Hallo,
nein, muss man nicht.
Anders sieht es aus, wenn man seinen Hund allein auf dem Grundstück läßt. Man muss nämlich sicher stellen, dass ein unangeleinter Hund nur in Auslaufgebiete... oder ausbruchssicheren Gelände frei laufen kann. Man kann nicht 100 % davon ausgehen, dass der Hund nicht vom Gelände läuft. Auch ist man im Falle eines Schadens verpflichtet zu zahlen. Die Haftpflichtversicherung wird sich da dann aber streuben. D.h. man muss selber zahlen und so doof kann man gar nicht denken. Sieht beispielsweise eine Frau den Hund auf einem nicht eingezäunten Gelände, bekommt Panik und stürzt oder läuft vor ein Auto oder so, dann muss man zahlen.
Auch gibt es mancher Orts die Regelung, dass man immer die (glaube) rechte Zauseite zahlen muss. Ist aber ein Zaun nicht nötig kann es sein, dass der Hundebesitzer beide Seiten zahlen muss.
VLG Verena