Beiträge von Chestnut

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    Also laut ihrer Aussage gibt es Papiere (Stammbaum etc.).


    Wie schon geschrieben: Papiere sind nicht gleich Papiere. Und Achtung - es gibt auch einen "anderen" DRC - den Deutschen Rassehunde Club Soltau e. V. Da gibt es eine Zuchtordnung für alle Rassen vom Chihuahua bis zur Dogge, ohne Beachtung der rassetypischen Besonderheiten und Erbkrankheiten.


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    Sie sagte auch, dass die Eltern HD/ED frei sind, da sie sonst garnicht züchten dürfte.
    Vielleicht ist sie ja im VDH?


    Da kann ich mit Dir wetten - nein.


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    Das festmachen am Preis find ich aber auch gefährlich. Man kann doch nicht davon ausgehen das nur ein teurer Hund verantwortungsvoll aufgezogen wurde?


    Bei Zucht geht es nicht nur um die liebevolle Aufzucht von Welpen, sondern um dass, was vorher passiert - die Zuchtzulassung der Elterntiere, die Gesundheitsdaten der Vorfahren, das rassetypische Wesen und Aussehen der Hunde....


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    Naja, ist wohl alles ein bischen auch eine "Glaubensfrage" wie ich sehe :wink:


    Nee, das hat mit Glauben absolut nichts zu tun - sondern mit Wissen :!:

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    Tja, und genau das ist nur möglich bei einem Welpen vom Deutschen Retriever Club oder Labradorclub.


    Mit einem Hund vom Vermehrer (egal ob Ups-Wurf oder Massenzucht) wird Sven dieser Weg zu eine rassetypischen Beschäftigung seines Hundes versperrt sein.


    :licht:


    :dagegen:


    Wenn Du meinen Link zu Labrador in Not gelesen hast, sollte Dir inzwischen klar sein, dass Papiere nicht gleich Papiere sind und die HD/ED-Freiheit der Eltern nicht aussagekräftig ist.


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    Na das klingt doch schonmal vernünftig. Aber lass dir unbedingt die Atests vom TA zeigen, damit du dir dicher sein kannst wegen HD/ED.


    Das sagt doch absolut nichts :!:
    Wichtig wäre auch zu wissen, wie sind die Gesundheitsergebnisse von Eltern, Großeltern, Geschwistern, bisherigen Nachzuchten. Und zwar nicht vom TA um die Ecke geröntgt und für gut befunden, sondern von einem Gutachter ausgewertet!!!

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    Was ich damit sagen will, nicht jeder Verkauf von Privat ist ein Massenvermehrer bzw. stecken da nicht immer kranke welpen dahinter.


    Und die Hunde sind mit einem Jahr auf HD, ED und Augenerkrankungen untersucht worden und sind gesund - oder ist das etwa nicht bekannt?


    Weist Du, ich hab' in etwa den gleichen Fall leider im Bekanntenkreis. Die Hündin hat vor zwei Jahren Welpen gehabt. Ist ja alles soweit gut gegangen - nur einer der Hunde musste bereits mit ein paar Monaten an beiden Ellenbogen operiert werden. Die anderen sind nicht geröntgt worden, weil sie keine Probleme haben. Tja, jetzt ist der nächste Wurf geplant.


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    Ob man damit nun Leute unterstützt, die denken den Reibach mit dem Decken ihrer Hündin zu machen, sei dahingestellt. Weiß man natürlich nie.


    Oh doch, das weiß man.


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    Wobei anerkannte ZÜchter äh...es wohl hauptsächlich wegen dem Geld machen oder? Wenn ich hauptberuflich Züchter bin, ist das ja mein Erwerb.


    Klar bleibt nach ein paar Würfen in einem Zwinger auch Geld übrig. Aber die Ausgaben, die ein Züchter in den Retrieverzuchtvereinen im VDH für die Erfüllung der ganzen Auflagen hat, bis er überhaupt den ersten Wurf machen darf, sind schon ziemlich hoch. Und zumindest in den Retrieverzuchtverein im VDH ist keine hauptberufliche Zucht möglich. Die erlaubten Würfe je Jahr in einem Zwinger sind begrenzt.


    Doch auch kranke Hunde brauchen ein zu Hause. Und wenn er jetzt im Tierheim wäre, würdest Du sicher ein gutes Werk tun, wenn Du ihn nehmen würdest.


    Aber kaufst Du einen Welpen bei einem sog. "Hobbyzüchter" unterstützt Du mit Deinem Geld vielleicht schon die Planung für den nächsten Wurf.
    Auch das sollte Dir bewusst sein.

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    Um noch mal auf die Golden Retriever Wesensprüfung zurückzukommen.


    Eine Kollegin von mir hat mit ihrer Goldi-Hündin diesen Test auch gemacht und die beiden wurden mit höchstem Lob bedacht.


    Ich kann mir beileibe nicht vorstellen,daß sie ihre liebste Hundedame in Rambo-Manier auf`s Kreuz gelegt hat.Ich glaube,sie würde anfangen zu heulen,wenn sie ihrem Hund soetwas antun müßte.


    Den etwaigen Ablauf kannst Du hier nachlesen: http://www.drc.de/docs/wto.pdf


    Auszug aus der Wesenstestordnung des DRC:

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    6) Rückenlage: der Führer legt den Hund möglichst sanft auf den Rücken, notfalls der Wesensrichter


    Das ganze erfolgt spielerisch und hat absolut nichts mit Unterwerfung zu tun. Der HF entfernt sich ein Stück vom Hund während dieser vom Wesensrichter sanft festgehalten wird. Er darf sich dabei durchaus wehren und möglichst schnell hinter seinem Führer her wollen. Was er dabei aber eben nicht darf ist Knurren und Zähne fletschen.

    Hier ein Auszug aus der Zuchtordnung des DRC für den CCR


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    §6 (2) Wurfabnahme
    Die Wurfabnahme und die Eintragung der Welpen darf erst in der 8. Lebenswoche (zwischen dem 50. und 56. Lebenstag) der Welpen erfolgen. Der gesamte Wurf und die Mutterhündin muss am Wohnsitz und im Beisein des Züchters durch einen Wurfabnahmeberechtigten abgenommen werden.
    Dabei wird ein ausführlicher Wurfabnahmebericht erstellt (DRC-Vordruck muss verwendet werden); der Züchter erhält ein Exemplar dieses Berichtes ausgehändigt. Der Wurfabnahmebericht mit Angabe der Chipnummern ist von dem Wurfabnahmeberechtigten innerhalb von einer Woche nach seiner Erstellung an die Geschäftsstelle zu senden. Die Welpen müssen zum Zeitpunkt der Wurfabnahme durch einen Tierarzt gechippt sein; sie sollen schutzgeimpft (SHL-P) und müssen mehrfach (mindestens 4 x) entwurmt sein. Die Schutzimpfung ist durch einen internationalen Impfpass zu belegen. Bei erfolgter Impfung nach der Wurfabnahme muss eine tierärztliche Bescheinigung beim Zuchtwart nachgereicht werden. Die Abgabe der Welpen ist ab dem Tag der Vollendung der 8. Lebenswoche nur nach erfolgter Schutzimpfung erlaubt.


    Da die Welpen ja vor der Abgabe geimpft sein müssen, kannst Du davon ausgehen, dass sie auch vom TA gründlich untersucht wurden.


    Rechtlich gesehen gelten Hunde als Sache. Daher hat ein Welpenkäufer auch einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch im Falle von "Mängeln", die bereits beim Kauf verhanden waren und nicht später erworben wurden. In Frage kämen Umtausch, Kaufpreisrückerstattung, Preisminderung, Übernahme von Behandlungskosten ....