ZitatNach der mir bekannten Rechtslage gilt dies auch nur für Hunde, welche auf deutschem Grund und Boden geboren wurden..."eigene Zucht" muss ja nicht heißen, dass Sie den Hund auch in Deutschland haben werfen lassen...
Ok es sind deutsche also gehe ich von aus das sie in Deutschland züchten - welch Armutszeugnis wäre es den Hund im Ausland werfen zu lassen damit man ihn kupieren kann!! Wiederlich!! Aber gut, soll hier ja nicht das Thema sein, genug ot :) danke für die Info!