Hab was gefunden auf http://www.welpen.de/service/bodein/impfungen.htm
4. Sonderfall Tollwut (T):
Tollwutimpfstoffe schützen bewiesenermaßen sehr viel länger als ein Jahr, denn alle Tollwutimpfstoffe müssen einen mindestens 3-jährige Schutzdauer nachweisen können! Trotzdem muss in Deutschland gemäß der Tollwutverordnung eine jährliche Impfung nachzuweisen sein. Ein auffällig gewordener und nicht gültig geimpfter Hund kann auf Verlangen des Amtsveterinärs sofort eingeschläfert werden.