Hallo!
Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche, bekomme aber keine Wohnung, da ich immer angab einen kleinen Hund zu haben. Ich wohne in Köln, und leider gibt es immer noch 50 andere Bewerber, die keinen Hund haben, und dann den Vorzug bekommen. Weil meine alte Wohnung gekündigt war und ich keine neue bekam, bin ich erstmal vorübergehend zu meinem Freund gezogen. Er hatte auch direkt im Mietvertrag geschaut, ob Haustiere erlaubt seien. Dort stand, dass Haustiere generell erlaubt sind, jedoch die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden soll. Verboten seien nur Kampfhunde, sowie Hunde mit einer Schulterhöhe über 60 cm.
Da ich ja grad nur vorübergehend hier wohne (nichtmal meine Möbel stehen hier, ich habe sie in einer Lagerbox untergebracht), also quasi zu Besuch bin, haben wir dem Vermieter nicht Bescheid gegeben. Rechtlich gesehen darf Besuch bis zu 8 Wochen bleiben, ohne dass man es dem Vermieter melden muss, und ich bin jetzt gerade mal 3 Wochen hier.
Jetzt bekamen wir einen Brief, der Hausmeister hätte mitgeteilt, dass ein zweiter Name am Briefkasten angebracht worden sei und ein Hund gehalten würde. Und dass mein Freund bei Einzug auf dem Selbstauskunftsbogen mitgeteilt worden wäre, dass Hunde und Katzenhaltung verboten sei.
Ich habe nun viel gegoogelt und herausgefunden, dass Chihuahuas mietrechtlich gesehen, Kleintiere sind. Hierbei geht es nicht darum, dass Chihuahuas Hunde sind, sondern lediglich um das Schmutz-/Abnutzungs-/Gefahr-/Belästigungsrisiko. Das Landgericht Kassel und das Landgericht Düsseldorf entschieden in ihren Urteilen, dass Zwerghunde zu den Kleintieren gezählt werden müssen und sie somit generell erlaubt sind, auch ohne Zustimmung des Vermieters.
Hat der Vermieter denn da jetzt eine Handhabe? Zumal ich ja auch nur vorübergehend hier bin und im Mietvertrag Haustiere ja prinzipiell erlaubt sind.
Mein Freund hat Angst, dass er gekündigt wird, wenn ich nicht schnell eine Wohnung finde. Und ich habe Angst keine Wohnung zu finden, weil ich den Hund habe.