Angonommen die Frau kann nachweisen, dass sie nach wie vor die Eigentümerin des Hundes ist.
Jetzt, da sie weiß, dass er im Tierheim sitzt, wie lange hat sie Zeit, ihn dort auszulösen?
Gibt es eine gesetzlich geregelte Frist, binnen derer sie sich verbindlich entscheiden muss, ob sie ihn zurücknimmt und für die entstandenen Kosten aufkommt oder ihn dem Tierheim übereignet?
Ändert sich etwas an der Sechsmonatsfrist, wenn sie in Kenntnis davon ist, dass der Hund im Tierheim sitzt?
Weiß das jemand?
Das wäre für supernova bestimmt hilfreich zu wissen.