Also wir haben als großes Wohnungsunternehmen leider öfter mit Fällen von Vernachlässigung von Tieren und z.B. auch Zurücklassen in der Wohnung zu tun.
Dass heute ein Zettel im Briefkasten liegt und sich morgen Zutritt zur Wohnung verschafft wird, ist mir so noch nicht unter gekommen. Um einen Wohnungszutritt zu erhalten braucht man entweder ein Urteil welches durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt wird oder eine richterliche Anordnung mit der man gemeinsam mit der Polizei in die Wohnung kann. Alles andere wäre Eigenmacht und strafbar.
Dass ein Amtstierarzt allein oder mit Hilfe der Polizei ohne wirklichen Grund (und offenbar hattest Du @dAlis hier ja noch nicht mal die Möglichkeit Stellung zu nehmen) sich einfach gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft, das Schloss austauscht und den Hund mitnimmt, ist mir noch nicht untergekommen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtens.
Auch wir als Vermieter können nicht einfach rein, wenn wir - wie letzten Sommer einen Fall gehabt - von anderen Mietern erfahren, dass die Mieter die Wohnung bei Nacht und Nebel verlassen haben und ihre Hunde zurückgelassen haben. Die Hunde waren laut Aussage der Nachbarn schon 3 Tage allein in der Wohnung. Von den Behörden habe ich nur die Info erhalten, dass ich ja nicht wüsste, ob die Mieter nicht in zwei Stunden wieder zurück sind und somit nichts veranlasst werden kann. Das Ende vom Lied war: den Behörden waren die Hände gebunden und wir haben über Nachbarn herausbekommen wo die Mieter hingezogen sind und sie vor Ort persönlich unter Androhung einer Anzeige aufgefordert sich um die Hunde zu kümmern. Was im Nachgang mit den Hunden passiert ist, weiß ich leider nicht. Sie waren aber nicht mehr in der Wohnung.
Will sagen: Auch ich mache täglich die Erfahrung, dass die Beschlagnahmung von Tieren nicht von heute auf morgen geschieht, nicht einfach durch die Aussage einer Person begründet wird und in der Regel ausreichend Zeit vorhanden ist hierzu Stellung zu nehmen.