Super, dass das Treffen heute so friedlich abgelaufen ist!
Das sind ja nun zwei paar Stiefel bezüglich der Verletzungsversorgung...einmal sind da die Behandlungskosten, welche die Krankenversicherung der anderen Halterin zunächst übernimmt (diesbezüglich wird die KV vermutlich demnächst noch an dich herantreten) und dann die Kosten für die Medikamente (bzw. einen Teil davon), die scheinbar über Privatrezept/bzw. mit Selbstbeteiligungsanteil gelaufen sind (weshalb die KV diese wohl nicht übernimmt) und die die andere Halterin ersetzt haben möchte (und welche sie ggfs. auch versuchen könnte zumindest teilweise selbst zivilrechtlich bei dir einzuklagen).
Bezüglich der reinen Medikamentenkosten (inkl. Rezeptgebühren, Selbstzahleranteilen und sogar privatrezeptlichem Antiallergikum gegen AB-Unverträglichkeit ) kam ich damals auf etwa 30 €, die ich selbst zahlen durfte (und auch nicht bei den anderen Haltern "eingereicht" habe)...irgendwie kann ich mir fast nicht vorstellen, dass in deinem Fall die anderen Halter wegen ein paar €s ein Fass aufmachen. Vielleicht kannst du die Frau beim nächsten Treffen/Anruf mal fragen, ob sie eine Unfallversicherung mit Zusatzleistungen hat. Bei mir war es damals so, dass ich da im ersten Moment überhaupt nicht dran gedacht hatte, von dort (augfrund einer Krankenhaustagesgeld-Zusatzvereinbarung) aber letztlich eine Summe kam, die meine rein privaten Kosten (wie eben eigene Medikamentenkosten, diese 10€ "Gebühr" pro Tag fürs KH, erhöhte Handyrechnung, etc.etc) mehr als komplett abgedeckt und sich das finanzielle Privatvergnügen für mich spätestens damit erledigt hatte.
Zu der prozentualen Verteilung kann man eigentlich recht wenig sagen, da kommt es einfach darauf an, welche Meinung beide Parteien so vertreten und wie man sich einigen kann oder was im Fall der Fälle (dass es zu einer Klage käme) der zuständige Richter entscheidet. Der springende Punkt ist bei euch wirklich, dass nicht sicher ist, welcher Hund denn nun überhaupt die Hand erwischt hat. Das macht aber in solchen Konstellationen i.d.R den größten Anteil für die Haftungsverteilung aus. Von daher wäre es echt eine Überlegung wert, dir einfach die (privaten) Rechnungen zeigen/schicken zu lassen und nochmals in Ruhe mit den anderen Haltern zu reden, denn klar kann man aus moralischer Sicht sagen: Ich zeige good-will und zahle die paar €. Andererseits kann niemand von dir verlangen etwas zu bezahlen, für das du vielleicht letztlich nicht oder zumindest nicht im geforderten Maße verantwortlich bist. Und was auch immer so ein Punkt ist: Es gibt (gerade unter uns Rechtsverdrehern ) Leute, die dir aus einem good-will-Zeichen ein Schuldeingeständnis drehen könnten. Von daher alles gut überlegen, Rechnungen zeigen lassen und wenn du von dir aus etwas bezahlen solltest, quittieren lassen - vielleicht auch noch mit einem Vermerk, warum du bezahlst.
Auch wenn sich die Krankenversicherung der anderen Halterin demnächst bei dir melden sollte, heißt es nicht, dass der Prozentsatz, den die KV fordert, der ist, den auch ein Richter zusprechen würde. (Daher mein Tipp von gestern einfach schon mal Richtung RA zu gucken, um dann, wenn tatsächlich ein Forderungsschreiben kommen sollte, jemanden parat zu haben, der sich den ganzen Sachverhalt mal ansieht und euch weiterhilft).
In meinem damaligen Fall wollte die zuständige Sachbearbeiterin meiner KV 70% der Behandlungskosten von der gegenerischen Haftpflichtversicherung haben und hat diese auch durch Einigung mit der HP der anderen Halter bekommen. Hätte die KV diese 70% einklagen müssen, bin ich mir sehr sicher, dass kein Richter diese 70% in dem konkreten Fall zugesprochen hätte. (Realistisch wäre eher ein Ergebnis von etwa 25% bis maximal 50% gewesen). Aber für die Haftpflichtversicherung der anderen Halter war das offensichtlich okay so (bzw. letztlich vermutlich einfach billiger/bequemer als ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang)
Also auch wenn letztlich etwas kommt, einfach nicht verrückt machen lassen und im Zweifel mit dem RA deiner Eltern einen Termin ausmachen. Mit den anderen Haltern einfach weiterhin den Kontakt halten und zur Not höflich zu bedenken geben, dass die Schuldfrage gar nicht wirklich geklärt ist /evtl. auch gar nicht mehr wirklich geklärt werden kann. So nett wie bisher alles ablief, kann man sich mit diesen Haltern sicherlich fair einigen. 50/50 wäre wirklich schon mal ein guter Ansatz, klären könnt aber nur ihr Beteiligten das gemeinsam. Das kriegt ihr sicher auch noch zusammen hin.
Die Daumen sind weiterhin gedrückt.