ZitatAlles anzeigenHhhhm.... Das TSchG sagt das hier:
"Tierschutzgesetz § 6, Abs. 1, Satz 2, Nr. 5.
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
(...)
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
(http://www.gesetze-im-internet…erschg/BJNR012770972.html)
Weitere Quellen, zB hier: http://www.katzenschutzverordn…eren_statt_Krepieren!.pdf
Die Kastration zwecks Verhinderung von unerwünschtem/unkontrolliertem Nachwuchs ist legal und durch's Tierschutzgesetz abgedeckt - den Aspekt kann man also bei der Entscheidung außen vor lassen.
Und zum anderen - ich denke, in dieser Situation wird der TA die ganze Gebärmutter entfernen und nicht nur die Eierstöcke entnehmen. Alles andere wäre schon schwer unlogisch.
@Meaning of Life
Von mir aus kann man jederzeit von Mutter, Babies, Schwangerschaft, Abtreibung sprechen. Ich denke nur, wie du, dass man dieses Thema hier nicht unnötig emotional aufladen sollte - und das fällt wohl vielen leichter, wenn man 'humanoide Begrifflichkeiten' hier raushält. Ich bin kein Freund von Euphemismen, aber bei Sachdiskussionen hilft halt das Fachvokabular.
Natürlich wird er auch die Gebärmutter entfernen, aber esgeht darum, dass bei dem kaiserschnitt die Eierstöcke NICHT entfernt werden. Und DA liegt das Hauptblutungsrisiko.