Hallo,
vieles ist schon gesagt und ich drücke Dir die Daumen.
Hier noch mal kurz zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung. Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung des Gerichtes im Eilverfahren. Endgültiger Rechtsschutz wird nicht erreicht. Es muss zusätzlich noch ein Hauptsacheverfahren, also die eigentliche Klage, angestrebt werden.
Eine der Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung ist, dass ein Verfügungsgrund vorliegt. Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint. Hier muss sauber argumentiert werden, warum ein solcher vorläufiger Rechtsschutz jetzt begehrt wird und warum nicht bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren gewartet werden kann. Ein Grund wäre beispielsweise, wenn der Hund bei der Pflegerin schlecht behandelt wird (das hoffe ich allerdings nicht) oder dass eine schnelle Entscheidung notwendig ist, weil der Hund in der Welpenprägephase ist und längeres Zuwarten bis zum Hauptsacheerfahren einen Hundewechsel zum späteren Zeitpunkt zum Wohl des Hundes erschweren würde (auch schwierig). Aber vielleicht fällt Euch noch was ein.
Der Vorteil des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist, dass nur eine sogenannte summarische Prüfung stattfindet, also kein normales Beweisverfahren, und dass zur Glaubhaftmachung Deiner Ansprüche auch eine eidesstattliche Versicherung möglich ist (hier sollte Dein Anwalt Dir helfen beim Aufsetzen einer Eidesstattlichen Versicherung).
Bei einer eidesstattlichen Versicherung kann der Richter mit und ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Ein guter Richter sollte in Fällen wie diesen m.E. immer eine mündliche Verhandlung abhalten, da dort vielleicht zwischen den Parteien auch ein Vergleich geschlossen werden kann oder der Verfügungsgegner hat ein Einsehen.
Besprich dies mit Deinem Anwalt. Vorteile des Verfahrens zu einer einstweiligen Verfügung sind, dass es schneller geht, dass kein Beweisverfahren stattfindet. Derzeit hast Du als Pluspunkt auf Deiner Seite, dass Deine Geschichte plausibel erscheint. Du hast den Kaufvertrag und den Hund für eine durch eine Operation abgegrenzte Zeit abgegeben. Warum solltest Du den Hund also plötzlich verschenkt haben oder nicht zumindest verkauft haben? Nachteil ist, dass es meines Wissens im Rahmen einer einstweiligen Verfügung keine Prozesskostenhilfe gibt, falls Du die brauchst, dass eine gewisse Gefahr besteht, dass sie mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen wird oder dass der Richter aus anderen Gründen diese ablehnt. Dann musst Du die Kosten der Gegenseite tragen. Hinzu kommt, dass, wenn man sich nicht anders einigt, noch das Prozesskostenrisiko des Hauptverfahrens hinzu kommt.
Falls Du es doch zunächst mit einem Brief versuchen willst, muss es nicht per Einschreiben sein. Du kannst ihn auch direkt bei der Pflegerin in den Briefkasten werfen (geht vielleicht schneller und noch heute), solltest dann aber ein oder zwei Zeugen mitnehmen, die bestätigen können, dass Du den Brief eingeworfen hast. Und - auch sowas gibt es - die Zeugen sollten auch bestätigen können, dass in dem Umschlag sich genau das Schreiben befindet. Es soll schon vorgekommen sein, dass Leute sagen, ja ich habe was bekommen per Einschreiben, aber es war nichts drin.
Wenn es dem Grunde nach dem Hund bei der Pflegerin gut geht, wovon ich ausgehe, versuche Dich etwas zu beruhigen und Weihnachten ein wenig zu genießen. Du wirst Deine Kraft noch brauchen.
LG Maya