Wie es rechtlich aussieht kann ich nicht sagen.
Aber ich kann es sehr gut verstehen dass der Vermieter nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte. Letztendlich hat er keinen Schaden am Bodenbelag angerichtet, sondern der Hund der Mieterin; für den die Mieterin die Verantwortung trägt. Dem zur Folge sollte diese auch für die Kosten aufkommen die ihr Hund verursacht hat und nicht von der Versicherung abgedeckt werden.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Versicherung nicht doch dazu verpflichtet ist den Fußbodenbelag komplett zu zahlen, weil es sich dabei um etwas handelt was nicht gebraucht wiederbeschafft werden kann. Ich weiß nicht ob die Versicherungen in solchen Fällen dazu verpflichtet sind den Neuwert zu zahlen.
Auch wenn der Fußbodenbelag schon sehr alt gewesen ist und deshalb durchaus mal hätte getauscht werden könnte, ist dieses, in meinen Augen, kein Grund dafür dem Vermieter die Kosten dafür aufzudrücken. Denn offensichtlich war der Bodenbelag noch nicht in dem Zustand, dass die Mieterin den Vermieter im Vorfeld darum gebeten hat, den Belag zu tauschen, weil er zu stark abgenutzt ist. Das ein Vermieter solche Dinge, wenn es irgend geht, beim Mieterwechsel tauscht, ist auch nachvollziehbar und legitim und verständlich.
Das die Versicherung darauf besteht, dass der Vermieter die Firma beauftragt, macht in meinen Augen Sinn. So ist sichergestellt, dass das Eigentum des Vermieters sachgemäß instand gesetzt wird und es hinterher diesbezüglich keine Probleme gibt.
LG
Franziska mit Till