Die Hausordnung ist aus dem Jahr 2000, gab es da nicht irgendein BGH-Urteil, wonach eine pauschale Ablehnung nicht mehr rechtmäßig ist?
Vermieten könnte ich die Wohnung danach schon.
In dem BGH-Urteil ging es um ein pauschales und grundsätzliches Tierhaltungsverbot im Mietrecht. Bei euch ginge es dann aber um WEG-Recht...da kann nach der aktuell noch immer recht gefestigt bestehenden Rspr. eine Wohnungseigentümergemeinschaft schon wirksam beschließen, dass die Hunde- oder Katzenhaltung (nicht aber die gesamte Tierhaltung -> Kleintiere dürfen nicht pauschal und generell verboten werden) generell verboten wird.
Wenn ihr alle Möglichkeiten ausschöpfen wollt, dann wäre es noch ein Versuch, den betreffenden Beschluss von einem RA, der sich mit WEG-Recht auskennt, ansehen und auf dessen Wirksamkeit hin zu überprüfen lassen...oft genug wird da auch Quark beschlossen bzw. sind Beschlüsse auch mal unwirksam. Würde ich persönlich mir aber sehr gut überlegen, ob es das Geld wert ist und man das nicht eher für die weitere Suche nach einer anderen Wohnung einsetzt, bei der man nicht - selbst wenn der Beschluss z.B. unwirksam und die Hundehaltung letztlich doch erlaubt wäre- davon ausgehen muss, dass da zumindest die eine oder andere Partei nicht wirklich begeistert von Hunden ist (umsonst wurde der Beschluss ja nicht gefasst).
Oder aber - wenn die jetzige Noch-Eigentümerin sich engagiert- könnte die natürlich bei der nächsten Versammlung über die Abschaffung des Verbotes abstimmen lassen. DAS wäre am ehesten der Indikator, wie wohnenswert es - mal ganz losgelöst von den rechtlichen Aspekten- tatsächlich aktuell dort mit Hund wohl wäre. Öh und rechtliche Sicherheit hättest du dan natürlich auch - sofern der neue Beschluss dann auch nicht angefochten werden kann/wird und generell wirksam ist.
Ansonsten sehe ich es 100% wie die anderen, wenn schon sehr negative Zeichen in puncto Hundehaltung entgegenwehen, würde ich persönlich auch defintiv die Finger von so einer Whg. lassen.