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Ich dachte, dass aus meinem Posting hervorging, dass UNBEHANDELT vegetieren lassen KEINE Option ist...
Wenn eine Behandlung, um erhebliche Schmerzen zu beseitigen oder zumindest zu lindern aus welchen Gründen auch immer nicht möglich / erwünscht ist, bleibt (nur) die Euthanasie.
? Mir geht es doch um eine Differenzierung (die ich hier vorher einfach nicht genau gelesen habe, drum wollte ich es mal aufdröseln) Man kann Euthanasie bei letalen Geschichten nicht mit Nichtbehandlung bei nicht-letalen Gesichten in einen Topf werfen. Du meist ja die vermutlich die Fälle, in denen die Euthanasie legale Alternative ist.
Das Zitat von mir stammt aus der Passage, in der es um die Krankheitsgeschichten geht, in der Euthanasie keine legale Alternative ist.
.Es bleibt - wenn man letztere Fälle miteinbezieht- eben gerade nicht nur die Euthanasie, im Gegenteil, da ist eine Einziehung des betreffenden Tieres vorgesehen...Genau DIESEN Unterschied wollte ich deutlich machen.
Bruno ist sowas von klauenswürdig!
Abhaken und unter "Begegnung mit ignoranten Idiotenwesen" verbuchen.
Solche Leute sind es einfach nicht wert, dass du dich nun noch ewig ärgerst. Ich denke mir da oft nur "Karma is a b...." : auch die ignorantesten Menschen werden irgendwann im Leben mal auf einen noch größeren Ignoranten treffen.
Genau, Kolik beim Pferd und MD beim Hund sind zwei super, weil eindeutige, Beispiele...da ist es ja so, dass das Ganze unbehandelt zwangsläufig sehr zeitnah einen (qualvollen) Tod mit sich bringt.
Wenn da die Behandlung oder besser gesagt ein Behandlungsversuch nicht möglich ist, ist die Euthanasie das letzte verbleibende Mittel, um das Leiden zu verkürzen und (weitere) Schmerzen zu ersparen. (Wozu das TSchG ja letztlich auch wieder verpflichtet...gibt ja auch immer wieder mal Fälle, in denen Tiere eingezogen werden sollen, um euthanisiert zu werden, weil sie - meist im Endstadium schwerer Krankheiten- angeblich oder wirklich extremst leiden. :/ )
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Daneben gibt es diverse Erkrankungen, bei denen die Euthanasie nicht die einzige oder auch gar keine (anerkannte) Alternative zur Schmerzlinderung in Form einer "primären Ursachenbekämpfung" wie z.B. einer OP ist und bei denen es noch eine sekundäre Symptomatikbehandlung , z.B. In Form einer Schmerztherapie gibt.
-> Da mag bei einem Bruch vielleicht keine teure, aufwändige OP vom Halter verlangt werden können, aber zumindest eine (mal unterstellt: nötige) Behandlung mit Schmerzmitteln...
Passiert in solchen Fällen überhaupt gar nichts und ein Tier muss über einen längeren Zeitraum erhebliche Schmerzen erleiden, dann kann eingezogen werden. Und das wird es in schwerwiegenderen Fällen i.d.R. auch.
Öhm und wenn so eine Geschichte mal vor den Strafrichter geht (das Unterlassen nötiger Behandlungen, welches erhebliche und länger anhaltende Schmerzen bei einem Tier verursacht, erfüllt den Straftatbestand des Paragraphen 17 Nr. 2 b) TSchG i.V.m. 13 StGB ) , interessiert es nicht wenige Richter herzlich wenig, wenn ein Halter aus finanziellen Gründen eine nötige tierärztliche Versorgung unterlässt.
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Also so Geschichten wie Kolik/MD/letale Erkrankungen im Endstadium sind die eine Sache.
"Mein Hund hat eine dicke, offene und entzündete Pfote, wochenlang tierische Schmerzen und ich kein Geld, also warte ich 3 Monate, bis ich wieder flüssig bin und konsultiere erst dann einen TA - da muss er halt jetzt unbehandelt durch" ist eine ganz andere und kann u.U. böse Ärger geben. :/
Auch wenn diese Beispiels-Entscheidung schon 15 Jahre alt und nur eine AG-Entscheidung ist, die Grundsätze sind da auf wenigen Zeilen gut erklärt: http://www.ra-kotz.de/tierschutz.htm
Dazu gehört NICHT, jede mögliche Behandlung durchführen lassen zu müssen.
Richtig. Nicht jede mögliche, aber jede nötige. (Nötig i.S.d. TSchG)
Ich werfe mal kurz den Kluscheiss-Modus an: Kommt ein Halter seinen (tierschutz-) gesetzlichen "Pflege-Pflichten" nicht oder nicht ausreichend nach, kann er schon zur Abgabe gezwungen werden bzw. wird ein Tier dann eingezogen. Öh gut, aber dann ist da noch die Sache mit der Geschwindigkeit von mahlenden Mühlen, der Frage nach Theorie und Praxis und irgendwie auch danach, ob und wie engagiert die Entscheidungsträger sind.
Aber ansonsten: Ja, manchmal ist ein Ende mit Schrecken gnädiger als ein Schrecken ohne Ende...
Was ich mich da immer frage: Auch das Einschläfern ist nicht umsonst...jemand, der trotz Möglichkeiten eine Behandlung nicht bezahlen möchte, wird das doch vermutlich für das Einschläfern gleich 3x nicht wollen?
Was wir hier glaube ich noch nicht (so ausführlich) hatten: Es gibt doch von verschiedensten "Institutionen" Projekte, um in akuten finanziellen Engpässen Tierbesitzern unter die Arme zu greifen.
Die Tiertafel München z.B. kümmert sich immer wieder mal um solche Fälle, viele Tierschutzvereine starten Spendenaufrufe für ehemalige Schützlinge, wenn die Besitzer unverschuldet in finanzielle Notlagen geraten, es gibt crowdfunding-Aktionen...wenn es wirklich ganz eng wird, sind das doch auch Wege, die ein Tierhalter im Ernstfall gehen kann oder nicht?
Vielen, vielen Dank für den Tipp bezüglich der Zooplusbox! Da geht wieder die eine oder vielleicht sogar andere als vorgezogene Weihnachtsüberraschung auf die Reise zu einem Tierschutz-Wuffel...
Juhu, danke!!!