Beiträge von Laurentide

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    Wonach?


    Ich meine nach welcher rechtlichen Grundlage, die die von mir zitierten Abschnitte des Arzneimittelgesetzes ausser Kraft setzt

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    Wir behandeln etliche befreundete Schafe von Hobbyhaltern in der Umgebung und Rinder eines Nachbars und das mit Wissen des Amtstierarzt.
    Sicher muss darüber Buch geführt werden, machen wir auch. Das Schaf soll doch auch nicht zum Schlachten sein.


    Wenn es aber morgen auf dem Schlachthof stehen würde (was ich ihm nicht wünsche), würde das Schaf ganz normal geschlachtet und wir alle würden fröhlich die Antibiotika mitessen, oder es wäre zufällig für die NRKP-Proben ausgewählt worden und die Zeitungen würden wieder schreien. Genau deswegen sind die rechtlichen Vorschriften bei lebensmittelliefernden Tieren (und dazu zählen Schafe nunmal) eben so streng. Wenn dein Amtstierarzt das so locker sieht ist das dein Glück, rechtlich zulässig ist es im hier vorliegenden Fall trotzdem nicht. Den Rechtstext hatte ich ja gepostet.


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    Vielleicht solltest du dich etwas intensiver mit dem Thema beschäftigen bevor du solche Aüßerungen machst.


    Keine Sorge, ich beschäftige mich tagtäglich mit dem Thema und die Rechtsprechung ist ja eigentlich auch ziemlich verständlich (s.o.)

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    Als Schäfer( unser Betrieb arbeitet langjährig in Versuchen mit dem VetAmt zusammen) und Agrarwissenschafts Student, weiß ich schon wovon ich schreibe


    Als Amtstierarzt weiss ich ebenfalls wovon ich schreibe. Und der Handel mit Antibiotika ist eben ein Reizthema


    Jetzt will ich den Thread aber nicht weiter mißbrauchen, die Threadstellerin wird schon so vernünftig sein und es gibt ja immernoch die wunderbare legale Möglichkeit einfach einen Tierarzt zu rufen und sich von diesem ein Medikament verschreiben zu lassen.

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    So genau wird das nicht genommen. Du bekommst als Schäfer deine Medikamente und kannst die einsetzen wie du sie brauchst ,


    Dann hast du aber vom betreuenden Tierarzt einen AuA-Beleg und in deinem Bestandsbuch Einträge über die jeweiligen Anwendungen. Ein einem ganz anderen Tier (Pferd?) für eine ganz andere Krankheit verschriebendes Medikament darf defintiv nicht einfach verwendet werden. Vielleicht ist es für lebensmittelliefernde Tiere nicht mal zugelassen. Genau wegen solcher Machenschaften gibt es ja jetzt diesen ganzen Papierkrieg. Und nach den Veröffentlichungen über Antibiotika im Hähnchenfleisch wird der Verbleib derartiger Medikamente durchaus wieder verstärkt kontrolliert.

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    sogar Bestandsfremde Tiere damit behandeln.


    wonach soll das erlaubt sein?


    Mit etwas Glück hat sich das Schaf ja auch nur vertreten und braucht gar keine Behandlung

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    Sollten die Maden sich schon hoch gefressen haben musst du darauf achten, dass der Diesel wirklich an alle herankommt und vllt hättet ihr am Stall ja etwas Penicillin?


    Das ist hoffentlich nicht so gemeint, dass man am Stall Penicillin, das einem anderen Tier verschrieben wurde, jetzt bei dem Notschaf anwendet.
    Das wäre eine Straftat im Sinne des Arzneimittelgesetzes und könnte mit bis zu 3 Jahren Freiheitstrafe bestraft werden...dann doch lieber einen Tierarzt holen.


    § 57 AMG: Erwerb und Besitz durch Tierhalter, Nachweise
    (1) Der Tierhalter darf Arzneimittel, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken nicht freigegeben sind, zur Anwendung bei Tieren nur in Apotheken, bei dem den Tierbestand behandelnden Tierarzt oder in den Fällen des § 56 Abs. 1 bei Herstellern erwerben.


    § 58 AMG: Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
    (1) Zusätzlich zu der Anforderung des § 57a dürfen Tierhalter und andere Personen, die nicht Tierärzte sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel oder andere vom Tierarzt verschriebene oder erworbene Arzneimittel bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur nach einer tierärztlichen Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall anwenden.


    § 95 AMG: Strafvorschriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer...
    9. Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 57 Abs. 1 erwirbt
    10. entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, bei Tieren anwendet, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen

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    Laurentide: Wow, danke für deine ausführliche Antwort! :gut:


    Gerne doch :smile: Falls du weitere Fragen hast, oder irgendwo auf Schwierigkeiten stößt, melde dich einfach (gerne auch per PN). Heutzutage ist es ja fast schwieriger ein Schaf korrekt anzumelden als das Abitur zu bestehen :D

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    Hallo, danke für deine Aufführung. Was bedeutet der zweite Punkt? Muss ich das alles sofort machen, auch wenn ich das Schaf nicht behalten will?
    Muss der nächste Halter das dann auch alles wieder machen?
    Weißt du vielleicht, welche Kosten da auf mich zukommen (so ca.)?


    zu 1. Tierhalterregistrierung
    Also die Tierhalterregistrierung müsstest du theoretisch machen, bevor das Schaf zu dir kommt. kosten tut das (zumindest bei uns in Baden-Württemberg) nichts. Wenn das Tier wirklich nur ein paar Wochen bei dir ist, stellt sich natürlich die Frage, ob das irgendwer in dieser Zeit kontrolliert. Aber richtig wäre eigentlich die Anmeldung.
    Der nächste Halter wird vermutlich schon als Schafhalter registriert sein, da du das Schaf doch in eine Herde abgeben wolltest, wenn ich das richtig verstanden habe. Er müsste sich also nicht mehr registrieren lassen.
    Zu 2. HIT-Meldung
    HIT steht für Herkunftssicherungs- und Informationssystem. Das ist eine deutschlandweite Datenbank in der alle Nutztiere (ausser Geflügel) erfasst sind, so dass man im Krisenfall den Tierverkehr nachverfolgen kann. Für die Meldung hat man nach Übernahme des Schafs 7 Tage Zeit. Melden kann man online unter http://www.hi-tier.de (Zugangsnummer und PIN erhält man mit der Tierhalterregistrierung). Alternativ kann man in Baden-Württemberg auch per Postkarte oder Fax über den LKV (http://www.lkvbw.de) melden. Wie das in anderen Bundesländern ist, müsste man mal nachfragen. Kosten tut die HIT-Meldung nichts. Der neue Halter müsste die Übernahme in seinen Betrieb dann wieder melden. (Sinn der Sache ist ja, dass man immer aktuell weiss wo sich welche Tiere befinden).
    Zu 3. Meldung des Schafs bei der Tierseuchenkasse.
    Das ist auch wieder Ländersache, in Baden-Württemberg liegt der Beitrag derzeit bei 1,90€ pro Schaf. Der nächste Halter wird seine Tiere ja schon bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, bei der nächsten Beitragsberechnung 2013 würde er dann eben 1 Tier mehr angeben. Was die Tierseuchenkasse für Fristen hat, weiss ich leider nicht.
    Zu 4. Ohrmarken
    Die Ohrmarken kosten je nach Modell so zwischen 15-30€ für die kleinste Packung (10 Stück). Die Ohrmarken müsste das Schaf eigentlich auch schon haben, bevor es den jetzigen Betrieb verlässt. Anschließend hat es die gleiche Ohrmarke lebenslänglich (es sei denn es reißt sie sich raus). Der nächste Halter müsste das Tier also nicht neu kennzeichnen.
    Zu 5. und 6.
    Bestandsregister und Bestandsbuch kann man sich aus dem Internet runterladen. Das kostet auch nichts. Die Eintragungen müssen "unverzüglich" erfolgen. Der nächste Halter muss das Tier dann auch in sein Bestandsregister eintragen, das wird er ja schon haben. Und Medikamentenanwendungen dann entsprechend in sein Bestandsbuch.
    Interessante Links für Baden-Württemberg sind http://www.lkvbw.de und http://www.tsk-bw.de Die meisten Regelungen gelten ja deutschlandweit, dürften also auch für dich interessant sein.


    Uff...ich hoffe ich habe nichts vergessen, sonst nochmal fragen :smile:

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    Mich würde mal interessieren wie und wie oft ihr Dummytraining mit euren Hunden macht.


    Meistens 2mal die Woche


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    Nehmt ihr den Dummy tägl. mit zu den Gassirunden?


    Nein, Spazieren gehen ist "Freizeit" und Dummy ist "Arbeit". Wenn ich die Dummys auch noch beim Spazieren gehen dabei habe, käme mein Hund gar nicht mehr zur Ruhe.


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    Wie lange übt ihr dann?


    ca. 1-2 Stunden (je nach dem ob alleine oder in der Gruppe)


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    Wie viele Dummy´s nehmt ihr?


    Wenn ich selber tragen muss meistens nur 5 oder 6, wenn mein Schatz so lieb ist mitzukommen, auch mal 10 bis 15
    Kommt auch immer auf die geplanten Übungen an. Beim Einweisen z.B. nervt es mich total, wenn ich die Punkte ständig neu bestücken muss, da lege ich schonmal 5 Dummys pro Stelle auf einmal aus. Bei 3,4 Punkten summiert sich das dann schnell :smile:

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    Wie arbeitet ihr? (Werft ihr den Dummy nur ein paar Meter weg oder versteckt ihr den Dummy richtig)?


    Hier mal ein paar Beispiele zu Markierungen, ich glaube zu den Suchen habe ich keine Videos, könnte aber am WE mal was machen.


    http://www.youtube.com/watch?v=8LHh5OiWfRA
    http://www.youtube.com/watch?v=3yt6N1MtMz0&feature=youtu.be
    http://www.youtube.com/watch?v=i6g4d...hannel&list=UL


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    Benutzt ihr Futterdummys oder normale Dummys?


    500g Dummy in verschiedenen Farben, mit und ohne Fell und im Wasser auch mal Wasserdummys. Futterdummys nicht.