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Und ich fände es super, wenn wir da irgend etwas ausmachen könnten, das anzeigt, dass sie jetzt dort jagen wollen!
Mehr wünsche ich mir auch gar nicht, will ja hier keinem Jäger das Jagen verbieten!
Ich würde einfach nochmal das Gespräch suchen und zwar nach Möglichkeit "auf neutralem Boden", also nicht gerade mitten in der Jagd. Jäger sind auch nur Menschen...wobei es da natürlich reihenweise Idioten gibt, wie bei jeder anderen Spezies auch
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Doch zuerst wird der Vermieter kontaktiert werden müssen, inwiefern er da die Erlaubnis gegeben hat oder eben nicht.
Nein, der Vermieter vergibt keine Erlaubnis, und kann im Gegenzug die Jagd auch nicht verbieten. Jedenfalls bisher nicht. Was nach dem schon genannten Urteil passiert, bleibt abzuwarten.
Ich versuch es nochmal zu erklären: Jeder Quadratzentimeter in Deutschland gehört irgendwem, nicht selten Privatpersonen. Die meisten werden jedoch einen Besitz von weniger als 75 ha haben. Deswegen werden größere Flächen zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengefasst. Jeder Quadratzentimeter Deutschlands (Äcker, Weiden, Wald, Wohngebiete, Gärten, Straßen etc.) gehört somit zu irgendeinem Jagdbezirk, es gibt keine "weißen Flecken in der Landkarte" ein Jagdbezirk grenzt an den anderen an. Alle Personen, die in diesem Jagdbezirk Land besitzen sind deswegen Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft und diese bestimmt einen Jagdpächter (häufig wird diese Aufgabe auf den Bürgermeister übertragen und die ganzen Mitglieder wissen gar nicht, dass sie Mitglied sind). Der Pächter darf dann in seinem gesamten Jagdbezirk die Jagd ausüben. Einzige Ausnahme sind befriedete Bezirke innerhalb seines Jagdgebietes...und diese sind, wie vorher schon geschrieben gesetzlich definiert. Außerhalb des befriedeten Bezirkes darf er jagen und kein Grundstückseigentümer kann ihm dort die Jagd verbieten.
Wenn jetzt tatsächlich ein Gesetz kommen sollte, das jedem, der irgendwo einen Acker, ein Wäldchen oder sonstwas besitzt, erlaubt aus der Jagdgenossenschaft auszutreten und somit auch sein Grundstück aus dem Jagdbezirk herauszunehmen, dann wird wohl das totale Chaos ausbrechen, weil alle paar Meter irgendwas anderes gilt.
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Ah und nochwas: doch das komplette Grundstück, inklusive Wäldchen ist umzäunt!
Dann könnte das Ganze evt. als "Hausgarten" befriedeter Bezirk sein und dann wäre die Jagd dort natürlich nicht zulässig. Und die Jäger marschieren dann einfach bei euch durchs Gartentörchen rein oder wie muss man sich das vorstellen? Im Zweifelsfall hilft es vielleicht auch den Kreisjägermeister zu fragen.
Und noch zum Thema Absperren und Schilder aufstellen (schaff es gerade nicht die Stelle zu zitieren):
Jäger DÜRFEN Waldwege NICHT absperren, da die Betretung des Waldes nach dem Bundeswaldgesetz gestattet ist und der Jäger kein Recht hat, dem Spaziergänger dieses Recht durch absperren zu nehmen. Der Spaziergänger wiederum darf die Jagd nicht behindern.
Jäger KÖNNEN Warnschilder aufstellen, da viele militante Spaziergänger diese jedoch bewußt wieder abmontieren, damit sie später sagen können, sie hätten von der Jagd nichts gewusst, macht das auf Dauer auch keinen Spaß und ich kann verstehen, wenn man sich das irgendwann spart. Die Erfahrung zeigt auch, dass die meisten Leute trotz Warnschildern spazieren gehen.