Hallo liebes Dogforum,
Nach meinem letzten Beitrag haben wir uns viele Gedanken gemacht und haben uns letzten Endes für einen Hund aus dem Tierheim entschieden, welchen wir voraussichtlich am kommenden Wochenende mitnehmen wollen. Es handelt sich dabei um einen Terrier-Mix.
Nun zu unserem größeren Problem:
Als wir gestern im Tierheim waren gingen wir wieder mit unserem Liebling aus, als wir dann beim Rückweg darauf aufmerksam gemacht wurden, dass die eigentliche Besitzerin des Hundes bzw. eher deren Vater im Tierheim anrief und sich darüber informierte, ob sie den Hund wiederhaben könnten. Dabei stellte sich heraus, dass der Hund wohl zum einen jünger als gedacht war und die Ersthalterin ihn an zwei weitere Personen gab, bevor er angeleint und zurückgelassen wurde.
Die Ersthalterin gab den Hund an einen Freund weiter, da sie aufgrund eines Umzuges den Hund nicht mitnehmen durfte. Daher ist bei ihr schonmal keine Absicht vorhanden. Derjenige, der ihn dann hatte, gab ihn wohl ebenfalls weiter, wodurch der Hund dann ausgesetzt wurde. Soweit bekannt ist gibt es auch keinen Vertrag zwischen der Erstbesitzerin und dessen Freund oder zwischen diesen Freund und den nächsten Besitzer. Theoretisch hat also die Erstbesitzerin des Hundes weiter Anrecht auf ihn, sollte diese den Hund zurück wollen.
Fakt ist aber, dass er vor dem Tierheimaufenthalt keinen Chip hatte. Damit fehlt schonmal ein Aussagekräftiger Beweis. Laut Aussage der Dame des Tierheimes kann die Ersthalterin den Hund nur dann für sich benaspruchen, wenn es einen Kaufvertrag gibt. Nach ersten Erkenntnissen durch den Vater dieser Halterin gibt es diesen wohl auch nicht. Sollte dieser vorhanden sein, müsste der Besitzer aber etwa 1.500€ an das TH bezahlen, darunter auch unsere eigenen Kosten für die Besichtigung und Ausführung des Hundes.
Grundlegend sieht es daher zwar nicht schlecht aus, trotzdem bereiten uns einige Fragen Bauchschmerzen und ich hoffe nun, dass ihr uns auf diese vielleicht eine Antwort geben könnt:
1. Sollte Sie einen Vertrag und das Geld aufbringen können: Wäre es tatsächlich legitim, wenn uns der Hund weggenommen wird, auch wenn er bereits bei uns ist?
2. Wenn die Dame nachträglich einen Vertrag findet und zahlen könnte, wäre er dann auch weg?
3. Wenn es keinen Vertrag gibt: Gehört er dann definitv uns?
4. Gibt es irgend ein Gesetz, dass ein Hund automatisch nach einer gewissen Zeit uns gehört, wenn sich der Erstbesitzer nicht meldet oder die Beweise und oder das Geld aufbringen kann?
5. Wenn der Besitzer einen Beweis erbringen kann, aber das Geld noch nicht, kann er sich tatsächlich auch nach einiger Zeit den Hund holen?
Hoffentlich könnt ihr uns helfen. Aktuell sind wir wegen der Sache ziemlich angespannt.