ZitatWonach?
Ich meine nach welcher rechtlichen Grundlage, die die von mir zitierten Abschnitte des Arzneimittelgesetzes ausser Kraft setzt
Zitat
Wir behandeln etliche befreundete Schafe von Hobbyhaltern in der Umgebung und Rinder eines Nachbars und das mit Wissen des Amtstierarzt.
Sicher muss darüber Buch geführt werden, machen wir auch. Das Schaf soll doch auch nicht zum Schlachten sein.
Wenn es aber morgen auf dem Schlachthof stehen würde (was ich ihm nicht wünsche), würde das Schaf ganz normal geschlachtet und wir alle würden fröhlich die Antibiotika mitessen, oder es wäre zufällig für die NRKP-Proben ausgewählt worden und die Zeitungen würden wieder schreien. Genau deswegen sind die rechtlichen Vorschriften bei lebensmittelliefernden Tieren (und dazu zählen Schafe nunmal) eben so streng. Wenn dein Amtstierarzt das so locker sieht ist das dein Glück, rechtlich zulässig ist es im hier vorliegenden Fall trotzdem nicht. Den Rechtstext hatte ich ja gepostet.
ZitatVielleicht solltest du dich etwas intensiver mit dem Thema beschäftigen bevor du solche Aüßerungen machst.
Keine Sorge, ich beschäftige mich tagtäglich mit dem Thema und die Rechtsprechung ist ja eigentlich auch ziemlich verständlich (s.o.)
ZitatAls Schäfer( unser Betrieb arbeitet langjährig in Versuchen mit dem VetAmt zusammen) und Agrarwissenschafts Student, weiß ich schon wovon ich schreibe
Als Amtstierarzt weiss ich ebenfalls wovon ich schreibe. Und der Handel mit Antibiotika ist eben ein Reizthema
Jetzt will ich den Thread aber nicht weiter mißbrauchen, die Threadstellerin wird schon so vernünftig sein und es gibt ja immernoch die wunderbare legale Möglichkeit einfach einen Tierarzt zu rufen und sich von diesem ein Medikament verschreiben zu lassen.