Beiträge von Tätzchen

    Naja, mal halblang.
    Wenn man im Geld schwimmt ist es sicher ne super Sache alle kranken Hunde dieser Welt bei betrügerischen Erstbesitzern zu kaufen und sie dann optimal medizinisch zu versorgen.


    Wenn man nicht im Geld schwimmt, ist es aber genauso richtig von seinem Recht Gebrauch zu machen den Besitzern den Hund zurückzugeben und das Geld wiederzuholen. So merken sie auch, dass sie nicht immer neue kleine Welpen kaufen und diese dann abgeben können, wenn sie gesundheitliche Probleme haben.


    Es ist was vollkommen anderes, wenn ich einen Hund kaufe, der später krank wird oder einen Hund, von dem ich weiß, dass er krank ist und den ich trotzdem, vielleicht gerade deshalb, nehme.
    Aber hier wird ein Hund als gesund verkauft, der krank ist. Das ist ein Minderungs- bzw. Rückgabegrund und noch dazu kann ich mir die Kosten erstatten lassen, die ich deshalb hatte.


    Ich weiß auch nicht, ob ich den Hund zurückgeben hätte. Aber ich finde es durchaus konsequent.
    Daraus abzuleiten, man dürfe Hunde nicht mehr von privat übernehmen ist aber Unsinn. Schließlich ist es idR besser, ein Hund kommt gleich in eine neue Familie als ins Tierheim.

    Es wurde konkret gesagt, dass man den Hund nicht hätte zurückbringen sollen.
    Das läuft aber darauf hinaus, dass man auf dem komplette Geld sitzen bleibt (kann man sich ja so wünschen, aber dann vielleicht sich an den Kosten beteiligen) oder - falls man sich das in ner Hauruck-Aktion wiederholt - der Hund von den vormaligen Eigentümern zurückgeholt werden kann.
    Und ja, merkt man. ;)

    Das wurde in den ersten Antworten so vorgeschlagen als kritisiert wurde, dass der Hund zurückgebracht wurde. Und es hätte eben nicht funktioniert. Jedenfalls dann nicht, wenn man nicht selbst auf seinem Geld sitzen bleiben und dazu noch die Tierheimgebühr zahlen kann/ will.


    Hoffe jedenfalls, die Leute kommen zur Vernunft. Aber wer so gewissenlos ist und sich gleich danach den nächsten Hund anschafft... da wage ich kaum zu hoffen. :xface:
    Es ist bedauerlich, dass man solchen Leuten die Hundehaltung nicht verbieten kann.

    Zu den Vorkontrollen: Ich finde die Maßstäbe oft falsch gesetzt. Wir wollten damals nen Hund aus dem Tierschutz und wurden bei mehreren Seiten schon in der Email-Anfrage abgelehnt.
    Studenten, kleine Wohnung - Ausschlussgründe. Ich würd mich auch nicht trauen hier jemanden reinzulassen, der denkt, dass man für Hunde eine "große" Wohnung braucht und diese Auflage haben sie wohl offenbar.


    Dass wir jetzt nen großen Hund haben, den wir komplett auslasten und der deshalb die Wohnung auch als Höhle begreift, in der er schläft und für den wir unser letztes Hemd gäben - geschenkt.
    Da lieber bleiben die Hunde im Tierheim/ Tötungsstation oder kommen in Familien mit Haus und Garten, wo sie dann womöglich irgendwo im Flur geparkt werden.

    Zitat

    Warum willst Du unbedingt ein Futter für groß-wachsende Hunde? :???:


    Weil mein Hund groß wird und ich bisher immer davon ausging, dass es diese Spezialfutter nicht einfach nur aus Spaß gibt... Kann ich aber total falsch liegen und das ist nur ein Werbegag. Ich meine, dass es da schon Unterschiede gibt, weil die ja doch in sehr kurzer Zeit sehr groß werden.



    lunamaus: wenn der hund erwachsen ist, ist das sicher nicht falsch, zumal der bedarf ja dann eh geringer ist. als welpe find ichs kritischer. das ist auf dauer gesehen möglicherweise 1/5 unter dem eigentlichen Bedarf. Das sind relevante Werte, mE.

    Hm, wenn ich richtig verstanden habe, war der Tenor:
    Wir wollen einen Hund, der ruhig ist und nicht stört.
    Aber 1. ist jeder Hund als Welpe und Junghund aktiv, da kann noch so viel Bulldogge, Bordeauxdogge oder sonstwas drin sein!
    und 2. um einen verträglichen Hund zu haben (Kinder!), muss man mit ihm viel arbeiten und das kostet Zeit!


    Insofern würde ich gerade in dieser Situation, wo der Hund eigentlich nur genügsam sein soll, von einem weiteren Hund dringend abraten. Gerade Zweithunde müssen auch mal einzeln gearbeitet werden um die Bindung aufzubauen.
    Und das mein ich nicht böse, sondern ganz konstruktiv.

    Es muss nicht im Kaufvertrag stehen, damit man das Geld für den Tierarzt wiederbekommt.
    Aber das am Besten beim Anwalt klären. Kopien der Anzeige und den Tierarztbefund mitnehmen.


    Übrigens kann man nicht einfach sein Geld zurückfordern und den Hund ins Tierheim stecken und glauben, dass das so funktioniert. Der Hund kann von den ehemaligen Eigentümern wieder herausverlangt werden.
    Sie müssen das tatsächlich freiwillig tun, jetzt, da der Hund wieder ihrer ist.