naijra: Haben diese staatlichen Jäger auch einen Hegeauftrag oder sind die rein für den Abschuss da?
Beiträge von Laurentide
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Richtig, aber man könnte es also auch mit anderen Krankheiten machen, man will nur nicht.
Wer es schafft einen Impfstoff gegen Afrikanische Schweinepest zu entwickeln, hätte für den Rest seines Lebens ausgesorgt. Da forschen zig Leute dran rum, aber manchmal ist es eben nicht so einfach.
Beim Wild kommt erschwerend hinzu, dass man es nicht spritzen kann und somit ein oral verfügbarer Impfstoff entwickelt werden muss.
Und last but not least muss das Ganze auch noch jemand finanzieren und das tut der Staat nur bei Seuchen die entweder für den Menschen gefährlich sind oder die schwere wirtschaftliche Folgen haben.Ausserdem ist Impfen, wie Jagen, auch ein Eingriff in die „Natur“. Wenn man ehrlich ist haben wir hier in Deutschland keine echte Natur, sondern einen Flickenteppich aus bewirtschafteten Feldern, bewirtschafteten Wäldern, Siedlungen und Massen an Menschen die kreuz und quer durch das alles durchlaufen. Insofern stellt sich meiner Meinung nach nicht die Frage ob man regulierend eingreift, sondern nur wie. Aber da gibt es sicher vernünftige und völlig überholte Ansätze. Die Bewegungsjagd auf Schwarzwild beispielsweise halte ich derzeit angesichts der explodierenden Population, der in Ost und West drohenden ASP und der schwierigen Bejagung beim Ansitz für alternativlos.
Die Jagd auf Hasen dagegen macht (zumindest bei uns hier oben im Schwarzwald) für völlig fehl am Platz. Wenig Lebensraum, viele Feinde, keine Schäden. -
Das eine sind die Ergebnisse, die aus Stammbäumen zusammengerechnet (bzw. geschätzt) wurden, das andere sind Ergebnisse aus DNA-Vergleichen. Die beiden Methoden haben für alle Rassen sehr unterschiedliche Ergebnisse gebracht. Der Toller ist dort insofern die Ausnahme, weil nur beim Toller die "alte" Methode (= Pedigree-Analyse) ein schlechteres Ergebnis brachte als die DNA zeigt. Bei allen anderen Rassen ist es andersrum.
Das schon, aber ich finde die Werte an sich schwer zu interpretieren. Nach den alten Studien lag der Toller bei etwa 25% und galt damit als qualzuchtverdächtig und kaum mehr zu retten. Durch die DNA-Analyse rutschte diese Rasse jetzt auf 20% was natürlich erfreulich ist, aber jetzt auch nicht der ganz große Wurf.
Was ich an der Studie aber so interessant finde ist, dass die 25% nicht der totale Extremfall sind, sonden eher so der Durchschnitt. Und da stellt sich doch die Frage, sind 25% jetzt doch nicht so schlimm wie es immer dargestellt wurde, oder steht der Großteil aller Hunderassen an einem Punkt an dem man bisher nur den Toller vermutete. Die Studie stellt ja nur Fakten fest, aber interpretiert nicht was diese nun für die Rassen bedeuten. Daher finde ich die Diskussionen rund um dieses Thema sehr spannend.
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Eine Studie zum Inzuchtgrad verschiedener Rassen, die in Tollerkreisen gerade rege diskutiert wird:
https://www.instituteofcanineb…DfSAuicyRaptG_QOL9yuSZn4#
Die Werte für den Toller decken sich in etwa mit vergangenen Studien, aber interessant ist der Rassevergleich. Da gehört der Toller plötzlich zu den Rassen mit dem niedrigsten Inzuchtwert ?.
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Der Besitzer des Deckrüden muss davon gar nichts wissen.
Bei meinen Welpen war es bisher so, dass die VDH Papiere nachgereicht wurden. Ich habe mich einfach auf die Aussage des Züchters verlassen und ich habe keine Ahnung über Vererbungslinien.
Also wenn mein Rüde in Deutschland als Deckrüde angegeben wird, dann bekomme ich das mit. Zum einen wird es in der Clubzeitung veröffentlicht, zum anderen erscheint es unter seinem Namen in der Datenbank und zu guter letzt würden mich vermutlich mindestens 20 Leute anschreiben was das denn für ein süsser, schöner, interessanter was auch immer Wurf ist.
Und wollte man meinen Hund im Ausland als Deckrüden angeben, müsste man zumindest mal an die HD- und Augenbefunde sowie eine Kopie der Ahnentafel kommen um die Verpaarung eingetragen zu bekommen.
Vielleicht habe ich nicht genug kriminelle Energie, aber ganz so einfach stelle ich mir das Austauschen eines Rüden nicht vor. Was nicht heissen soll, das sowas nicht in Einzelfällen mal geklappt hat. -
Laurentide dann glaub es nicht ich muss hier nichts beweisen, man kann doch die Bestimmungen dazu nachlesen....
Mir gehts doch nicht ums „glauben“, mich hats einfach interessiert, weil ich das so nicht kenne und mir nicht vorstellen konnte wie das funktionieren soll. Die Aussage „bei meiner Rasse“ ohne Angabe der Rasse eignet sich halt nicht so gut zum selber nachlesen, daher die Nachfrage. Reagierst du immer so empfindlich?
Interessant finde ich, dass die Vereine es unterschiedlich definieren und Murmelchen beschreibt ja nochmal eine andere Regelung.
Genau genommen gibt es auch keinen Beweis, dass der Vater der drin steht in der Ahnentafel auch der Vater ist. Wenn man Rüden in der Zucht und der deckt aus Versehen seine Tochter. Könnte man nen Deckrüden mieten, der zugelassen ist, alle Welpen gehen durch als Nachkommen des Deckrüden.....
Es gibt bestimmt viele Züchter, die ehrenwert sind. Aber Verein ist keine Garantie.
wobei man da erstmal einen Idioten finden muss, der den Namen seines Deckrüden für so eine Aktion hergibt. Und die meisten Deckrüdenbesitzer wachen mit Argusaugen über den Ruf ihres Hundes. Die lassen den eigenen Rüden nicht für irgendwelchen Mist gerade stehen, den ein anderer vererbt hat. Und zumindest im DRC muss man eine Verpaarung vorher anmelden. Da kann man nicht nach dem ungewollten Deckakt einfach irgendwas mauscheln.
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Laurentide : den Einwand verstehe ich jetzt nicht. Nur weil etwas klar definiert ist, heisst das noch lange nicht, dass es verboten ist. Da wär ja quasi Alles Definierte verboten....
Die Frage lautete aber: Ist Inzest per se in der Tierzucht verboten? Die Antwort ist klar Nein, genausowenig wie Merle x Merle grundsätzlich verboten ist. Aber bei Merle x Merle wird eine weitaus höhere Wahrscheinlichkeit kranker Nachkommen bewusst in Kauf genommen.
Gibt es da tatsächlich höchstinstanzliche Urteile dazu, die das als Qualzucht definieren? (Interessiert mich einfach, unabhängig davon, dass Inzestverpaarungen kein so klar definiertes hohes Risiko haben).
Vielleicht hatte ich dich auch falsch verstanden. Ich dachte dein Argument wäre, dass Inzest etwas klar definiertes wäre, daher müsste es entweder wörtlich verboten sein ode es wäre erlaubt. Und so ist es nicht, viele klar definierte Dinge stehen nicht wörtlich im Tierschutzgesetz und werden über die Auslegung allgemeiner Paragraphen geahndet. Deswegen mein Merle-Beispiel. Und Merle x Merle ist verboten. Da weiss ich von mehreren Bussgeldern und Untersagungen. Allerdings von keinem Gerichtsverfahren. Der Versuch die Erlaubnis für eine Merle x Merle -Verpaarung einzuklagen, wäre vermutlich auch rausgeschmissenes Geld.
Erst dieses Jahr gab es wieder eine Fortbildung für Amtstierärzte zum Thema Farben und Qualzucht und welche Verpaarungen man untersagen muss:https://sdf9577bfbb891bdc.jimc…-%20Anna%20Lauknerpdf.pdf
Ich gebe dir in allem recht und es freut mich, dass du das Beispiel mit dem Rüden schlimm findest.
Aber ist da jetzt ein Widerspruch zu meinem gesagten?
Ich wollte damit nur noch einmal deutlich machen, dass zwischen Inzucht (Linienzucht) und Inzestzucht doch noch ein Unterschied besteht.
Ich mag beides nicht und mache eher eine Merkmalszucht, d.h. so wenig verwandte Tiere wie möglich miteinander zu verpaaren und dabei rein ein Augenmerk auf Gesundheit, Wesen und Aussehen (in dieser Reihenfolge) zu legen.
Der höchste Inzuchtkoeffizient in meinen Würfen war bisher 0,4% (das ist ein Witz) und der Ahnenverlustkoeffizient war noch nie unter 98%.
Ich vertrete die Meinung: Je mehr genetische Vielfalt, desto mehr und stärkere Gene, die zur Gesundheit und Vitalität einer Rasse beitragen.
Meine Welpen müssen nicht alle im super-duper perfekten Standard liegen. Es reicht, wenn sie im Standard sind.
Nur aus Interesse, auf wieviele Generationen berechnest du den IK und AVK?
Und Czarek, darf man fragen um welchen Verband es da geht? Dass man für Inzucht eine Genehmigung braucht, kann ich mir nicht so richtig vorstellen, dafür ist der Begriff doch viel zu schwammig definiert. Ich kenne nur Verbote von Inzestzucht.Ach sag was.
Trotzdem brauchst du für eine Inzuchtverpaarung eine Genehmigung vom Zuchtverband (zumindest bei meiner Rasse).
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Nahezu jeder Punkt im Tierschutzgesetz ist Auslegungssache. Deswegen gibt es ja auch unendliche Sachverständigengutachten zu den einzelnen Paragraphen. Im Einzelfall müsste das ein Gericht entscheiden.
Aber Inzest ist klar definiert. Wenn es grundsätzlich verboten wäre, gäbe es dazu keine Auslegung, ob es allenfalls gegen das Qualzuchtgesetz (was ja leider ein notorischer Papiertiger ist, siehe gezielte Zucht auf Qualzuchtmerkmale) verstossen könnte.
Nahezu jeder Punkt im Tierschutzgesetz ist Auslegungssache. Deswegen gibt es ja auch unendliche Sachverständigengutachten zu den einzelnen Paragraphen. Im Einzelfall müsste das ein Gericht entscheiden.
Aber Inzest ist klar definiert. Wenn es grundsätzlich verboten wäre, gäbe es dazu keine Auslegung, ob es allenfalls gegen das Qualzuchtgesetz (was ja leider ein notorischer Papiertiger ist, siehe gezielte Zucht auf Qualzuchtmerkmale) verstossen könnte.
sehe ich nicht ganz so. Merle z.B. ist auch klar definiert, trotzdem gibt es kein Gesetz in dem steht dass Merle x Merle verboten ist. Entscheidungen gegen gezielte Zucht von Doppelmerle gibt es trotzdem.
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Lies mal im Qualzuchtgutachten unter Punkt 3.5.1.
https://www.bmel.de/cae/servle…nFile/35840/Qualzucht.pdf
Da heisst es „Inzestzucht ist ein Verstoss gegen 11b TierSchG.“
Das ist aber eine Auslegung, kein Gesetz - zudem hängen in dem Gutachten noch einige "wenn" dran. Berechtigterweise - denn wenn ich reinerbige Elterntiere inzestverpaare, sind die Nachkommen so gesund wie die Eltern, Spontanmutationen mal ausgenommen. Ist jetzt in der Hundezucht eher wenig praxisrelevant, aber das Prinzip ist schon allgemeingültig.
Nahezu jeder Punkt im Tierschutzgesetz ist Auslegungssache. Deswegen gibt es ja auch unendliche Sachverständigengutachten zu den einzelnen Paragraphen. Im Einzelfall müsste das ein Gericht entscheiden.
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Lies mal im Qualzuchtgutachten unter Punkt 3.5.1.
https://www.bmel.de/cae/servle…nFile/35840/Qualzucht.pdf
Da heisst es „Inzestzucht ist ein Verstoss gegen 11b TierSchG.“