Alles anzeigenIch bin gerade echt zu blöd zum Lesen.
Kann mir jemand erklären, was das heißt?
Kann der Name der Mutter angenommen werden, wenn der Geburtsname der des Vaters ist – und umgekehrt?
Ja. Volljährige Personen können von dem Namen eines Elternteils zum Namen des anderen Elternteils wechseln. Voraussetzung ist, dass sie den Familiennamen nur eines Elternteils als Geburtsnamen erhalten haben. Führten die Eltern einen Ehenamen, den kraft Gesetzes auch das – inzwischen volljährige – Kind erwarb (§ 1616 BGB), ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. In anderen Fällen, wenn also nur zu einem Elternteil eine namensrechtliche Verbindung besteht, ist es neben dem Wechsel des Namens auch möglich, einen Geburtsdoppelnamen aus den Namen beider Elternteile anzunehmen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wählbaren Namen ist die Geburt oder Annahme als Kind.
Also meine Mutter heißt Tausendschön, mein Vater Dinosaurierpopel, sie heirateten und nahmen den Namen Dinosaurierpopel an. Momo kam zur Welt und hieß dann Momo Dinosaurierpopel.
Momos Mama ließ sich scheiden und nahm wieder ihren Mädchennamen an, Mama Tauendschön.
Momo ist inzwischen groß und will auch gerne Tausendschön heißen. Darf sie das jetzt oder nicht?
Ich interpretiere "ja, aber nein."
Oder Ehename und Familienname sind unterschiedliche Dinge...?
Ich würde sagen nein. Da es zur Zeitpunkt der Geburt nur den Ehenamen gab kann das Kind auch nur diesen Tragen. Den Namen Tausendschön hätte sie nur annehmen können wenn deine Mutter den Namen Dinosaurierpopel nicht angenommen hätte.