Verstehe ich das richtig, dass theoretisch, wenn die Hunde sich einigermaßen ruhig verhalten, man auch 50 haben könnte, solange sie nicht übermäßig bellen? Also "die haben so viele Hunde und ich hasse sie, denen kann ich ans Bein pinkeln mit einer Beschwerde" alleine aufgrund der Anzahl nicht ginge?
Bei 50 Hunden im eigenen Wohnhaus kann man wohl kaum noch von einer artgerechten Haltung sprechen, da die Menge an Hunden das übliche Maß übersteigt. Was das übliche Maß ist, daran scheiten sich die Geister und wird von den Gerichten meist an der Ortsüblichkeit und der Nähe der Nachbarschaft festgemacht.
Ich rede von Wohnhaushaltung und davon, dass die Hunde nicht im Garten kläffend dauerhaft rumrennen und ihren regulären Ausgang außerhalb des Grundstückes bekommen.
Wer Nachbarschaftsstreit sucht, der wird sich auch an einem Hund oder zwei Hunden stören und damit vor Gericht den ein oder anderen Erfolg erzielen. Meist werden hier ja sogenannte "Bellzeiten" festgelegt.