Hallo,
zu diesem Thema habe ich eine Frage, bzgl. der Auslegung auf privaten Grundstücken. Bzw. der Handhabe wenn mein Hund hin und wieder mal eine Runde im Dorf dreht (kaum schaut man mal 2 Minuten nicht auf sie, nimmt sie diese Möglichkeiten GEGEN meinen Willen nur zu gerne war) und dabei auch bei den Nachbarn vorbeischaut.
Seit heute weiß ich nämlich, dass sich meine 1-jährige Border-Hündin in den letzten 7 Wochen bereits das 4 Mal am Rattengift bedient hat. Aufgrund eines eher untypischen Verlaufs hatten wir erst alle möglichen Krankheiten im Blickfeld. Aber heute war sie wieder nur 5 Minuten weg und hatte daraufhin die blauen Reste in den Backenzähnen hängen...
Ich habe wirklich mein bestmöglichstest versucht, sie unter Dauerbeobachtung zu stellen, bzw. ihr einen Maulkorb angelegt, um sie aufgrund des wachsenden Verdachts der Giftaufnahme zu schützen. Aber mit 2 Kindern im Haus, ist so eine Haustüre doch mal schnell auf und der Hund weg.
Stehe ich trotz des "unbefugten Betretens" meines Hundes auf Nachbar´s Grundstück auf rechtlich sicherer Seite?
Vielen Dank schon mal