Sie hat ihn ja in den sicheren Garten gebracht, bevor sie kurz ins Haus ist.
Falls sie das getan hat, ist es der Garten, aus dem der Rottweiler ein paar Minuten vorher ausgebrochen ist und Kinder gebissen hat. Auch wenn man sehr aufgewühlt ist, wird man den Zusammenhang Garten = erwiesenermaßen nicht ausbruchssicher wohl kaum so schnell verdrängen.
Und: falls dies der Fall gewesen wäre, hätte sie wohl kaum Leine und Maulkorb holen müssen, um den Hund vom Fleck zu bewegen. Dann hätte sie ihn ins Haus bringen können statt in den Garten und müssen.
Also hat sie ihn draußen so oder so ungenügend gesichert alleine gelassen, nachdem er Kinder schwer verletzt hat. Was mit dem Tod der Oma endete. Mich würde wirklich interessieren, wie das mit dem "keine Mitschuld" begründet wurde vom Gericht. Alles bis Kinderbiss, ja, traurig, aber Unfälle passieren. Aber die letztlich zum Tod führenden Verletzungen der Oma.
Keine Ahnung, warum mich das so triggert, aber es lässt mich nicht los.