§ 2 Grundsätze
(1) Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen.
Du hast Recht, das der TA die Behandlung eines Tieres verweigern kann. Aber das einzig und allein aus dem Grund zu tun, dass der TA Angst hat, sein Geld im Nachhinein nicht zu erhalten, ist nach meiner Ansicht ein Verrat an seinen eigenen Überzeugungen. Ich weiß, dass viele, insbesondere TÄ in Kleintierpraxen, sehr wenig Geld verdienen und zum Teil im Monat selbst nicht mehr als 500€ Gehalt verdienen. Aber das sollte NIEMALS ein Grund dafür sein, die Behandlung eines Tieres zu verwehren und dann dem Patientenbesitzer noch zum Einschläfern zu raten!!!
Ich bin sehr enttäuscht... und kann nur noch mal auf die Tierklinik in Zehlendorf verweisen