, dass ich nicht verstehe wie jemand, dem Tiere am Herzen liegen, sagen kann, dass Tiere Sachen sind. Dass dir dein Hund am Herzen liegt, hab ich doch gar nicht bezweifelt, im Gegenteil.


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    Du hast es doch grad selbst bewiesen: "Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. "


    Wenn man es schön umformulieren will, heißt das dann dass Tiere zwar keine Sachen sind, aber die Vorschriften von Sachen bei ihnen greifen :roll: Wo ist da jetzt wirklich ein Unterschied??


    Der Unterschied ist, dass Tiere eben keine Sachen sind. Deswegen darf ich einen kaputten Kühlschrank auch einfach wegwefen, einen kranken Hund aber nicht. Ich darf meinen Tisch gegens Bein treten wenn er wackelt, meinen Hund nicht ... denn Tiere sind keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt. Nur in Bereichen, die nicht konkret für Tiere geregelt sind, darf man die für Sachen geltenden Regeln anwenden. Kaufrecht z.B.


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    Und das Tierschutzgesetz und das Gesetz sind auch wieder zwei paar Schuhe...


    Versteh ich nich. Das Tierschutzgesetz ist doch ein Gesetz.

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    N


    Und man muss einmal bedenken- 18.000 Euro dafür, dass der Hund vor dem Staat doch nur als Sache gilt sind schon extrem viel


    Warum wird das blos immer wieder gesagt? Und ausgerechnet von Leuten, denen als Hundehalter Tiere doch irgendwie am Herzen liegen. Tiere sind keine Sachen ... weder vor dem Staat noch sonstwo! der Tierschutz ist sogar im Grundgesetz verankert. Wäre der Hund eine Sache gewesen, hätte man aus der Beschädigung einer 300€ Sache niemals ein 18.000€ Bußgeld machen können!


    § 90a BGB
    Tiere sind keine Sachen. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


    §20a GG
    Der Staat schützt, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ...

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    Ach? Und mit welcher Begründung stehen dann noch die ganzen Top-Turnierpferde wie Totilas und Co in absoluter Einzelhaltung?


    Und die ganzen schäbigen Reitstelle, die nur Boxenhaltung anbieten?


    Hengsthaltung ist natürlich noch mal ein ganz eigenes Thema.
    Ansonsten wage ich zu behaupten, dass das Hauptproblem immer noch ist, dass reine Boxenhaltung immer noch gesellschaftlich akzeptabel ist und selten angezeigt wird bzw. noch seltener geahndet wird. Problematisch ist bei Boxenhaltung vieler Pferde nebeneinander natürlich auch immer der Nachweis, dass der Sozialkontakt über die Boxen hinweg nicht ausreichend ist und die Pferde leiden. Ein Pferd ganz allein ist da natürlich einfacher.
    Auch bei Turnierpferden und Rennpferden geht die Tendenz ganz langsam zu einer natürlicheren Haltung auch wenn der alte Spruch "je teurer das Pferd, desto ärmer ist es dran" weiterhin gilt ... aber vielleicht gibt es ja irgendwann auch mal eine Pferdehaltungsverordnung, die diesem Elend ein Ende setzt.

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    Rein rechtlich dürfte bei dem Pony alles ok sein.
    Als Shetty sieht die Verordnung 6 qm Boxenfläche als ausreichend an.


    Welche Verordnung?


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    Ansonsten sehe ich bei der Haltung keinen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Der Platz ist ausreichend, mit Gartenhaus auch wettergeschützt und Einzelhaltung ist nicht verboten.


    Einzelhaltung ist vielleicht nicht wörtlich verboten, aber ich muss nach § 2 TierSchG ein Pferd verhaltensgerecht unterbringen. Und zur verhaltensgerechten Unterbringung gehört auch der ausreichende Sozialkontakt mit anderen Pferden (siehe auch Leitlinien zur Pferdehaltung des BMELV). Insofern ist die Einzelhaltung doch wieder verboten. Ich kenne auch Fälle in denen dies tatsächlich von Behördenseite durchgesetzt wurde. Ein Beispiel z.B. hier (Seite 14/15):
    http://www.google.de/url?sa=t&…qUA&bvm=bv.60444564,d.Yms


    Ich würde auch mal versuchen das Gespräch zu suchen. Warum steht das Pferd alleine, wie lange soll das noch so bleiben etc. Aber wenn das eine dauerhafte Einzelhaltung ohne plausiblen Grund ist, würde ich das Veterinäramt auch mal informieren.

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    Er wurde mit Papieren von einem Züchter erworben wurde gesagt. Wieso keine Rücknahme oder Vorkaufsrecht werde ich erfragen.
    Was etwas schade ist, daß ich bei Fragen keinen Züchter als direkten Ansprechpartner mehr habe.
    Grüßle
    Mike


    Ein seriöser Züchter weiß immer gern über die Entwicklung seiner Welpen bescheid und wird mit euch Kontakt halten auch wenn ihr den Welpen über einen kleinen "Umweg" erworben habt. Hat er kein Interesse am weiteren Werdegang seiner Nachzucht spricht das nicht gerade für ihn und ich würde die Finger davon lassen. Gerade beim Labrador Retriever gibt es ja leider viele schwarze Schafe. Was für Papiere hat der Welpe denn?