Hier in Schwäbien sagt man: "Geh zum SCHMIED, nicht zum Schmied'le ..."
Deshalb habe ich direkt beim Kläger angefragt. Die Antwort kam gestern in Form eines Rund-Mails, das ich hier gerne wiedergebe:
ZitatAlles anzeigenLiebe Tierfreunde!
Es ist soweit:
Maßgeblich angestoßen auch durch unseren juristischen Kampf gegen die Hundesteuer, der jetzt in Juni den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erreichen wird, hat sich endlich der Widerstand gegen diese ungerechte und unsinnige Abzocke von Tierfreunden in Deutschland organisiert.
Koordiniert von der Zeitschrift „DOGS“ (mit ausführlichem Bericht in der Nr.3/2012, die am 7. Mai erscheint), wird die Initiative „Stoppt die Hundesteuer“ gestartet, unterstützt von allen großen Verbänden (Deutscher Tierschutzbund, VDH, Tasso), und flankiert von den juristischen Schritten unserer Kanzlei in Straßburg und Fachveröffentlichungen des Richters am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München, Dr. Andreas Decker (siehe „Kommunale Steuer-Zeitschrift“, Heft 4/2012, und „HundeWelt“ April 2012).
Hier finden Sie die Vorab-Veröffentlichung zur Initiative „Stoppt die Hundesteuer“ im Internet:
http://www.dogs-magazin.de/content/hundesteuer/eingabe.html
Wir bitten alle Hunde- und Tierfreunde um rege Beteiligung!
Zu unserer eigenen Position und dem Klageverfahren berichtet die „Welt am Sonntag“ aktuell in der Ausgabe vom 6. Mai 2012 ausführlich in einem Interview.
Wir werden voraussichtlich im Juni 2012, unter Vorlage der Unterschriftenaktion, unsere Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Menschenrechtswidrigkeit der deutschen Hundesteuer einreichen. Gestützt ist die Klage auf Art.34 MRK (Europäische Menschenrechtskonvention), weil nach unserer Auffassung die deutsche „Rechtslage“ und Rechtsprechung zur Hundesteuer fundamentale Rechte aus der MRK verletzen, darunter Art.8 Abs.1 (Schutz vor staatlichen Eingriffen in das Privatleben), Art.13 (Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Staates) und Art.14 (Verbot der Diskriminierung).
Sir Monti, der Kanzlei-Hund, und sein Herrchen und Anwalt werden weiter alle juristischen Argumente einsetzen, und die Rechtswidrigkeit und Unsinnigkeit der Hundesteuer zu begründen und die Abschaffung durchzusetzen!
Den jeweiligen weiteren Stand des Verfahren entnehmen Sie bitte folgendem Link:
http://www.lemotions.de/index.php?id=15&tx_ttnews[tt_news]=17&tx_ttnews[backPid]=13&cHash=611c1e5da5
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Sache und nützliche Hinweise, über die wir uns auch weiterhin sehr freuen.
Freundliche Grüße
(...) und Kanzlei-Hund „Sir Monti“