Beiträge von LeGentilhomme

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    Abgesehen davon SIEHT man einen Unterbiss doch, wenn man den Hund ein klein wenig genauer betrachtet.
    Ich sehe, ich bin unseriös, denn auf den Unterbiss einer unserer Pflegehündinnen habe ich die neue Familie nicht hingewiesen ... war aber auch nicht nötig, das neue Frauchen sah den sofort und war davon angetan.


    Hmh, stimmt! :gut: Habe ich vorhin nicht explizit geschrieben: Wegen des Unterbisses, auch wenn er rechtlich vielleicht sogar einen "Mangel" darstellt, wirst du eher nichts machen können, da er schon recht offensichtlich sein dürfte und du ihn sicherlich auch erkennen hättest müssen. Du kannst dir im besten Fall höchstens die TA-Kosten für die Gaumensegel-OP zurückholen. Aber ob das bzw. weiterer Streit wirklich sein muss, musst du selbst entscheiden.


    Chihuahua252: Gute Frage, die dir dein TA sicher am ehesten beantworten kann. :smile: Ich frage mich gerade, ob man als medizinischer Laie so eine Gaumensegelverlängerung einfach erkennen kann und ob die für einen Hund wirklich so schlimm ist und in jedem Fall operiert werden muss? Ich bilde mir irgendwie ein, gehört zu haben, dass sich die Experten da teils auch nicht ganz so einig sind- aber am besten den TA selbst dazu befragen und vor allem nicht vorab verrückt machen lassen. :gut: ;)

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    ich zahlte die hälfte de der schutzgebühr durfte den hund mitnehmen.
    am nächsten tag kamen die pflegestelle zur vorkontrolle und ich bekam dem
    impfpass.


    Öh...also diese Orga scheint mir auch etwas seltsam zu agieren. Eine Vorkontrolle wird VOR der Übergabe des Hundes gemacht, nicht danach und vor allem...die haben dir den Hund einfach mal so eben mitgegeben, ohne sich vorher mal dein Umfeld anzusehen, etc.??? :/ Oder meintest du in dem Satz, den ich zitiert habe, Nachkontrolle? Hmmm, das wäre aber auch komisch. Wie hat sich die Orga denn im Nachhinein verhalten? Hat man sich bei dir erkundigt, wie es dem Hund geht?


    Hm, also verstehen kann ich dich auch gut, dass du dich einfach ein bisschen veräppelt fühlst. Aber sehe es doch mal so, deinem Wuffel geht es mit der OP viel besser, du hast das Geld für ihn inverstiert und man wollte dir hoffentlich seitens der Orga eher nicht absichtlich schaden. :???:


    Rechtlich gesehen ist das so eine Sache. Je nachdem, wie genau dein Übernahmevertrag ausgestaltet ist, könnte man ihn rechtlich als Kaufvertrag einstufen (das kann man nur pauschal nicht sagen, das muss für jeden einzelnen Übernahmevertrag gesondert festgestellt werden...in vielen Fällen sind Übernahmeverträge aus dem Tierschutz aber tatsächlich Kaufverträge). Aber jetzt mal angenommen, hier würde rechtlich gesehen ein KV vorliegen, dann würde vermutlich auch die Sachmängelhaftung greifen. Der Überbiss und das zu lange Gaumensegel sollten schon als Sachmangel zu qualifizieren sein. Alle übrigen Bedingungen sollten (ohne die genauen Hintergründe zu kennen, daher also mehr Bauchgefühl) auch vorliegen, sodass du generell schon Ansprüche haben könntest.
    Nur weil dir seitens der Orga angeboten wurde, den Hund zurückzunehmen und dir das Geld zurückzuzahlen, ist die Orga ihrer Pflicht (sofern der Vertrag eben als KV zu qualifizieren ist) aus dem Vertrag noch lange nicht nachgekommen. Nicht der Verkäufer wählt die Anspruchsart, sondern der Käufer. Und wenn du nun auf eine Nachbesserung (= Korrektur des zu langen Gaumensegels und damit Herstellung des Norm-Zustandes, also die OP) bestanden hast, hätte die Orga sich grundsätzlich um die OP kümmern müssen oder eben dir einfach die Kosten erstatten müssen (solange nicht bestimmte Ausnahmen vorlagen und du alles innerhalb der gesetzlichen Fristen und am besten schriftlich gefordert hast, etc. , etc.)


    Wie gesagt, das ist alles nur rein theoretisch und kommt ganz besonders auf den Übernahmevertrag an und auch darauf, wie du dich verhalten hast (also ob du die Orga überhaupt zu z.B. eben einer Nachbesserung aufgefordert hast und in wie weit das auch nachweisbar wäre).
    Es gäbe vermutlich grundsätzlich schon diverse Möglichkeiten, ob die dann in deinem konkreten Fall auch tendenziell fruchten würden, kann dir ein RA sagen, nachdem er alle Unterlagen und Hintergründe dazu erhalten/erfahren hat. Je nachdem, ob es dir der Ärger, die investierte Zeit und ggfs. auch noch weitergehende Kosten wert sind, suche dir einen Anwalt in deiner Nähe und kläre die Sache.


    Nur mal ganz abgesehen von all dem Rechtlichen...es geht hier doch um eine Notnase, der du geholfen hast und der es dank dir jetzt auch deutlich besser geht als zuvor. Ich glaube dir gerne, dass dir diese Kosten wehtun, aber wäre es eine plötzliche Krankheit, ein Unfall, oder oder oder gewesen, hättest du auch selbst die Kosten tragen müssen.


    Unser Hund kommt auch aus dem Tierschutz und musste auch nach ca. 2 Monaten eine Monster-OP über sich ergehen lassen aufgrund von bis dato unentdeckten Umständen, die schon lange bevor er zu uns und auch bevor er in die Obhut "unserer" Tierschutzorganisation kam, vorlagen. Allerdings war es purer Zufall, dass die Problemchen ans Tageslicht kamen und vermutlich hätte kein TA der Welt da mal eben ohne diesen Zufall drauf kommen können. Ich musste damals als Student (mit vermutlich nicht mehr Einkommen, als du zur Verfügung hast - dafür aber mit einem lange im Voraus angelegten, mühsam besparten und daher auch ganz gut befüllten Hundekonto in der Hinterhand) Kosten im deutlichen 4-stelligen Bereich tragen...und mir wäre im Traum nicht eingefallen, mir dieses Geld von der Orga wiederzuholen. Ganz einfach: Mit dem Tag der Übernahme habe ich persönlich die Verantwortung für diesen Hund übernommen, mit allen positiven wie auch negativen Konsequenzen. Und wenn ich mein allerletztes Hemd für diesen Hund hätte geben müssen...er war ab der ersten Sekunde mein Hund und deshalb stehe auch ich seit der ersten Sekunde für ihn ein.


    Vielleicht kannst du versuchen es auch mal von der Seite zu sehen: DU hast DEINEM Hund GEHOLFEN. Das ist doch das Wichtigste und darauf kannst du auch stolz sein...und wenn es finanziell wehtut, dann doch ganz besonders! :gut:

    Huhu ;)


    das ist echt eine interessante Frage. Ich gucke in den nächsten Tagen auch nochmal nach, Ö-Recht ist an und für sich eher nicht sooo mein Ding, da sag' ich lieber nichts ohne nochmal in die jeweiligen Regelungen gesehen zu haben. :pfeif:


    Aber hier schon mal auf die Schnelle eine ganz gute Übersicht (von April 2010):


    -Auflistung der Kriterien für eine Einstufung als "gefährlicher Hund" der einzelnen Bundesländer und teilweise auch Infos zu den Aufhebungsmöglichkeiten:
    http://hunde-gesetz.de/wesenst…wesenstest-negativzeugnis


    - ganz speziell ein niedersächsischer Fall aus 2010 zu der Thematik (Urteil: Einstufung als gefährlicher Hund kann nicht durch einen erneuten Wesenstest aufgehoben werden) :


    http://www.rechtslupe.de/verwa…-gefaehrliche-hund-316973

    Huhu ;)


    Also, grundsätzlich sollte es schon möglich sein, für deine familiäre Situation einen passenden Pflegehund zu finden. Genau wie Nischen schon geschrieben hat, ist das schon mal ein Punkt, an dem sich die Spreu vom Weizen trennt: Hier sollte seitens der Orga/des Vereines genau auf deine Situation geguckt werden, um schon mal einen bestmöglichen Kanditaten zu finden. (Stichwort grundsätzliche Katzenverträglichkeit oder aber auch die Frage nach dem "Wie kann der Hund prinzipiell mit Kindern?"- klar ist kein Test im Voraus eine Garantie dafür, dass später im Alltag alles super läuft, aber man ist einfach ein bisschen auf der "sichereren" Seite)


    Was in deiner Situation natürlich optimal wäre, wäre ein Tierheimhund/Pensionshund einer Orga, etc. aus deiner Nähe, den du mit den kompletten Familie in Ruhe kennenlernen kannst und über dessen Charakter und Verhalten man dir schon möglichst viel berichten kann.


    Ganz wichtig finde ich es, dass die dahinterstehende Orga der PS wirklich mit Rat und Tat zur Seite steht und man auch einen Plan B hat, wenn es aus irgendwelchen Gründen irgendwann einfach nicht mehr gehen sollte. Es gibt so viele Wanderpokale, die gaaaaaaaaaaaanz dringend von einer PS in die nächste gesetzt werden müssen und die es häufig einfach nicht bräuchte, wenn man sich seitens der Orgas/Vereine vorab um Alternativen kümmert.


    Bezüglich der Unterstützung, die die dahinterstehenden Orgas/Vereine gewähren (können), gibt es wirklich wahnsinnige Unterschiede:


    Ich kenne Orgas, die gar keine Kosten übernehmen können oder wollen (dann meist aber Spendenaufrufe zur Unterstützung der PS machen), es gibt Orgas, die TA-Kosten und Versicherungen bezahlen und darum bitten, dass die PS die Futterkosten selbst übernimmt. Es gibt aber auch Orgas, die der PS tägliches Pflegegeld zahlen, welches dann dafür gedacht ist, Körbchen, Leine und Co. auch noch zu finanzieren.


    Finde ich alles vollkommen okay, wenn es im Vorfeld genau abgeklärt ist. Wenn dir jemand in Bezug auf Kostenübernahmen (wie auch in Bezug auf einen Plan B) irgendwelche Wischi-Waschi-Aussagen macht, würde ich persönlich die Finger davon lassen. Wenn man dir aber klipp und klar sagt, dass beispielsweise TA-Kosten nicht getragen werden können, man sich aber um Hilfe bemühen wird und das für dich so auch in Ordnung und finaziell tragbar ist, ist das schon wieder etwas anderes. Nachhaken würde ich immer, wenn es heißt "kleinere Beträge" sollen selbst getragen werden, das Verständnis von "geringeren Beträgen" ist ja oft sehr unterschiedlich. ;)


    Sowohl die PS als auch der Verein/die Orga tragen eine gehörige Verantwortung. Es soll dir als PS mit einem möglichst geeigneten Hund gut gehen, der Hund soll bei dir ein liebevolles Quasi-Zuhause finden, du sollst bei Problemfällen (angefangen von Knatsch zwischen eigenem und Pflegehund bis hin zu gesundheitlichen Problemen) immer Ansprechpartner seitens der Orga parat haben und ggf. sollen eben auch die Kosten abgedeckt werden.
    Du bist natürlich in der Pflicht auf den dir anvertrauten Hund zu achten, ihn ggfs. noch zu erziehen, für ihn zu sorgen und ihn einfach zur Familie gehören zu lassen und ganz wichtig: Ihn hoffentlich irgendwann dann auch in eine liebevolle Endstelle zu vermitteln- es sei denn der Pflegestellenversager-Virus schlägt zu und die Nase darf bleiben. (Für mich u.a. ein Grund keine PS zu werden und bei unserem einen, eigenen Wuffel zu bleiben...ich glaube, ich könnte keinen Hund wieder hergeben :headbash: )


    Zu letzterem noch ein kurzer Gedanke: Angenommen du spielst vorab schon mit dem Gedanken, den Pflegi eventuell für immer zu behalten, bitte einfach ganz offen sagen. Viele Orgas sehen das als ein "längeres Wohnen auf Probe" und finden das auch vollkommen okay. Nur gibt es auch Orgas, die evtl. damit rechnen oder darauf hoffen, eine längerfristigere Stelle für vielleicht ein paar Nasen mehr gefunden zu haben.


    Hast du denn evtl. schon jemanden (einen bestimmten Hund/ Orgas/Verein etc.) im Auge??? :D

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    ich konnte mir z.b. aussuchen, ob ich meinen hund beim freilauf versichert haben möchte, oder auch bei einer fremdbetreuung, oder auf dem hundeplatz. hätte ich das ausgeschlossen, wäre ich im schadensfall nicht durch die versicherung absichert. haften müßte ich trotzdem, das wäre dann mein privatvergnügen. :D


    gruß marion


    Genau. Dank der Gefährdungshaftung des BGBs ist der Hundehalter per se erst mal verpflichtet, für jeglichen Schaden, den der eigene Hund verursacht hat, zu haften (abzüglich eventueller Mitschuld/eigenverantwortlicher Selbstgefährdung, etc. des Geschädigten). Habe ich eine Versicherung, durch welche der konkrete Schadensfall abgedeckt ist, übernimmt die Schadensregulierung die HP-Versicherung. Liegt jetzt aber z.B. der Fall vor, dass ich eine Versicherung(-sart) gewählt habe, in der der Freilauf NICHT mitversichert ist und mein Hund stellt während des Freilaufes irgendetwas an, dann hafte ich persönlich.


    Anders ist es natürlich, wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass die HP in einem mitversicherten Fall nicht zahlen muss, dann brauche ich als Versicherungsnehmer auch nicht zahlen.


    Was man auch immer im Hinterkopf haben muss:
    Die versicherungstechnische Einstuftung und die rechtliche müssen sich nicht immer decken.
    Wäre ich die Halterin des Schädigerhundes würde meine Versicherung grundsätzlich 50% zahlen, da beide Hunde nicht angeleint waren (weitere Aspekte wie Größenunterschiede der Hunde, Einwirkungsnähe (z.B. das Fuß-Gehen) des einen Hundes, die Frage nach dem "wer hat angefangen?" etc. werden von denen, also meiner HP ganz speziell, in der Regel erst mal nicht berücksichtigt)


    Es gibt aber einige Gerichtsentscheidungen, in denen es in solchen Fällen zu einer 70-30 Haftung kam, wenn der eine Hund wesentlich größer war, als der andere. Und letztlich ist es das Gerichtsurteil des konreten Falles, was am Ende zählt. Angenommen meine Versicherung würde Isa also nur 50% zahlen wollen, Isa besteht aber auf 70%, weil ihr Hund viel kleiner als der Schädigerhund ist bzw. zu dem Zeitpunkt war ;), klagt die 70% ein und trifft auch noch auf einen Richter, der es genauso sieht wie sie, dann muss meine HP die 70% löhnen.


    Das Problem ist natürlich hier, dass es wirklich sein könnte, dass die gute Frau gar nicht oder zumindest für den vorliegenden Fall (z.B. eben die Freilaufgeschichte) nicht versichert sein könnte bzw. kann es ja auch einfach sein, dass sie die Meldefrist hat verstreichen lassen, dann zahlt ihre HP auch nicht, sondern sie persönlich. Sowas ist echt müßig und ich kann mir richtig gut vorstellen, wie angenervt du von der ganzen Sache bist.


    Auf alle Fälle solltest du sie beim OA anzeigen, wenn von ihr so gar keine Einsicht kommt. Gerade weil das nicht der erste Vorfall war. Strafanzeige bei der Polizei...hmmm...naja, das wird sich wohl eher nicht lohnen und nur deine Zeit kosten. (Schlagt mich, wenn ich jetzt an irgendwas nicht denke, aber nachdem ja "nur" dein Hund verletzt wurde, ist das lediglich eine Sachbeschädigung, die sie nicht mal vorsätzlich begangen hat (selbst wenn, könnte man ihr das kaum nachweisen) und eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar)


    An die anteiligen (eine Mitschuld wirst du sicher aufgebrummt bekommen, da dein Hund auch nicht an der Leine war) TA-Kosten wirst du, wenn sie oder (sofern doch vorhanden) ihre HP nicht freiwillig zahlt, nur durch Zivilklage kommen. Dass du im Recht bist, zumindest anteilig die TA-Kosten erstattet zu bekommen, ist bei der Sachlage (sofern auch beweisbar) gar kein Thema und würde dir ziemlich sicher jeder Richter auch so bestätigen. Jetzt kommt nur das große ABER: So etwas ist natürlich mit nicht unbedingt wenig Zeit und Ärger verbunden...und die Frage ist auch, ob die Dame vor Gericht nicht mit irgendwelchen Lügen ankommen würde. Als Anspruchssteller bist du in der Beweispflicht, dass ihr Hund deinen Sam verletzt hat. Und auch wenn beweismäßig alles glatt geht: Evtl. hat die gute Frau das Geld einfach nicht, gibt eine EV ab und du gehst leer aus. Die Frage ist einfach, ob du dir all den Stress wegen 100-150€ antun willst.


    Von daher: Auch wenn bei der guten Frau scheinbar ein Moral-und Anstandsausfall vorliegt (mit solch einer HHin hatte ich es auch schon zu tun, ich war kurz vor dem ultimativen Urschrei...:headbash: es ist ja gar kein Thema, wenn mal Fehler passieren, nur dann steht man doch bitte auch dazu und vor allem dafür gerade ) und es an ihr wäre, sich bei DIR zu melden...lasse dich da nicht aus der Ruhe bringen. Versuche es einfach nochmal im Guten, schicke ihr eine Rechnungskopie, dass sie selbst sehen kann, was für Kosten SIE verursacht hat.


    Und selbst wenn du von dem Geld nichts mehr sehen solltest: Die Hauptsache ist, dass es deinem Sam wieder gut geht. :gut:


    Ich drücke dir feste die Daumen, dass doch noch ein bisschen Einsicht und Anstand bei der anderen Hundehalterin geweckt werden können.

    Huhu :)


    Oh Mann, das ist eine richtig blöde Situation. Ich kann gut verstehen, dass du diesen Hundekontakt so in dieser Form nicht möchtest. Das ist auch dein gutes Recht. Sollte man zumindest annehmen. Nur, wenn das Gegenüber - so wie in deinem Fall- absolut uneinsichtig ist, bringt ein solches "Recht", das dir jeder moralisch und sozial halbwegs kompetente Mensch einräumen würde, natürlich nicht viel.


    Wegen dem Hinterherlaufen direkt, wirst du vermutlich kaum etwas ändern (lassen) können.
    Aber du schreibst ja, dass der Hund einfach kreuz und quer durch die Gegend rennt. Da wäre eine Meldung beim Ordnungsamt doch mal einen Versuch wert. Insbesondere da in dem besagten Gebiet ja Leinenpflicht besteht.


    Hm... so wie du den Typen beschreibst, wird ein freundliches Gespräch auch nicht allzu viel Sinn haben. Wobei, du schreibst ja , dass er kurzzeitig freundlich sein kann. Vielleicht kannst du es doch irgendwie nochmal im Guten versuchen, evtl. auch ohne Hunde und am besten in Begleitung. Mit so einem würde ich mich auch nicht wirklich anlegen wollen, wenn es nicht absolut notwendig wäre...ansonsten knallhart sein und ggf. einfach mal bei der Polizei vorbeischauen und den netten Umgangston + Anfasserei dieses Kerls melden.


    Im Notfall kannst du natürlich schon auf irgendwelche Ausreden wie Flöhe oder ansteckende Krankheiten zurückgreifen, das wird nur dauerhaft nichts an der Situation lösen und du kriegst vermutlich wieder nur einen dummen Spruch reingedrückt.


    Ich hoffe, dass dieser Hund mitsamt seinem Herrchen euch bald in Ruhe lässt!


    Liebe Grüße

    Von uns gibt's auch mal was Bemerkenswertes :)


    Kenai hatte letzte Woche eine Magen-OP und musste daher bis gestern in einem schicken türkisen "Strampler" durch die Gegend laufen. Die komischen Blicke a là "was zieht die denn ihrem Hund bei der Hitze 'nen Pulli an?" waren ja schon göttlich... mein persönliches Highlight dieser letzten Woche war Folgendes:


    Eine Frau kommt uns mit ihren zwei kleinen Jungs entgegengelaufen.
    Der Kleine im Kinderwagen: " Wauwauwau"
    Der Größere: "Was hat der Hund denn da an?"
    Die Mama: "Der hat ein Sommerkleid an"


    Möms, ich wusste es schon immer, hinter der harten Fassade steckt eindeutig eine Transe. :lachtot:


    Schön war auch die Frage eines etwa 10-jährigen Mädchens: "Warum hat er zum Gassigehen eine Unterhose an????????" :lol:



    Hallo Tanja :)


    Schwieriges Thema...ich bin auch kein Fan von Hund im Bett oder auf dem Sofa, bei uns stimmen da die Meinungen glücklicherweise überein. Unser Kenai hatte letzte Woche eine Magen-Op, da kam dann auch in mir die Glucke hoch und er hat für die erste Woche ein Plätzchen direkt neben mir am Bett und in Streichelreichweite bekommen. Vielleicht könntest du mit so einer Lösung leben?


    Ist dein Freund generell nicht so der Hundemensch? Wie hat er sich denn bisher so gegeben, wenn ihr auf dieses Thema zu sprechen gekommen seid?
    Ich kann mir schon gut vorstellen, dass das für ihn nicht gerade leicht ist, ihr seid 4 Monate zusammen, das ist noch Anfangsphase pur und genau da muss er dich ständig und überall (um es mal übertrieben auszudrücken) mit deiner Luna teilen. :headbash:


    Andererseits war Luna es gewohnt, das alles machen zu dürfen...ein guter Kompromiss ist da sicherlich nicht ganz leicht zu finden. Am besten reden, reden, reden. Frag deinen Freund doch einfach mal, was genau ihm daran nicht passt, was für ihn noch eine annehmbare Lösung wäre und ob er dich nicht auch ein bisschen verstehen kann.


    Liebe Grüße

    Uah...na gut, dass sich alles aufgeklärt hat und das Problemchen gelöst ist. :gut:
    Prima, dass die Socke auf natürlichem Weg wieder herausgekommen ist und du dir jetzt keinen allzu großen Stress mehr machen musst. :D


    Wünsche euch frohe und für dich nun auch sorgenfreie :roll: Ostern.

    Juhu :)


    Super, das freut mich total für euch!!! :rollsmile:


    Wünsche dir eine ganz ganz tolle Zeit mit dem Kleinen!
    Ich weiß jetzt nicht, ob du das nicht eventuell schon gemacht hast...aber ich würde mich freuen, ab und an mal was von euch in einem Jamiethread zu lesen und natürlich ein paar Bilder von deinem kleinen Wuffel zu sehen ;)


    Frohe Ostern und liebe Grüße