Beiträge von Hundlerin

    Zitat

    Wieviel Hunde hast du denn im Hundehaus ?



    Kommt drauf an. Möglichst keinen. Das "Hundehaus" ist ein Wohnbungalow mit 4 Zimmern + Bad und Küche auf unserem Grundstück, welches wir nutzen als Gästezimmer, Büro und zwei Räume für Hunde, die entweder zeitweise oder dauerhaft von den anderen getrennt werden müssen. Daran schliesst der "Auslauf" an.



    Ich habe hier ständig an die 10 Hunde. Eigene, welche zur Ausbildung oder als Pflegestelle. Leider sind nicht alle rudelverträglich, sind krank oder sehr stressanfällig.


    Daher kann ich auch nie garantieren, welche Hunde mal dabei sind, die die Grünanlage mal umpflügen würden.



    Spielrasen ist eher "Laienrasen, uns wurde Rennbahnrasen empfohlen, weil der sehr schnell Renerationsfähig ist und sehr robust.


    Ich will es halt nicht allzu karg haben, da ich mich da ja auch drin wohlfühlen will, wenn wir da mal sitzen.

    ich möchte jetzt einen teil eines gartens hundesicher einzäunen. diese gartenteil wird hundeauslaufzone sein mit zugang zum hundehaus und stundenweise auch unbeaufsichtigter hundeaufenthaltsort. ausserdem soll dort eine gemütliche sitzecke entstehen, um auch das mittagskäffchen mit den hunden umeinander rum verbringen zu können im sommer. später auch welpenauslauf, wenn es denn mal soweit ist.


    rasenmäßig wollen wir einen rennbahnrasen säen. aber die bepflanzung macht uns sorgen, denn sie soll


    robust sein


    umempfindlich gegen buddelaktionen (also tiefe wurzeln haben )


    unempfindlich gegen urin


    komplett ungiftig (früchte, äste, blätter, wurzeln)


    gerne immergrün


    pflegeleicht!!!

    die versicherung hat wohl schon eine übernahme abgelehnt, falls der andere den hundeführerschein nicht hat.


    leine fallen lassen "kann passieren" hieß es.


    es geht mir um erfahrungen zu dem thema. wohnort von ihr ist übrigens hamburg, da sind die gesetze ja eh sehr streng. falls das relevant ist.

    Zitat

    Den Paragraphen gibt es in Niedersachsen nicht ;)



    thema sind die hamburger hundehalter und das hamburger hundegesetz. und die entsprechende hundehalterin kommt aus hamburg. für sie gilt das hamburger hundegesetz und dementsprechend ist sie halt verarscht worden. verstehst du? hat mit nds überhaupt nichts zu tun. ;)

    vor kurzem hatte eine freundin einen unglücklichen vorfall.


    parkplatz vor einem hundeauslaufgebiet. sie ist an ihrem auto und will angeleinten hund einladen. plötzlich läuft ein freilaufender hund auf sie zu. ihr hund sprintet unerwartet entgegen, dabei fällt ihr die leine durch den ruck aus der hand. ihr hund packt sich den anderen und beisst einmal. hunde schnell auseinander bekommen. der femde hund hat geschrien und humpelte danach, keine offensichtliche wunde, der hund hatte dickes fell. sie gab ihre nummer, falls doch was sein sollte.


    nun meldete er sich. der hund humpelte noch und es hat sich wohl irgendwas entzündet. Übers wochenende gibts schmerzmittel, ggf. montag röntgen.


    frage nun: muss sie zahlen? weil beide hunde eben "unangeleint" waren. oder zählt dass ihr hund an der leine war und sie nur aufgrund des vorfall die leine ließ? oder 50:50, weil der parkplatz nicht mehr auslaufgebiet ist und beide eigetlich an der leine sein sollten, also auch der angegriffene hund? und ist relevant, ob eíner die leinenbefreiung hat? sie hat die bh als leinenbfreiung anerkennen lassen, von dem fremden hund wissen wirs nicht.


    mfg karin