Dieses Thema ist ein Schwanz ohne Ende!
Ein eingetragener Züchter muss sich an Verbands-Vorschriften halten. Er muss abwarten bis er die Hündin/Rüden zur Zucht nutzen kann/darf. Der Vermehrer darf hier alles, kann seine Hündin bereits bei der 1. Hitze zulassen - hier kontrolliert niemand!
Der Züchter kann seine Hündin nicht unbegrenzt zur Zucht verwenden. Er muss die Zuchtvorschriften und die vorgegebenen Zuchtpausen einhalten. Der Vermehrer darf alles, kann hintereinander belegen lassen - ihn kontrolliert niemand!
Der Züchter hat seine Zuchthündin nur eine begrenzte Zeit. In der Regel wird die Zuchtfähigkeit der Hündin mit 7 Jahren spätestens jedoch mit 8 Jahren beendet. Sie bleibt meist in der Obhut ihres Züchters und das sind immer noch 6 Jahre (geht man davon aus, dass die Hündin 14 Jahre alt wird). Viele Jahre die die Hündin tierärztlich versorgt werden muss und gerade im Alter können erhebliche Tierarztkosten entstehen. Der Vermehrer kann und darf hier alles. Ihm setzt keiner Grenzen; er kann auch noch eine Uralthündin zum Vermehren verwenden. Ihn kontrolliert niemand!
Beim Züchter schützt der Verband die einzelnen Zuchthunde durch Vorschriften und Zuchtbestimmungen. Beim Vermehrer gibt es keinen Schutz für die Hündinnen.
Deshalb müssen Welpen beim eingetragenen Züchter eben ihren Preis haben, weil über Jahre gerechnet auch Geld für die ausgedienten Zuchthunde da sein muss. Wie sonst könnte ein Züchter seine alten Hunde sonst alle versorgen.
Wer jetzt kommt und meint, dass der Züchter dann eben vorübergehend seine Zucht einstellen soll, der erliegt einem weiteren Irrtum. Durch das Aussetzen der Zucht gehen wertvolle Blutlinien unwiderruflich verloren. Die Lebenszeit der Hunde ist viel zu begrenzt, als dass ein Aussetzen der Zucht für gute Linien Sinn machen würde.