ZitatIch denke, da niemandem die Schuld an dem Vorfall gegeben werden kann, wäre ein Einschalten der Haftpflichtversicherungen sinnlos, oder?
Naja nu, wofür hat man denn dann die Versicherung? Als Hundehalter haftet man doch normalerweise für ALLE Schäden die der Hund anrichtet... Es kann gut sein, dass du eine Teilschuld bekommst, da dein Hund ja auch nicht angeleint war, aber ein Teil der Kosten über die Versicherung abzudecken ist besser als nichts. Die andere Hundehalterin müsste dann eben den Rest deiner Kosten aus eigener Tasche übernehmen, Teilschuld hin oder her...So genau kenn ich mich da aber leider, oder besser zum Glück..., nicht aus da mir so etwas noch nicht passiert ist, aber ich würde der Dame die TA-Rechnung vorlegen mit der Bitte um Erstattung der Kosten, diese Rechnung wird sie dann wohl ihrer Versicherung vorlegen.
Aber ich denke es werden sich noch ein paar Experten melden