Beiträge von LeGentilhomme

    Ich habe jetzt nochmal ein bisschen rumgesucht und nichts finden können, weshalb man für den Fall, dass die Verfassungsbeschwerde erfolglos sein sollte und die Hundesteuer weiterhin eingezogen werden darf, im Nachhinein etwas zahlen müsste, wenn man nach der AO Einspruch eingelegt hat und vorab unter Vorbehalt gezahlt hat (wichtig ist aber wirklich im Vorfeld zu zahlen. Wenn man nicht zahlt und die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, darf man neben dem Steuerbetrag auch noch Zinsen zahlen) Wer da ganz sicher gehen will, vielleicht im Zweifel doch lieber nochmal beim Steuerberater durchklingeln. ;)


    tigall: Ich werde nachher mal nachschauen, ob ich was finden kann. =)


    Ich gehöre auch zu denen, für die es in diesem Jahr zu spät ist (Frist verstrichen)... :headbash: Je nachdem, wann die Verfassungsbeschwerde dann tatächlich vor dem BVG verhandelt wird, einfach im nächsten Jahr nachholen oder vielleicht ist das dann auch gar nicht mehr nötig, weil es schon eine Entscheidung gibt.

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    Ich glaube da mach ich auch mal mit. Sofern man dadurch echt keine Nachteile hat.


    Ach, wie sieht das denn z.B. bei denen aus die einen vergünstigten Steuersatz (warum auch immer) zahlen und dann einen Widerspruch reinreichen? Kann diesen Leuten was passieren (Aufhebung der Vergünstigung etc.)?


    Wir hatten zu der ganzen Thematik gerade eine "leicht" :hust: juristisch angehauchte Herrchen-vs.-Frauchen- Debatte während der Gassirunde.
    Wir sind beide (beide keine ÖR- oder Steuerspezialisten) zu dem Schluss gekommen, dass Vergünstigungen wegen Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nicht einfach mal eben nach dem "Atschibätsch, dafür streichen wir dir jetzt die Vergünstigungen"- Prinzip aufgehoben werden können. Denn die Gründe (die die Gemeinde selbst festgelegt hat), weshalb es die Vergünstigungen gibt ( eben z.B. niedrigeres Einkommen, Hund ist Pflegehund etc.) liegen ja trotzdem noch vor und entfallen nicht wegen eines Einspruchs. Also deswegen sollte man sich keine Sorgen machen müssen. Dazu wäre bestimmt auch ein Blick in die entsprechende Satzung nicht verkehrt, dort sollte eigentlich auch irgendwo zu finden sein, unter welchen Umständen solche Vergünstigungen aufgehoben werden können. :???:


    Mir sind jetzt aber selbst so einige Fragen gekommen. Ganz besonders die, wie es aussieht, wenn ich jetzt nach der AO ein Ruhen des Verfahrens erwirke (wie es im Eingangspost von tigall beschrieben ist) und das BVG dann irgendwann mal entscheidet, dass die Hundesteuer verfassungskonform ist und rechtmäßig erhoben wird. Durch meinen Einspruch sind dann ja (im Nachinein betrachtet unnötige) Verwaltungskosten entstanden und in der Regel wollen die Kommunen auf solchen nicht sitzen bleiben...und da bin ich mir eben nicht sicher, wie es hier konkret aussieht, ob dann ich evtl. für diese Kosten (teilweise) aufkommen muss. Von daher bin ich ganz persönlich gerade dazu geneigt, hier mal keinen Schnellschuss hinzulegen und will morgen mal sehen, dass ich einen Steuerexperten dazu befragen kann und mich echt mal ein bisschen näher mit dem, was danach so kommen kann, beschäftige. Ich melde mich, wenn ich da was in Erfahrung bringen konnte.

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    der jurist, der die sache beim verfassungsgericht durchzieht ist richter, also jemand der ahnung hat ;)


    Richter ist er nicht. Aber Ahnung hat der Herr Dr. V. in der Thematik schon. ;) Richter ist der Kläger im Verfahren vor dem VwG München gewesen. *klugscheißmodusaus* ;)


    Bezüglich der Zahlung unter Vorbehalt der Nachprüfung melde ich mich morgen nochmal. Denn hier müsste tatsächlich der § 362 II 2 AO greifen und bei erfolgtem Einspruch gegen den Steuerbescheid die Einziehung der Hundesteuer so lange ausgesetzt werden, bis das Verfahren vor dem BVG abgeschlossen ist.(Wichtig ist dabei der Einspruch und auch die Zahlung unter Vorbehalt, denn wenn das BVG die Hundesteuer als rechtsmäßig einstuft, könnte u.U. ein Säumniszuschlag fällig werden, wenn man nicht gezahlt hat) Aber ÖR ist nicht so ganz mein Fachgebiet, darum sehe ich mir das morgen alles lieber nochmal genauer und in Ruhe an, bevor ich hier am Ende was Falsches schreibe. :)

    :gut: Genau, gerade die Nothilfen haben oft ganz ganz tolle Kontakte und Tipps parat.


    Wie jaickl schon geschrieben hat, solltet ihr wirklich darauf achten, wem ihr diesen Hund anvertrauen wollt. Gerade weil er aus einer nicht so dollen Haltung kommt und sicherlich auch noch einiges an Training mitnehmen sollte. Also wirklich auf Herz und Nieren prüfen, wo es nur geht. Da werden euch die von jaickl aufgeführten Kontakte aber sicherlich auch richtig toll weiterhelfen können.


    Und bevor es für euch und den Hund bei euch zuhause zu viel wird: Es gibt so tolle Tierheime/Tierschutzplätze, die gerade mit solchen Nasen (Vergangeheit nicht so rosig, hier und da gewisse Problemchen) richtig richtig klasse (teils auch mit Pflegestellen) arbeiten und bei denen ihr euch absolut nicht "schlecht" fühlen braucht, den Hund dort abzugeben.


    Was mir gerade noch kommt: Wohnt ihr in einem Bundesland, in dem der Rotti gelistet ist? Da auch unbedingt drauf gucken, nicht dass ihr am Ende Ärger an der Backe habt. ;)


    Ich drücke euch feste die Daumen! :gut:

    Huhu,


    ich habe mich für 10 Millionen € Deckungssume entschieden.


    Ich denke auch, dass es faktisch schon echt schwierig werden dürfte, einen 10.000.000-€-Versicherungsfall hinzulegen (so ein Fall ist mir persönlich bis dato auch nicht bekannt). Aber wenn man dann wieder liest und hört, wie viele Hunde an oder sogar auf der Autobahn eingesammelt werden...da muss nur mal ein richtig großer Auffahrunfall mit vielen Schwerstverletzten mit bleibenden Schäden verursacht werden und schon sind 1 Millionen € ganz schnell zusammen. (Satoo war schneller ;) )


    ---> Da würde ich ganz klar zur bestmöglichen Absicherung raten. Es ist echt sehr sehr unwahrscheinlich, dass man die 10 Millionen in Anspruch nehmen muss, aber lass es durch einen richtig dummen Zufall passieren...dann lieber ein paar € mehr investieren und wirklich auf der sicher(er ;) )en Seite sein.


    Diese Gedanken kenne ich nur zu gut und kann dich soooo gut verstehen. Aber letztlich kannst du ja wirklich nur für dich und Henry (und bei ihm ja auch nur in gewissen Teilen) denken, alles andere liegt nicht in deiner Hand.


    Das wird schon! :gut:

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    Das Problem ist nur, dass es Schäferhunden (auch wenn sie weiß sind) viel mehr übelgenommen wird, wenn sie bellen oder knurren oder sogar einen anderen Hund vermöbeln, als irgendeinem mittelgroßen oder gar kleinen wuscheligen Schlappohrhund :( :


    Da ist es dann im Zweifelsfall auch egal, ob der Kleine provoziert hat, oder nicht.


    Hmh, das stimmt meistens leider schon. Aber das hat nichts mit deinem Hund, sondern mit dem fehlenden Rückgrat vieler Leute heutzutage zu tun. Warum denn mal das eigene Verhalten beleuchten, wenn man doch alles so schön auf andere Menschen bzw. deren Hunde abwälzen kann? Irgendwie sind echt nicht wenige Leute so und machen es sich so ganz einfach und bequem.


    Wenn man deine Beiträge gerade hier in diesem Thread so liest, merkt man, dass du zuerst mal etwaige Fehler bei dir bzw. deinem Henry suchst. Ich bin da genauso. ;) Und grundsätzlich ist das für mich auch der richtige Weg, ERST Mal zu sehen, was ich vielleicht falsch gemacht habe, dann kann ich immer noch sehen, wo mein Gegenüber vielleicht einen fehlermäßigen Bauchplatscher hingelegt haben könnte.


    Jetzt das ABER: Wenn man die Fehler zu sehr bei sich sucht, arbeitet man natürlich den bequemen Leuten noch zu, die brauchen so ja gleich 3x nicht vor der eigenen Haustüre kehren und das Schlimmste: Man verplämpert dabei oft unnötig eigene Zeit und Nerven.


    Gucken wir uns also mal die andere Seite der Medaille an: Warum hat denn der andere HH seinen Hund einfach zu euch laufen lassen? Warum hat DER nicht versucht seinen Hund abzurufen? Warum hat der andere Hund denn nach dem ersten Abpflückversuchs seitens des anderen HHs nochmals ansetzen wollen? etc.


    Ich finde auch, dass ihr euch prima geschlagen habt und du dir überhaupt gar keine Gedanken machen brauchst, deinem Hund in der Hinsicht jetzt nicht mehr vertrauen zu können. Viele andere Hunde hätten in so einer Situation ganz ganz anders reagiert als dein Henry.


    Mein Kenai (schwarzer franz. Schäferhundmix) findet auch nicht alle anderen Rüden klasse. Diejenigen, die meinen, seine Individualdistanz ungefragt unterschreiten zu müssen, holen sich schon auch mal einen ordentlichen akkustischen Rüffel ab. Gerade die Situation "eigener Hund angeleint, fremder Hund im Freilauf kommt auf angeleinten Hund zugedonnert und das am besten noch in richtig unfreundlicher Haltung" geht bei ihm gar nicht. Da dachte ich eine Zeit lang auch immer, er müsste doch auch bitte da die Gelassenheit haben, einfach über der ganzen Situation zu stehen und weiterzugehen. Aber nö, die muss ER in dieser Situation eben nicht haben. Und die muss dein Henry auch nicht immer haben. Kenai löst solche Situationen, wenn ich mit dem Blocken mal nicht schnell genug bin, so gut wie immer mit Körpersprache + deutlichen akkustischen Signalen...im Zweifel blockt er selbst mit dem Körper ab (das höchste der Gefühle war bisher eine Kopfnuss mit anschließendem Purzelbaum des anderen Hundes).


    Würde mein Hund meinen, einfach mal eben auf diese Art und Weise in einen 80kg- Mastiff rennen zu müssen und sich von dem eine ordentliche Abreibung einfangen, wäre ich die Letzte, die die Schuld beim anderen HH oder dem anderen Hund suchen würde. Im Gegenteil, ich würde wahrscheinlich in Grund und Boden versinken, weil ich meinen Hund nicht rechtzeitig eingesammelt habe. Und zu meinem Hund würde mir vermutlich auch nur noch ein "Sorry, aber das war einfach nur s**blöd" einfallen. Warum soll es dann anders sein, wenn z.B. ein 10kg-Hund in einen 30kg-Hund rennt?


    Darum: Ja, die Verantwortung wächst, je größer der eigene Hund ist. Aber übernimm nicht auch noch die Verantwortung der anderen HHs mit. :)


    Und das Wichtigste: Je gelassener du bist, desto gelassener wird auch dein Henry. :gut:

    Ah, okay. Comprendo. ;)


    Hmmm, jetzt wäre es gut zu wissen, welcher Händler evtl. noch Restbestände der "alten" Variante hat. Ach Mensch, da habe ich jetzt leider auch keine Idee, außer eben wirklich einige Verkäufer mal explizit darauf anzusprechen. :/