Jetzt habe ich doch lange überlegt ob ich in diesem Thread noch etwas schreiben soll, eigentlich ist ja alles gesagt, aber soviele falsche Informationen in einem Thread lassen mich jetzt doch nicht los.
Zitat
Der Hund ist aus der EU, sonst hätte er keinen EU - Heimtierausweis bekommen. Ergo wurde er auch nicht in die EU - Eingeführt.
Deswegen habe ich auch Artikel 5 der VO 998/2003 zitiert, der sich auf das Verbringen zwischen EU-Mitgliedsstaaten bezieht. Hast du den Link denn wenigstens mal geöffnet oder vielleicht sogar gelesen?
Zitat
Ein Tier unter 12 Wochen, braucht noch keine Tollwutimpfung. Und du machst dich mit deinen links absolut lächerlich.
Das bezieht sich, wie bereits mehrfach gesagt, nur auf Welpen die ausschließlich am Ort ihrer Geburt gehalten wurden und keinen Kontakt mit Wildtieren hatten. Somit nicht auf einen Straßenhund.
Zitat
Geh doch mal zum Hauptzollamt und mach bei denen eine Schulung, damit die künftig ihre Arbeit richtig machen.
Das brauche ich nicht, der Zoll ist für das Verbringen von Heimtieren innerhalb der EU nämlich gar nicht zuständig.
Zitat
Danach schulst du bitte auch noch alle Amtstierärzte, damit es dort auch keine Probleme gibt. Gott sei Dank haben wir Leute wie dich, die den Behörden deren ihre Arbeit erklären können.
Das brauche ich, glaub ich, auch nicht. Meine Kollegen sind da mit Sicherheit genauso kompetent wie ich. Wo auch immer du gewesen bist, ein Amtstierarzt kann es kaum gewesen sein.
Zitat
Du kannst mir links schicken soviele du willst. Ich habe es richtig gemacht, der Hund ist beim Zoll und beim Amtstierarzt angemeldet und untersucht worden. Du kannst hier gerne nocht 1000 links rein kopieren, trotzdem ist es so wie ich es gemacht habe richtig.
Nein, eben leider nicht. Und vom Wiederholen wird das auch nicht richtiger.
Zitat
Sonst hätte ich keine Einfuhrgenehmigung erhalten!
Also erstens bezieht sich das Wort "Einfuhr" nur auf einen Transport aus einem Drittland in die EU (innerhalb der EU heißt das "Verbringen" ...und ich verkneif mir jetzt den Link zum Tierseuchengesetz in dem das steht ) und zweitens braucht man für das Verbringen eines Hundes nach Deutschland keine Genehmigung, sondern wie schon vielfach genannt einen Heimtierausweis, einen Chip und eine gültige Tollwutimpfung. Was auch immer du da erhalten hast, eine Einfuhrgenehmigung hast du nicht gebraucht und ich kann mir auch nicht richtig vorstellen, dass du eine erhalten hast.
Zitat
Das was du da beschreibst gilt für Länder in denen die Tollwutsituation nicht geklärt ist wie z.B. Rumänien. Da braucht man eine gültige Impfung und zusätzlich muss man einen Blutuntersuchung mitführen, aber in 90% der Fälle darf man den Hund von dort garnicht einführen!
Nein, ich wiederhole mich gerne noch mal. Eine gültige Tollwutimpfung brauche ich, sobald irgendeine Grenze überquert wird, bei Ländern mit unsicherem Tollwutstatus brauche ich zusätzlich noch die Titerbestimmung. Habe ich hierbei einen Titer über 0,5 IE/ml darf ich den Hund auch einführen. Und dass 90% der Hunde keinen Titer erreichen wär mir neu. Impfversager liegen eher so im Bereich unter 1%.
Zitat
Wenn in dem Herkunftsland die Tollwutsituation nicht geklärt ist, hat man schlechte Karten!
Nein, mit einer gültigen Impfung und Titerbestimmung mit entsprechendem Ergebnis ist auch das kein Problem.
Zitat
Ist Diese jedoch geklärt, dann ist Tollwut kein Thema! Ich hätte bis zu 4 Hunde mitbringen können!
Vier gültig geimpfte Hunde, das wäre richtig.
Zitat
Der Hund wurde auf Tollwut untersucht, hier und dort.
Man kann einen lebenden Hund nicht auf Tollwut untersuchen. Dazu braucht man einen Histoschnitt vom Gehirn.
Zitat
Der Amtstierarzt ertsellt ein Gesundheitszeugnis, ebenfalls hier und dort! Es wird Blut abgenommen, gegen Viren, Erreger etc. geimpft, das Verhalten beurteilt, entwurmt und der Kot untersucht! Der Hund muss dem Amtstierarzt hier vorgeführt werden und den Bluttest wiederholen, ebenso wird das Verhalten etc. beurteilt! Wie kann es sein, dass die Behörden dort und hier alles falsch machen?!
Nichts von dem ganzen Schnickschnack brauche ich um einen Hund nach Deutschland zu verbringen. Welches Vet.Amt in Deutschland soll dass denn bitteschön gewesen sein? Ich kann mir echt nur schwer vorstellen, dass ihr so falsch beraten worden seid. Wenn doch, wäre das wirklich erschreckend.
Zitat
Ich war mit dem Hund beim dortigen Zollamt und habe Kontakt mit einem deutschen Hauptzollamt aufgenommen, von denen ich auch die Auflagen bekommen habe.
Spannend wäre ja immer noch, wo "dort" denn gewesen sein soll.
Ändern lässt sich ja jetzt sowieso nichts mehr. Lass den Hund mit 12 Wochen oder älter wenigstens nochmal gegen Tollwut impfen. Die Impfung, die er bisher hat ist wahrscheinlich nichts wert, weil der Hund einfach noch viel zu jung war.
Und ich kriege bei solchen "Rettungsaktionen" immer die Krise, weil ich mir vorstelle, dass mein Hund vielleicht in Quarantäne müsste, nur weil er (wie bei dem Fall in Bamberg) das Pech hatte mit einem tollwütigen Hund in Kontakt gekommen zu sein. Ich würde durchdrehen.