Beiträge von Panama

    Auch bei uns steht nun ein Umzug an.


    Es hat sich leider zuviel im Stall geändert, auf menschlicher Ebene, aber auch was die Versorgung der Pferde betrifft.


    Dazu kommt noch das ab März bzw April der Laufstall fertig erstellt ist und ich die Hauptverantwortliche wäre was das reinigen betrifft.
    Mit noch Hunden, Kindern und anderen Tieren und auch in Hinblick darauf das ich in Zukunft wieder arbeiten gehen werden, ist mir das um ehrlich zu sein zuviel.


    Leider ist es gar nicht so einfach einen guten Stall zu finden, der 24h Heu zur Verfügung stellt, möglichst einen Offenstall oder Laufstall hat und auch noch Fohlen da hat.
    (Und der Rest muss ja auch noch passen)


    Morgen schaue ich mir einen Stall an, bei dem scheint alles zu passen was meine Wünsche angeht, der Rest wird sich zeigen, ich bin sehr gespannt und hoffe wenn alles passt auch möglichst schnell einziehen zu können (leider hat die aktuelle SB gar nicht gut aufgenommen das ich gehen möchte und als erste Reaktion folgt ein wir bringen die Pferde nicht mehr rein und raus und füttern auch nicht mehr)


    Aber mal abgesehen von dem ganzen Drama, heute hat mein Caspertier Geburtstag :D


    25 Jahre ist er nun alt und ich hoffe doch mal das er es Cattlefans Opi gleichtut und mich auch noch mindestens weitere 10 Jahre begleiten wird ;)


    Also, fassen wir noch einmal genau zusammen, damit man das Problem im Überblick hat.


    Als Tierarzneimittel zählen laut Verfassung (da es mit dem zitieren nicht so klappt, alle zitierte Texte sind aus der Verfassung)


    Die relevanten Dinge werde ich einmal fett markieren



    Zitat

    Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck(1) „Tierarzneimittel“ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eineder nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einemTier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionendurch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungwiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinischeDiagnose zu erstellen;(c) sie sind zur Erleichterung des Sterbens von Tieren bestimmt;(2) „Stoffe“ alle Substanzen folgenden Ursprungs:(a) menschlichen Ursprungs;(b) tierischen Ursprungs;(c) pflanzlichen Ursprungs;(d) chemischen Ursprungs;(3) „immunologische Tierarzneimittel“ Tierarzneimittel, die Impfstoffe, Toxine, Serenoder allergene Stoffe enthalten und Tieren verabreicht werden sollen, um eine aktiveoder passive Immunität zu erzeugen oder um den Immunitätszustand zudiagnostizieren;(4) „biologische Tierarzneimittel“ Tierarzneimittel, bei denen ein Wirkstoff einbiologischer Stoff ist;(5) „biologische Stoffe“ Stoffe, die von einer biologischen Quelle produziert oder aus ihrextrahiert werden und bei denen für die Bestimmung ihrer Merkmale und Qualität21 Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über dieBereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012,S. 1). DE 26 DEeine Kombination physikalisch-chemisch-biologischer Tests sowie Kenntnisse desProduktionsprozesses und seiner Kontrolle erforderlich sind;(6) „generische Tierarzneimittel“ Tierarzneimittel, die die gleiche qualitative undquantitative Zusammensetzung aus Wirkstoffen und die gleiche Darreichungsformwie das Referenzarzneimittel aufweisen und deren Bioäquivalenz mit demReferenzarzneimittel durch geeignete Bioverfügbarkeitsstudien nachgewiesen wurde;(7) „homöopathische Tierarzneimittel“ Tierarzneimittel, die nach einem imEuropäischen Arzneibuch oder, falls dort nicht enthalten, nach einem in den derzeitoffiziell gebräuchlichen Arzneibüchern der Mitgliedstaaten beschriebenenhomöopathischen Zubereitungsverfahren aus homöopathischen Ursubstanzenhergestellt worden sind;

    Künftig gelten also auch alle homöopathischen und pflanzlichen Substanzen (sprich Pflanzen) als Tierarzneimittel.


    Was in Zukunft zu folgendem Problem führt:






    Zitat

    Einzelhandel mit anabolen, infektionshemmenden, parasitenabwehrenden,entzündungshemmenden, hormonalen oder psychotropen Tierarzneimitteln1. Nur Hersteller, Großhändler und Einzelhändler, die dafür eine ausdrücklicheGenehmigung besitzen, dürfen Tierarzneimittel mit anabolen, infektionshemmenden,parasitenabwehrenden, entzündungshemmenden, hormonalen oder psychotropenEigenschaften oder Stoffe, die als Tierarzneimittel mit diesen Eigenschaftenverwendet werden können, liefern und verkaufen.

    Da im oberen Abschnitt bereits geklärt wurde das in Zukunft auch pflanzliche Substanzen als Tierarzneimittel zählen, dürfen in Zukunft keinerlei Pflanzen oder homöopathische Tierarzneimittel mehr in der Apotheke oder, was besonders mich als Besitzerin eines Kaninchens mit chronischem Schnupfen betrifft, nicht mehr im Internet verkauft werden.


    Das wäre Problem Nummer eins.


    Nummer zwei ist.


    Was Tierarzneimittel betrifft zählt nun folgendes:







    Zitat

    (15) Kein Tierarzneimittel sollte in der Union in Verkehr gebracht oder verwendet werden,solange es nicht zugelassen ist und seine Qualität, Sicherheit und Wirksamkeitnachgewiesen worden sind.


    Die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln wurde bisher nicht nachgewiesen.


    Sprich da in Zukunft nur Tierarzneimittel an Tieren angewendet werden dürfen (hier spielt es keine Rolle ob das Tier in Zukunft zur Lebensmittelverwendung dienen soll oder nicht), ein homöopathisches Mittel jedoch keine Zulassung erhalten wird, dürfen in Zukunft keine homöopathischen Mittel mehr an Tieren verwendet werden.


    Und auch pflanzliche nur dann, wenn diese eine Zulassung als Tierarzneimittel besitzen.


    Sprich die Petition ist berechtigt, denn der Beruf des Tierheilpraktikers wird untergehen durch diese Verfassungsänderung.


    Jedoch nicht nur dieser, sondern auch viele andere Berufe, die mit an der Herstellung und dem Verkauf von aktuell frei verkäuflichen pflanzlichen Produkten beteiligt sind.

    Hier steht es doch genau was als Tierarzneimittel definiert ist, was ja nun alles erklärt:



    Zitat

    Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck(1) „Tierarzneimittel“ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eineder nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einemTier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionendurch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungwiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinischeDiagnose zu erstellen;(c) sie sind zur Erleichterung des Sterbens von Tieren bestimmt;(2) „Stoffe“ alle Substanzen folgenden Ursprungs:(a) menschlichen Ursprungs;(b) tierischen Ursprungs;(c) pflanzlichen Ursprungs;(d) chemischen Ursprungs;

    Weiterhin:



    Zitat

    Es kann jedoch Situationen geben, in denen kein geeignetes zugelassenesTierarzneimittel verfügbar ist. Ausnahmsweise sollten Tierärzte dann für die vonihnen behandelten Tiere unter Befolgung strenger Regeln und ausschließlich imInteresse der Tiergesundheit und des Tierschutzes andere Arzneimittel verschreibendürfen. Bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren sollten die Tierärzte dafürsorgen, dass angemessene Wartezeiten verordnet werden, damit schädlicheRückstände solcher Arzneimittel nicht in die Lebensmittelkette gelangen.

    Es darf dann künftig kein nicht für Tiere zugelassenes Medikament auf der Humanmedizin einfach so verordnet werden wie dies jetzt der Fall ist, ich rede hier nicht nur von pflanzlichen, sondern wie oben genannt Herzmedikamente, Entwässerungstabletten usw.



    Die Verfassung umfasst 119 Seiten, die jetzt alle durchzugehen schaffe ich heute nicht mehr.
    Ich würde mich natürlich sehr freuen wenn auf mich als Privatperson wie auch auf Berufe wie den Tierheilpraktiker durch die Verfassung keinerlei Änderungen zukommen würden.
    Möchte aber dennoch auf Nummer sicher gehen und alles durchgehen und abklären.

    Zitat

    Einzelhandel mit anabolen, infektionshemmenden, parasitenabwehrenden,entzündungshemmenden, hormonalen oder psychotropen Tierarzneimitteln1. Nur Hersteller, Großhändler und Einzelhändler, die dafür eine ausdrücklicheGenehmigung besitzen, dürfen Tierarzneimittel mit anabolen, infektionshemmenden,parasitenabwehrenden, entzündungshemmenden, hormonalen oder psychotropenEigenschaften oder Stoffe, die als Tierarzneimittel mit diesen Eigenschaftenverwendet werden können, liefern und verkaufen

    Hier ist auch die rede von Stoffen, nicht nur von Arzneimittel.
    Meine genannten Beispiele sind Stoffe.


    Die neue Verfassung betrifft für Lebensmittel zugelassene wie auch für Lebensmittel nicht zugelassene Tiere.

    Ich konnte leider nicht mehr editieren:


    Wobei natürlich auch als Privatperson sich dann einiges ändern würde.
    Jedes einzelne homöopathische oder pflanzliche Medikament soll dann eine Zulassung für die jeweilige Tierart erhalten müssen.


    Sprich hat es diese nicht, kann der Tierarzt auch ein rezeptpflichtiges Medikament nicht mehr verordnen, wenn es nur eine Zulassung für die Humanmedizin hat.


    Soweit ich die Verordnung verstehe, geht es jedoch nichtmal ausschliesslich um homöopathische bzw pflanzliche Medikamente, es soll grundsätzlich in Zukunft aus der Humanmedizin kein Medikament mehr beim Tier angewendet werden wenn es nicht eine Zulassung dafür hat.


    Was da für eine Auswirkung, vor allem auf den Geldbeutel hat, kann man sich gut vorstellen.


    Ich denke da nur an die vielen Hunde die Herzmedikamente, Entwässerungsmedikamente etc. bekommen.

    Ich zitiere mal (Quelle Kooperation-thp.de)



    Zitat

    Zudem sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind – bisher gibt es jedenfalls auf dem deutschen Markt keine getrennten Zulassungsverfahren für Human- und Tierarzneimittel.



    Insbesondere letztere Änderung würde den Einsatz von komplementär-alternativmedizinischen Arzneimitteln (Homöopathika, Pflanzenpräparate, u. a.) faktisch unmöglich machen. Bisher werden nämlich insbesondere für nicht-lebensmittelliefernde Tiere in der Alternativmedizin überwiegend Humanarzneimittel eingesetzt. Für klassische Tierhomöopathen, die überwiegend mit Hochpotenzen arbeiten, wäre diese Regelung existenzbedrohend: da es kaum Hochpotenzen gibt, die für Tiere zugelassen sind, wenden klassische Tierhomöopathen und Tierhalter im Wesentlichen Humanarzneimittel an.

    Zitat

    Problematisch am Entwurf ist auch, dass entgegen den bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz künftig Pflegestoffe und Futterergänzungen als Arzneimittel definiert werden. Sie bedürfen damit einer gesonderten Zulassung als Tierarzneimittel. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten, v.a. pflanzlichen Ursprungs, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden werden. Stattdessen werden diese Produkte einem kostenintensiven und aufwändigen Zulassungsverfahren unterzogen.

    Soweit ich das also lese, sollen künftig Pflegestoffe und Futterergänzungen als Arzneimittel gelten und diese müssen künftig explizit für Tiere zugelassen sein.


    Ich vermute mal sogar explizit für jede Tierart einzeln, ist ja jetzt nicht anders, was für Hunde zugelassen ist, ist noch lange nicht für Katzen zugelassen.


    Inwiefern natürlich in der Praxis nachweisbar ist, ob ich die Arnica Globuli für mein Kind kaufe oder für meinen Hund, ist eine andere Frage.


    Jedoch denke ich nicht nur an mich als Privatmenschen sondern eben auch an genannte Berufe wie den Tierheilpraktiker.