Beiträge von Whippetine

    (...) Einen Zyklus später war ich dann auch wieder schwanger (in Absprache mit meiner Gynäkologin, sozusagen der letzte Versuch), habe mit 25 unsere Tochter bekommen und dann meinen Mann zum Arzt geschickt :D

    Der vor dem endgültigen Schnitt vermutlich deinem (ebenso jugendlichen) Mann keine vergleichbar doofen Fragen gestellt / Vermutungen aufgestellt hat im Sinne von "... Und wenn Sie sich mal trennen, wollen Sie mit Ihrer nächsten Frau sicherlich EIGENE Kinder ..."


    Das ist die Fortsetzung von
    "Ein Mann MUSS Erfahrung haben, wenn er heiratet." Aber die Frau soll unbedingt noch Jungfrau sein ... :ugly:

    Hier noch eine Pflanzenmord Frage:


    Kann mir jemand eine möglichst effektive Art nennen, eine Gartenwinde zu killen?
    Das Ding nervt einfach! Die Vorbesitzer haben die irgendwann mal gepflanzt und jetzt rankt die hier wild durch die Gegend und stranguliert die übrigen Blumen.


    Wie bekommt man das Unkraut am Besten um die Ecke?

    An sich soll die Gartenwinde ein einjähriges Gewächs sein ...
    wenn sie es nicht ist, hilft nur Jäten. - Und Jäten. - Und (erwähnte ich es schon?) Jäten!
    Alles muss raus. Auch die Wurzeln. Aus jedem im/am Boden verbleibenden Abschnitt kann sich eine neue Pflanze entwickeln.


    Die gejäteten Pflanzenteile bitte NICHT kompostieren (und im kommenden Jahr erfolgreich mit dem Kompost neu anpflanzen), sondern TROCKNEN und VERBRENNEN. Die Pflanzenasche kann dann wieder problemlos als Dünger verwendet werden.

    Dann muss auch m.E. der VER-Mieter dafür sorgen, dass die übrigen Mieter zu ihren Häusern kommen. - Notfalls über das (angekündigte) Druckmittel einer Mietminderung.
    Wie er sich mit dem unwilligen Einzelmieter arrangiert, der evtl. gegen eine Regelung im Mietvertrag verstößt, ist seine Sache.

    Es ist kein öffentlicher Weg/Gang, es ist ein Anwohner Weg/Gang der nur von den Anwohnern, Besuch, Brief/Paketpost genutzt wird. Jeder ist für seine Hecke/Rasenstück am Haus verantwortlich. Es gehört mit zum Garten/Haus und muss selber gepflegt werden.Und wenn man es nicht pflegt, wächst es zu und die anderen 8 Anwohner haben Probleme da durch zu kommen :verzweifelt:

    und wem GEHÖRT der Grund und Boden, auf dem dieser Weg verläuft?
    Wenn es keine öffentliche Straße bzw. öffentlicher Fußgängerweg ist, gehört die Fläche ja irgend jemandem und dann ist die Benutzung durch "Nicht-Besitzer" vermutlich durch ein sogenanntes "Wegerecht" geregelt, das als Baulast im Grundbuch eingetragen ist --> das kannst du bei deinem örtlichen Amtsgericht (Abteilung Grundbuch) erfahren.


    Wer die sogenannte "Baulast" hat, hat auch dafür zu sorgen, dass die Weg-Berechtigten ihr Wegerecht in der üblichen Weise und der im Grundbuch ausgewiesenen Breite ausüben können.


    Ansonsten: der Tipp mit dem Bürgermeister klingt nach einem fairen Kompromiss.

    Ja, jedes Jahr wieder und ständig mehrmals darum gebeten :ka: Von 1,50 m Durchgang sind es unten nur noch 0,50 und oben Kopfhöhe 0,30 .....man kriecht nur noch im Bücken durch, hat die Äste im Gesicht und in den Haaren. Wenn es geregnet hat, ist es besonders schön. Wenn man vom einkaufen kommt, kann man Einkaufstüten rechts und links tragen vergessen, man muss in gebückter Haltung vollbepackt im Side Stepp vorbei :headbash:

    Ist das ein öffentlicher (Fußgänger-)Weg? So richtig mit Straßenname und/oder Fußgänger-Abschrankung, damit keine Kfz reinfahren?
    Dann mal freundlich bei der "Kavallerie" nachfragen, wie sich das in solchem Fall verhalten würde ... :pfeif:
    Bei mir ist erste Anlaufstelle immer zuerst das Polizeirevier, wo ich freundlich nachfrage, an wen man sich in solchem Fall wenden könnte. Schließlich sind die nicht nur für Kfz-Bereiche zuständig. Meistens sind die schnell vor Ort, machen sich ein Bild und veranlassen dann alles Weitere.


    Der Grundstücksbesitzer ist meines Wissens verpflichtet, öffentliche Bereiche dem sog. "öffentlichen Verkehr" zugänglich zu halten.
    Blöder wird's wenn Nachbars Hecke (zu weit) in deinen Garten rüberwächst ... das ist Privatrecht, da kannste nur von Eigentümer zu Eigentümer regeln (streiten).

    Danke für eure Antworten! =)
    Mein Trainer auf dem Hundeplatz meinte Sonntag, dass man das dreifache Gewicht eines Hundes haben muss, um ihn in jeder Situation halten zu können. Kam mir etwas komisch vor..
    Erziehung ist auch das Schlüsselwort mit Gorby, sonst wär es mit den knapp 10kg, die er am Ende vermutlich leichter sein wird als ich, überhaupt nicht möglich.

    So ganz daneben liegt er nicht mal, er hat bloß (dir zuliebe?) das Maß etwas korrigiert:
    Ein gesunder Hund zieht aus dem Stand (!) etwa das 6-fache seines eigenen Körpergewichts.
    Der Rest ist Dreisatz.


    Und Erziehung hilft immer :dafuer:

    wie wärs dem Hund einfach so lange eine stink normale Marke mit Telefonnummer ans Halsband zu machen? Hat doch fast den selben Effekt.

    Jau, so hat man sich vorerst auch beholfen.
    TASSO-Marke hat der Hund ja am Hund ...


    DAS wuerde ich unterlassen...
    Sie wollen es nicht, also wird es frueher oder spaeter rauskommen.


    LG Anna

    Falls das auf die TASSO-Geschichte und den zusätzlichen Handy-Aufkleber gemeint ist, wäre es nett von dir, du würdest etwas näher erläutern, an welche Folgen du im Falle von "rauskommen" denkst.


    Man kann die Ummeldung ganz einfach online machen, dazu braucht man nur die Tassonummer und den Namen des Vorbesitzers um sich einzuloggen. Habe ich vor nem halben Jahr erst so gemacht, da war keine Unterschrift nötig!! Der Verein muss also dem neuen Besitzer also nur die Nummer und der Anmeldungsnamen mitteilen und fertig ist die Kiste... Das werden die vom Verein ja wohl hinkriegen.. :mute:

    DANKE für diesen konstruktiven Ansatz.
    Vereinsname ist hier bekannt. TASSO-Nr. auch (weil Marke + Impfpass vorhanden).
    Also: versuchen wir's :pfeif: