Ja, jedes Jahr wieder und ständig mehrmals darum gebeten Von 1,50 m Durchgang sind es unten nur noch 0,50 und oben Kopfhöhe 0,30 .....man kriecht nur noch im Bücken durch, hat die Äste im Gesicht und in den Haaren. Wenn es geregnet hat, ist es besonders schön. Wenn man vom einkaufen kommt, kann man Einkaufstüten rechts und links tragen vergessen, man muss in gebückter Haltung vollbepackt im Side Stepp vorbei
Ist das ein öffentlicher (Fußgänger-)Weg? So richtig mit Straßenname und/oder Fußgänger-Abschrankung, damit keine Kfz reinfahren?
Dann mal freundlich bei der "Kavallerie" nachfragen, wie sich das in solchem Fall verhalten würde ...
Bei mir ist erste Anlaufstelle immer zuerst das Polizeirevier, wo ich freundlich nachfrage, an wen man sich in solchem Fall wenden könnte. Schließlich sind die nicht nur für Kfz-Bereiche zuständig. Meistens sind die schnell vor Ort, machen sich ein Bild und veranlassen dann alles Weitere.
Der Grundstücksbesitzer ist meines Wissens verpflichtet, öffentliche Bereiche dem sog. "öffentlichen Verkehr" zugänglich zu halten.
Blöder wird's wenn Nachbars Hecke (zu weit) in deinen Garten rüberwächst ... das ist Privatrecht, da kannste nur von Eigentümer zu Eigentümer regeln (streiten).