Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Die Hundehalter wussten, dass sie intakten Rüden und Hündin halten. Sie wussten auch von der Blindheit des Rüden. Deshalb hätten sie Vorkehrungen schaffen müssen, dass es nicht zu ungewolltem Nachwuchs kommt.
Sie hätten:
a) Rüden/Hündinnen sicher trennen müssen,
b) sie hätten notfalls einen Hund vorübergehend in einen anderen Haushalt geben können,
c) sie hätten im Vorfeld für Kastration sorgen können,
d) sie hätten nach dem Deckakt abspritzen lassen können,
Wer keine Vorsorge trifft, der gehört abgestraft!
Die Zeche zahlen die Welpen - leider!