Heute habe ich mal eine rechtliche Frage in die Runde:
wir wohnen Garten an Garten mit einem Ehepaar, die drei erwachsene große Hunde halten. Die Hunde dürfen einmal am Tag zur immer gleichen Zeit für ein paar Minuten in Garten, den sie im Laufe der Zeit zu einem Acker umgestaltet haben. Zur Straße/Gehweg hin verläuft ein kleine aber steile Böschung, mäßig mit Buchenhecke bedeckt. Da die Hunde viel Zeit und Langeweile haben, wird jeder unbescholtene Passant aus dem Hinterhalt angebellt und der attackierte rettet sich mit einem Satz zur Seite, so er kann. Zum Verständnis, ich habe selber einen Hund, aber eine ganz andere Auffassung von Hundehaltung... so weit so gut, das geht mich im Grunde nichts an ABER:
Die Hunde k.... und p.... zu dritt in den Garten. Das stinkt wie Hölle! Meine Mieter könnten gemütlich an lauen Sommerabenden auf ihrer Terrasse sitzen, aber der Gestank ist eine Zumutung.
Leider nützen vernünftige Gespräche gar nichts, die Besitzer der Hunde sind beratungsresistent.
Gibt es eine rechtliche Handhabe? So was wie Belästigung, oder ähnlich?
Freue mich auf Antworten...
Grüßle, Susanne