ZitatVon einer Anzeige hab ich hier mit keinem Wort gesprochen
Hatte nicht dich gemeint, sondern diese Empfehlung hier:
ZitatAnsonsten ist das a. verboten und b. ich würd`s anzeigen!
Bei nochmaligem Lesen scheint es da um irgendwelche abgeschossenen Katzen zu gehen, die mit diesem Thread überhaupt nichts zu tun haben. Sorry also.
Zitatund ich habe höflich das Gespräch gesucht, doch sind die Jäger einfach wortlos von dannen geschritten;)
Die Frage "ob das Schiessen denn dort jetzt sein müsste" hätte ich als angesprochener Jäger glaub ich nicht als besonders höflich empfunden. Denn es ist ja eigentlich nichts anderes gemeint als "könnten Sie da bitte auf der Stelle verschwinden, Sie nerven mich".
Ich würd dir raten einfach nochmal ganz neutral das Gespräch mit dem Jagdpächter zu suchen. Zu erklären, dass dein Hund da läuft und dass da manchmal Kinder spielen. Dann kann man bestimmt eine Absprache treffen, dass man informiert wird, wenn in diesem Wäldchen gejagt wird. Wenn das Wälchen so klein ist wie ich es mir gerade vorstelle, wird da ja nicht jeden Tag stundenlang auf Kaninchen gegangen. Wir haben z.B. die Vereinbarung das ein bestimmtes Auto an einer bestimmten Stelle am Waldeingang steht. Ist das Auto da, dann ist Jagd und die Reiter sind gewarnt und reiten an dem Tag eben woanders aus.
ZitatIm übrigen ist das Grundstück in NRW und nicht in Niedersachsen. Ich selbst wohne dort nicht!
NRW ist ähnlich. Auch da sehe ich nicht inwieweit euer Wäldchen ein befriedeter Bezirk sein sollte, es sei denn er wäre eingezäunt. Ich kanns mir nicht so richtig vorstellen.
§ 4 Landesjagdgesetz NRW:
Befriedete Bezirke sind:
a) Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen;
b) Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung anstoßen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind;
c) Friedhöfe;
d) Wildgehege, soweit sie nicht jagdlichen Zwecken dienen;
e) Bundesautobahnen;
f) Kleingartenanlagen gemäß Bundeskleingartengesetz und Dauerkleingärten gemäß Baugesetzbuch.