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Beiträge von LeGentilhomme
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Danke, werde ich weitergeben. :hug:
Na bestimmt werden sie das! -
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Maya und Luni laufen täglich ihre 5 -8 km Joggingrunde und nachmittags spazieren wir ein gemütliches Stündchen. Bisher macht Maya das sehr gut mit. Also sollte ich dann auch noch nichts umstellen an Futter oder?Gute Frage, die ich mir auch recht lange gestellt habe. Irgendwie scheint es gefühlsmäßig 1001 Meinungen über den Sinn und /oder Unsinn von Seniorenfutter zu geben. Bei uns guckt das Fazit aus dem Meinungsdschungel folgendermaßen aus: Der Herr rechts im Bilde ist etwa 10 Jahre alt (Fundhund aus dem TS), auch noch richtig fit für sein Alter und bekommt hauptsächlich Trofu. Ich routiere beim Trofu zwischen Orijen Senior, Adult und Fish + den getreidefreien Acana-Sorten und fahre damit bei ihm echt sehr gut. Ich würde auch noch nicht oder zumindest nicht ausschließlich auf Seniorfutter umsteigen, solange Maya noch so fit und aktiv, auch medizinisch alles okay ist und das Adult nicht ansetzt ...
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Deine Oma sollte mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt vor Ort ausmachen /sich an den Vermieterschutzbund wenden und dort auch den konkreten Mietvertrag ansehen und insb. die Tierhaltungsklausel auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen lassen.
Das ist keine ganz unproblematische und rechtlich auch nicht unumstrittene Angelegenheit, die Folgeproblemchen nach sich ziehen könnte (einfach mal ein Bsp: Sollte deine Oma nun gar nichts unternehmen, könnte evtl. rechtlich auch eine Duldung der Hundehaltung "konstruiert" werden (ein Urteil zu dem Thema: LG Essen, WM 86, 117), bei der dann so Geschichten wie kleinere Kratzer im Parkett zur vertragsgemäßen Nutzung (der Wohnung bei Erlaubnis/Duldung der Hundehaltung) gehören können und vom Vermieter getragen werden müssen (Rspr. zur Parkett-Abnutzung z.B.: AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98)).
Gerade wenn der Mieter sich jetzt schon als so unzuverlässig erweist, ist halt immer die Frage, was man dann bei eventuell in Zukunft entstehenden Problemen/Schäden erwarten kann/muss. Darum im Sinne von "Vorsorge ist besser als Nachsorge" lieber gleich klären (lassen).
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Klar, als er Durchfall hatte, war dann ja auch mit dem Schwall alles raus und dann erstmal wieder Ruhe im Darm. Jetzt kommt's fester, aber dafür immer wieder - eben auch, bis er endlich leer ist.
Das klingt wirklich nach einem grundsätzlichen Gesundheitsproblem, und ich würde versuchen, das bald richtig abklären zu lassen - so quält ihr euch ja beide.Hmh, ab zum TA und den Hund mal richtig auf den Kopf stellen lassen (evtl. mal ein Röntgenbild ansprechen, um "wandernde" Fremdkörper im Magen-Darm-Trakt auszuschließen)...und das am besten recht bald.
Daumen sind gedrückt, dass die Ursache schnell gefunden werden kann und dieses be Problem bald gelöst ist. -
Brina, ich gehe jetzt mal davon aus, dass dein Hund keine alte Tättowierung hat (denn dann könnte sich das evtl. wieder etwas anders gestalten) und würde dir vor dem Hintergrund auch ganz dringend raten, den Vorschlag der neuen TÄ dankend abzulehnen und nochmals nachimpfen zu lassen, wenn du deinen Wuffel wirklich mit nach Österreich in den Urlaub nehmen möchtest.
Es ist blöd und erscheint im ersten Moment wirklich total sinnfrei, aber um die rechtlichen Anforderungen zum Verreisen innerhalb der EU zu erfüllen, ist wirklich nochmal eine zweite Impfung nötig. Grundlage ist in deinem Fall (Verbringung zu anderen als zu Handelszwecken) die EU-Verordnung 998/2003 (zum Text, ruhig mal durchlesen: http://www.vetion.de/gesetze/G…003_EG.htm?mainPage=1#998)
Diese VO schreibt für das Verbringen über Landesgrenzen innerhalb der EU zu diesem Thema folgende Reihenfolge vor :
1. Chippen, 2. TW-Impfung, 3. 21 Tage Wartefrist (TW-Impfung), 4. Urlaub kann kommenDas muss man quasi als europarechtliche "Sonderregel vom Alltag", die immer dann greift, wenn Ländergrenzen innerhalb der EU übertreten werden und Vorrang vor den Regeln zu Impfung und Co. daheim hat, hinnehmen.
Wenn du dir den Link zur VO mal ansiehst, wirst du sehen, dass es dort einen speziellen Anhang für die VO gibt (Anhang 1b), der die technischen Anforderungen bezüglich der TW-Impfung regelt.
Zitat[...] 2. Eine Tollwutimpfung kann nur dann als gültig angesehen werden, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Der Impfstoff wurde zu einem Zeitpunkt verabreicht, der
i) in Abschnitt IV des Ausweises oder
ii) in dem entsprechenden Abschnitt der mitgeführten Tiergesundheitsbescheinigung angegeben ist;
b) der Zeitpunkt gemäß Buchstabe a darf nicht vor dem Zeitpunkt der Mikrochip-Implantation oder der Tätowierung liegen, der
i) in Abschnitt III Nummer 2 bzw. Abschnitt III Nummer 5 des Ausweises oder
ii) in dem entsprechenden Abschnitt der mitgeführten Tiergesundheitsbescheinigung angegeben ist;
[...](Fette Markierung von mir)
Der Grund für diese verpflichtende Reihenfolge wurde hier schon genannt, mit dem vorherigen Chippen kann die Impfung deinem Hund exakt zugewiesen werden und auch nur deinem Hund mit seiner ganz eigenen Chipnummer und genau das ist ja Sinn des EU-Heimtierausweises. Der normale Impfpass ist schön und gut, könnte aber im Prinzip auch dem Nachbarshund, etc. gehören. Daher steht im EU-Heimtierausweis auf der dritten Seite auch eine Bemerkung dazu, dass das Identifizierungskennzeichen (Chipnummer) vor jeder neuen Eintragung in den Ausweis überprüft werden muss. (--> TA muss sicherstellen, dass er auch dem richtigen Hund die Impfungen bescheinigt)
Innerhalb Deutschlands gibt es ja nun keine Pflicht zur TW-Impfung (und in vielen Bundesländern, wie z.B. Bayern, auch aktuell (noch) keine allgemeine Pflicht zu Heimtierausweis und Chip). Also braucht sich derjenige, der seinen Hund nur am Heimatort in D hält, aktuell keinen Stress um Reihenfolge von Chip und TW-Impfung machen...wer aber mit seinem Hund innerhalb der Eu verreisen o.ä. möchte, der muss sich an die EU-Verordnungen halten (und damit auch andere Voraussetzungen erfüllen als der "Daheimbleibe-Hundehalter" )
In deinem Fall, Brina, ist dann also ein Nachtragen der alten Impfung nicht möglich. Also klar, rein praktisch natürlich schon , aber das würde nicht den formalen Anforderungen der VO entsprechen. Kurz gesagt: Die nachgetragene Impfung wäre ungültig.
Klar müsste da dann in Österreich erst mal jemand in deinen Heimtierausweis gucken und wirklich Ahnung haben - was vielleicht nicht extrem wahrscheinlich sein mag, aber eben nie auszuschließen- aber wenn das jemand bemerkt und kein Auge zudrücken will, dann hast du bzw. dein Hund mächtig Ärger (z.B. in Form einer Zwangsquarantäne bis der zweifelsfrei zurechenbare TW-Impfstatus sichergestellt ist) an der Backe. Meine persönliche Meinung: Das Risiko (auch wenn gefühlte 99,9% aller Urlauber nie irgendwo ihren Heimtierausweis vorzeigen müssen) sollte man schon dem Hund zuliebe nicht eingehen.Und da sind wir schon beim nächsten Punkt. Habe ich das richtig verstanden? Die neue TÄ weiß, dass der Hund mit dir nach Ö soll und will dir die Impfung in den EU-Ausweis nachtragen (was ganz grundsätzlich und v.a. innerhalb Ds aus oben genanntem Grund vermutlich vollkommen okay sein dürfte...für eine Reise von einem EU-Land in ein anderes aber ganz einfach fomalrechtlich nicht anerkannt wird) aber das dann auch noch ohne Unterschrift und Stempel? Mache das bitte nicht...ganz abgesehen davon, dass die nachgetragene Impfung eh nicht gültig für den Urlaub wäre, darf in den Heimtierausweis nicht mal eben so irgendwas reingeschrieben werden, das ist ein amtliches Dokument und ein Eintrag bedarf daher auch der Verfizierung, dass er von einer befugten Person (autorisierter TA) vorgenommen wurde. Nicht, dass dir am Ende noch eine Urkundenfälschung unterstellt wird...
Lange Rede, kurzer Sinn : Wenn dein Hund wirklich mit nach Ö soll (und ihr nicht vielleicht noch die Möglichkeit habt, doch innerhalb Ds Urlaub zu machen), dann bitte nochmal nachimpfen lassen und auch an die Wartefrist denken, einfach dass ihr wirklich auf der sicheren Seite seid.Ganz allgemein noch: Bei dem Thema "Reisen mit Tieren" ändert sich gerade eim europäischen Raum schnell die eine oder andere Verordnung, wird erweitert etc. Da sind Internetseiten oder auch die aktuelle Infolage des eigenen TAs gerne mal eine vielleicht schon längst überholte Momentaufnahme. In der Pflicht sich an die aktuelle Rechtslage zu halten und derjenige, der im Fall der Fälle eines auf die "Mütze" bekommt, ist aber der Tierhalter...darum lieber immer nochmal auf offiziellen Seiten nachschauen (z.B. beim betreffenden Bundesministerium: http://www.bmelv.de/SharedDocs…iere/Heimtierausweis.html) oder im Zweifel auch mal direkt beim Veterinäramt nachfragen.
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Super, das hilft mir schon ein ganzes Stück weiter!
Vielen lieben Dank!!!
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Ich hänge mich jetzt einfach mal kurz mit meiner Frage an diesen Thread dran.
Und zwar habe ich gesehen, dass es seit April wieder eine Neuauflage des Web Master Harness gibt (soweit ich etwas dazu gefunden habe, bisher erst in den USA...eine Ankündigung o.ä. für Europa konnte ich noch nicht finden).
http://www.ruffwear.com/Web-Ma…arness_2?sc=2&category=24Jetzt wollte ich mal die Besitzer der hier bei uns aktuellen Variante fragen, ob ihr so rein von den Bildern her eine Verbesserung seht. Ich habe nun auch schon öfter gelesen und gehört, dass sich beim jetzt quasi alten Modell die Gurte hin und wieder von alleine verstellen...sieht das für euch auch so aus, als ob dieses Problem jetzt mit den Gurtbandschiebern gelöst wird bzw. versucht wird, dieses zu lösen?
Danke schon mal für eure Hilfe!
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Da kann ich den Carnello Hundecocktail empfehlen.
Das ist ganz fein gemahlenes Rindfleisch und wird wohl auch von einigen Schlittenhundesportlern zum "Wässern" der Hunde genutzt. Ich habe auch so einen alten Pappenheimer, der bei Magen-Darm-Infekten und damit genau dann, wenn eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme echt wichtig ist, eher schlecht trinkt. Mit einem ganz kleinen Bisschen von diesem Pulver im Wasser wird dann aber doch tüchtig getrunken. :) Vielleicht wäre das ja auch mal einen Versuch wert.
Ich drücke euch die Daumen, dass ihr für euch das richtige "Mittelchen" findet.
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Hmh, das geht ja doch in die Richtung Sprichwort à la "Bauernweisheit"...bzw. kenne ich diesen Spruch eher aus dem Englischen als "tired dogs are good dogs" bzw. "tired dogs are happy dogs" (würde mich nicht wundern, wenn der Ursprung des deutschen Satzes in der englischen Formulierung läge) und dort eben als eine Art ungeschriebenen Hunde(erziehungs)grundsatz, der schon seit Generationen "gilt".
Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand tatsächlich rechtlich überzeugende Argumente darlegen könnte, dass dieser Satz urheberrechtlich geschützt sein sollte. Sehe ich genauso wie Schlumpfy.