Ich denke das es hier keine gesetzlich geregelte Sichtweise gibt sondern das das immer Einzelfallentscheidungen sind. Es hängt also immer von den Umständen, den Richtern und den Rechtsanwälten ab was dabei raus kommt.
Ich kann aber auch beide Seiten verstehen (wenn auch nicht aktzeptieren).
Wenn mein Sohn in einem pubertärem Jungestreich auf einem Schrottplatz Einbrechen würde und dort würde ein extra abgerichteter Rottweiler aufpassen und meinen Sohn zerfleischen dann würde ich auch den Schrottplatzbesitzer verklagen....
Wenn in meinem Haus mit "Familienhund" jemand Einbrechen würde und unser Hund würde dem in die Wade beißen dann würde ich dem Einbrecher sagen das er selber Schuld ist....
Immer eine Frage der Sichtweise!
Aber auch in Juraforen wird sowas sehr zwiespältig Diskutiert: