Zitat
ich konnte mir z.b. aussuchen, ob ich meinen hund beim freilauf versichert haben möchte, oder auch bei einer fremdbetreuung, oder auf dem hundeplatz. hätte ich das ausgeschlossen, wäre ich im schadensfall nicht durch die versicherung absichert. haften müßte ich trotzdem, das wäre dann mein privatvergnügen.
gruß marion
Genau. Dank der Gefährdungshaftung des BGBs ist der Hundehalter per se erst mal verpflichtet, für jeglichen Schaden, den der eigene Hund verursacht hat, zu haften (abzüglich eventueller Mitschuld/eigenverantwortlicher Selbstgefährdung, etc. des Geschädigten). Habe ich eine Versicherung, durch welche der konkrete Schadensfall abgedeckt ist, übernimmt die Schadensregulierung die HP-Versicherung. Liegt jetzt aber z.B. der Fall vor, dass ich eine Versicherung(-sart) gewählt habe, in der der Freilauf NICHT mitversichert ist und mein Hund stellt während des Freilaufes irgendetwas an, dann hafte ich persönlich.
Anders ist es natürlich, wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass die HP in einem mitversicherten Fall nicht zahlen muss, dann brauche ich als Versicherungsnehmer auch nicht zahlen.
Was man auch immer im Hinterkopf haben muss:
Die versicherungstechnische Einstuftung und die rechtliche müssen sich nicht immer decken.
Wäre ich die Halterin des Schädigerhundes würde meine Versicherung grundsätzlich 50% zahlen, da beide Hunde nicht angeleint waren (weitere Aspekte wie Größenunterschiede der Hunde, Einwirkungsnähe (z.B. das Fuß-Gehen) des einen Hundes, die Frage nach dem "wer hat angefangen?" etc. werden von denen, also meiner HP ganz speziell, in der Regel erst mal nicht berücksichtigt)
Es gibt aber einige Gerichtsentscheidungen, in denen es in solchen Fällen zu einer 70-30 Haftung kam, wenn der eine Hund wesentlich größer war, als der andere. Und letztlich ist es das Gerichtsurteil des konreten Falles, was am Ende zählt. Angenommen meine Versicherung würde Isa also nur 50% zahlen wollen, Isa besteht aber auf 70%, weil ihr Hund viel kleiner als der Schädigerhund ist bzw. zu dem Zeitpunkt war ;), klagt die 70% ein und trifft auch noch auf einen Richter, der es genauso sieht wie sie, dann muss meine HP die 70% löhnen.
Das Problem ist natürlich hier, dass es wirklich sein könnte, dass die gute Frau gar nicht oder zumindest für den vorliegenden Fall (z.B. eben die Freilaufgeschichte) nicht versichert sein könnte bzw. kann es ja auch einfach sein, dass sie die Meldefrist hat verstreichen lassen, dann zahlt ihre HP auch nicht, sondern sie persönlich. Sowas ist echt müßig und ich kann mir richtig gut vorstellen, wie angenervt du von der ganzen Sache bist.
Auf alle Fälle solltest du sie beim OA anzeigen, wenn von ihr so gar keine Einsicht kommt. Gerade weil das nicht der erste Vorfall war. Strafanzeige bei der Polizei...hmmm...naja, das wird sich wohl eher nicht lohnen und nur deine Zeit kosten. (Schlagt mich, wenn ich jetzt an irgendwas nicht denke, aber nachdem ja "nur" dein Hund verletzt wurde, ist das lediglich eine Sachbeschädigung, die sie nicht mal vorsätzlich begangen hat (selbst wenn, könnte man ihr das kaum nachweisen) und eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar)
An die anteiligen (eine Mitschuld wirst du sicher aufgebrummt bekommen, da dein Hund auch nicht an der Leine war) TA-Kosten wirst du, wenn sie oder (sofern doch vorhanden) ihre HP nicht freiwillig zahlt, nur durch Zivilklage kommen. Dass du im Recht bist, zumindest anteilig die TA-Kosten erstattet zu bekommen, ist bei der Sachlage (sofern auch beweisbar) gar kein Thema und würde dir ziemlich sicher jeder Richter auch so bestätigen. Jetzt kommt nur das große ABER: So etwas ist natürlich mit nicht unbedingt wenig Zeit und Ärger verbunden...und die Frage ist auch, ob die Dame vor Gericht nicht mit irgendwelchen Lügen ankommen würde. Als Anspruchssteller bist du in der Beweispflicht, dass ihr Hund deinen Sam verletzt hat. Und auch wenn beweismäßig alles glatt geht: Evtl. hat die gute Frau das Geld einfach nicht, gibt eine EV ab und du gehst leer aus. Die Frage ist einfach, ob du dir all den Stress wegen 100-150€ antun willst.
Von daher: Auch wenn bei der guten Frau scheinbar ein Moral-und Anstandsausfall vorliegt (mit solch einer HHin hatte ich es auch schon zu tun, ich war kurz vor dem ultimativen Urschrei... es ist ja gar kein Thema, wenn mal Fehler passieren, nur dann steht man doch bitte auch dazu und vor allem dafür gerade ) und es an ihr wäre, sich bei DIR zu melden...lasse dich da nicht aus der Ruhe bringen. Versuche es einfach nochmal im Guten, schicke ihr eine Rechnungskopie, dass sie selbst sehen kann, was für Kosten SIE verursacht hat.
Und selbst wenn du von dem Geld nichts mehr sehen solltest: Die Hauptsache ist, dass es deinem Sam wieder gut geht.
Ich drücke dir feste die Daumen, dass doch noch ein bisschen Einsicht und Anstand bei der anderen Hundehalterin geweckt werden können.