Beiträge von Janosch2011

    Zitat

    Dr.med.vet. Volker Wienrich schreibt in seinem Buch "Der vitale Hund" zum Thema Magendrehung folgendes:


    "Verlängerte Aufenthaltsdauer von Futter im Magen fördert ebenfalls Gärvorgänge und Gasbildung. Deshalb sollte für gefährdete Hunde Trockenfutter eingeweicht werden, darf dann aber nicht längere Zeit bis zur Verfütterung stehen bleiben."


    Mmh, was ist jetzt aber die Definition von "längere Zeit"? Wir weichen meist über Nacht für das Morgenfutter und morgens dann für die Abendfütterung ein.

    GuteSeele: vielleicht hilft es das TroFu nicht mit Wasser einzuweichen sondern mit Hühnerbrühe. Wir kochen immer mal wieder ein Suppenhuhn ab um für uns Suppe zu machen oder einen Fonds für diverse Saucen. Beim Kochen wird natürlich nichts gesalzen. Janosch bekommt dann das ausgelöste Huhn und die mitgekochten Karotten. Ich habe ihm aber auch schon mal das TroFu in der Brühe eingeweicht. Das schmeckt ihm dann genauso gut wie das Huhn.

    Wenn Janosch TroFu bekommt, dann weichen wir ein. Mit kaltem oder warmen Wasser (ist egal, wird eh dann kalt) und mindestens 1-2 Stunden, am besten über Nacht, so dass die Brocken richtig schön durchweicht sind. Janosch trinkt prinzipiell gut, er säuft auch direkt nach dem Fressen immer noch dazu. Auch beim Fressen gibt’s keine Probleme: TroFu trocken, TroFu eingeweicht, DoFu oder selbst gekochtes – es wird alles sofort vertilgt. Klar das Dosenfutter und Selbstgekochte riechen natürlich natürlich intensiver. Aber der Zahn unseres Hundes tropft bei jedem Futter - und das ist wörtlich zu nehmen (Pfützenbildung vor dem Napf).


    Aber ich gehöre zu denen die der Meinung sind dass TroFu, das im Magen quillt, Magendrehungen verursachen kann.
    Da Berner nun mal zu den gefährdeten Rassen gehören, weichen wir weiter ein und werden, auch wenn Janosch erwachsen ist, zwei Mahlzeiten statt einer geben.

    Ähm, ich glaube kein Züchter wird in den Kaufvertrag schreiben, dass der Hund auch später keine "Mängel" haben wird.


    OT: Ich bin ja eigentlich nicht so empfindsam hinsichtlich Spitzfindigkeiten in der Ausdrucksweise. Mir war der Thread mit dem "man kann doch nicht sagen dass man sich einen Hund anschafft, man muss das so ausdrücken, dass man ihn adoptiert" ein bisschen übertrieben. Natürlich hast Du recht hier rein schuldrechtlich von Mängeln zu reden, aber wann man Deinen Post so durchliest muss zumindest ich ganz schön schlucken.

    Zitat

    Mein Hund nervt mich? Cool, gut zu wissen :muede:
    Ihr wisst aber schon, dass ich in den ersten 3 Jahren noch zu Hause gewohnt hab und er mich kennt? Die Wohnung hier kennt er auch, ist also nichts neues für ihn.


    Nö, kann man diesem Thread jetzt so nicht entnehmen, persönlich bist Du mir zumindest nicht bekannt ;)


    Du schreibst in Deinem ersten Post er ist irgendwie auch Dein Hund und gleichzeitig wollte der Ex-Mann Deiner Mutter den Hund zum Angeben. Was nun…hat er den Hund ausgesucht oder ist er Dein Hund? Besteht noch Kontakt zum Ex-Mann. Wenn es sein Hund war, würde ich ggf. versuchen an sein Gewissen zu appellieren doch wenigstens etwas Geld für Hundeschule oder -Trainer zu investieren. Ansonsten wenn Du es warst die vor 4 Jahren ein Hund wollte, musst Du jetzt wohl oder übel ran. Im Übrigen: Weihnachten steht vor der Tür, vielleicht können Freunde und Verwandte Dir Geld für die HuSchu oder Erziehungsbücher schenken. Hundeschule kenne ich auch meist so, dass die Samstag statt findet.


    Sorry, aber mir kommts auch so vor als würde Dich der Hund oder zumindest die Situation jetzt grade sehr nerven. Das kann Dir auch keiner verübeln. Deine Mutter hatte vor wenigen Tagen einen Schlaganfall, zum Glück hat sie ihn soweit gut überstanden, jetzt ist noch unklar wann sie wieder so fit ist nach Hause zu kommen. Dass eine 19-jährige mitten in der Ausbildung und mit einem unerzogenen Beagle noch on top damit ganz schön zu tun hat, ist kein Wunder.


    Prinzipiell bin ich der Meinung Hundeschule muss nicht sein. Die Hundeschule zeigt Dir nur Wege auf, trainieren musst Du mit dem Hund eh zwischen den Stunden. Wege wies gemacht werden kann, gibt’s auch in vielen Erziehungsratgebern.
    Aber: Bei einem Hund bei dem 4 Jahre lang die Erziehung schleifen gelassen wurde, noch dazu bei einem Beagle, würde ich schon zu Hundeschule und vielleicht noch dazu einzelne Trainerstunden tendieren.


    Ich sehe es aber nicht ganz so wie andere hier. Ein Hund der erzogen ist und gelernt hat auf Kommandos zu hören, hört dann nicht nur auf Dich. Aber Du solltest Deine Mutter unbedingt dahingehend sensibilisieren, dass sie mit Konsequenz an der Erziehung dran bleibt. Wenn sie wieder da ist und ihn dann einfach nur machen lässt, dann wird er natürlich nicht auf sie hören und er wird fröhlich mit ihr spazieren gehen.


    Ach ja, und Freilauf sollte für jeden Hund der eigentlich nicht wirklich Kommandos oder seinen Namen beherrscht gestrichen sein. Ich glaube oft wird der Hund wenn die Möglichkeiten bestehen frei laufen gelassen, weil er nicht an der Leine laufen kann. Wenn er seinen Namen kennt, er drinnen zuverlässig kommt wenn Du rufst und er sich draußen auch an der Leine auf Dich konzentriert – dann kannst Du auf entweder umzäunten oder etwas abgelegenen Gelände den Rückruf ohne Leine testen. Aber sonst gehört er wohl leider erstmal an die Leine.


    Ich wünsch Euch viel Erfolg, bleibt dran und vielleicht macht Ihr Deiner Mutter damit ein schönes Geschenk wenn sie heim kommt - nämlich einen grunderzogenen Hund mit dem das Leben nunmal einfach mehr Spaß macht.


    Du kannst Deinem Vermieter diese Aktenzeichen gern vorzeigen - ich möchte aber darauf hinweisen, dass solange kein BGH-Urteil vorliegt, keine Rechtsicherheit herrscht. Bespricht das unbedingt direkt mit dem Vermieter. Der Makler hat da gar nichts zu entscheiden und leider kommt es immer wieder vor, dass Makler in Erwartung Ihrer Courtage Fehlauskünfte geben.


    Im Übrigen kann der Vermieter durchaus einem Mieter die Hundehaltung untersagen auch wenn er die einem anderen Mieter erteilt hat - das kommt dann nämlich genau auf die Auslegung der sachlichen Gründe an. Beispiele:


    - A wohnt im EG, B im 1. OG ohne Aufzug - Vermieter kann B hier die Genehmigung verweigern
    - A hat Hund, B hat SoKa - da könnten 20 andere Hunde in dem Haus leben, hier darf der Vermieter die
    Hundehaltergenehmigung verweigern
    - A ist Rentner, B geht arbeiten - der Vermieter kann hier davon ausgehen, dass der Hund vielleicht Bellen wird
    und wiederum B die Genehmigung verweigern
    - gegen A läuft derzeit eh schon ein Verfahren wegen Lärm- und Schmutzbelästigung durch den Hund bzw. die
    Hausgemeinschaft ist schon verärgert wegen Hund von A, dass ein Vermieter sich dann nicht den nächsten
    Hund ins Haus holen will ist ein durchaus sachlicher Grund
    - die Genehmigung von A stammt noch vom Voreigentümer, es gab zwischenzeitlich einen Verkauf des Hauses;
    der neue Eigentümer muss sich an die Absprachen zwischen den Bestandsmietern und dem Voreigentümer halten
    ist aber frei in seiner Vertragsgestaltung mit einem neuen Mieter


    Wie gesagt, man kann nicht pauschal sagen, wenn der Vermieter A die Genehmigung gibt, kann er B diese nicht verweigern. Aber auch o.g. Beispiele sind Auslegungssachen. Man kann als Vermieter damit bei einem Richter am Amtsgericht durchkommen, bei einem anderen Richter am gleichen AG nicht.


    Ansonsten kann ich mich nur anschließen - solche Punkte unbedingt vor Vertragsabschluss abklären und jetzt auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Viel Glück!

    Also, sofern im Mietvertrag auf die Selbstauskunft verwiesen wird o.ä. gehört diese tatsächlich zum Mietvertrag und gilt als Nebenabrede. Viele Vermieter machen es jetzt so, da es immer wieder vorkommt, dass Mieter falsche Angaben zu Vorvermietern, Schulden, Einkünften etc. machen. Ist die Selbstauskunft Grundlage für den Mietvertrag und wird im Mietvertrag auf diese verwiesen hat der Vermieter vor Gericht bessere Chancen mit dem Vorwurf der Täuschung.


    Was der Mieterbund sagt ist nicht unbedingt immer das Richtige. Genauso verhält es sich aber auch mit Aussagen des Haus- und Grundbesitzervereins. Meist stimmt irgendwas in der Mitte, den jeder zieht sich aus der Rechtssprechung das was für ihn grade günstig ist.
    Hier wurde ja schon geschrieben, dass Urteile von Amtsgerichten etc. nicht sehr aussagekräftig sind. Selbst an einem Amtsgericht kann ein anderer Richter ein anderes Urteil abgeben. So lange kein BGH-Urteil vorliegt hat man keine Rechtsicherheit.


    Ich finde im übrigen nicht, dass beim Yorkie oder Chi keine Belästigungen für die Nachbarn zu erwarten sind - die können genauso bellen, in den Hausflur pinkeln oder gar beißen. Sorry, aber auch Kleinhunde sind keine Zwergkaninchen oder Fische. Meine persönliche Erfahrung ist, dass eher kleinere Hunde grade durch Bellen zur Belästigung werden als große Hunde. Das geht jetzt in keinster Weise gegen Deinen Hund, nur habe ich in Fällen von Lärmbelästigung mehr Beschwerden gegen Kleinhundehalter auf dem Tisch.


    Das mit dem Briefkasten ist echt blöd gelaufen und zwar vor allem für Deinen Freund – der er kann hier als Mieter richtig Ärger bekommen wegen unerlaubter Untervermietung und unerlaubter Hundehaltung. In so einem Fall wie bei Euch, wäre es nicht verkehrt den Vermieter VORHER zu informieren, dass man für ca. 8 Wochen Besuch mit Hund haben wird und direkt anzufragen ob das Namensschild übergangsweise am Briefkasten ergänzt werden kann bzw. selbst eine c/o-Anschrift anzugeben, damit entfällt die Notwendigkeit des Namensschilds. Jetzt ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und man kann es dem Vermieter nicht verübeln wenn er der Aussage mit dem Besuch nicht unbedingt Glauben schenken wird.


    Wenn Du Dir sicher bist, dass Dein Hund ruhig und gut erzogen ist, dann biete einem Vermieter doch Probewohnen für den Hund an. Sprich, wenn es in einem Zeitraum von einem halben Jahr Beschwerden gäbe (und mit Beschwerden ist nicht gemeint dass ein Nachbar mal beim Vermieter angerufen hat, sondern ein wirkliches Lärmprotokoll was nachweist, dass der Hund bspw. 2 Stunden am Tag durchbellt) kann die vorläufige Hundehaltergenehmigung entzogen werden und Dir bleiben 3 Monate um den Hund abzugeben. Dies entspricht dann genau Deiner Kündigungsfrist und Du könntest ausziehen so es denn notwendig werden sollte.


    Ich weiß dass der Wohnungsmarkt in Köln hart umkämpft ist, daher wünsche ich Dir viel Glück.

    Also mal abgesehen von dem Größenunterschied den ich persönlich auch nicht so prickelnd finde: Ich kenne Chis als relativ nervöse Hunde (bitte nicht hauen, aber die die ich kenne sind so) - und dann mit einem Gemütshund wie dem Berner zusammen? Ich würde befürchten, dass der Ersthund ziemlich genervt sein könnte. Janosch bspw. kommt auch mit Chis und anderen kleineren und/oder nervösen Hunden gut zurecht - aber er will sie nicht den ganzen Tag um sich herum haben und das obwohl er mit seinen 7 Monaten selbst noch ein kleiner Wildfang ist.


    Warum soll es denn ein Chi sein? Ich meine mal völlig ungeachtet der Größe. Wenn ich von uns ausgehe haben wir mit dem Berner Sennenhund einen Hund zu uns geholt der zu uns passt und zu dem wir auch passen. Ein Chi ist ja aber doch ganz anders. In welche Rasseeigenschaften habt Ihr Euch beim Berner verliebt und in welche beim Chi?