Also, das Gesetz gilt ab dem 1.6.2011 allerdings gibt es eine zwei jährige Übergangsreglung. Zum Test geladen wird also erst zum 1.6.2013.
Neben dem Sachkundenachweis ist auch das Chippen und die Haftpflichtversicherung pflicht. Der Nachweis soll um die 200€ kosten, was ich ziemlich happig finde.
Wie genau der Test aussehen soll weiß ich noch nciht, allerdings soll da wohl das Mensch-Hundteam in verschiedenen Situationen bewertet werden.
Wenn jemand, der länger als 2 Jahre nachweislich einen Hund hält, auffällig wird, können Beschwerden eingereicht werden. Dann kann der Halter zu einem Sachkundenachweis herangezpogen werden.
Sollte bei einer Kontrolle (durch das OA) festgestellt werden, das dieses Gesetz nicht eingehalten wurde, kann z.b. Leinenzwang, Maulkorbpflicht oder sogar Beschlagnahmung beschlossen werden.
Hier gibt es die aktuellen FAQs http://www.ml.niedersachsen.de/download/58757