Nach deinem Text kann der Besuch des Hundes über Nacht als Hundehaltung gewertet werden.
ZitatUnzulässig sei es aber zum Beispiel, wenn der Besucher einen Hund in häufigen Abständen regelmäßig mitbringt oder das Tier nachts in der Wohnung bleibt oder sich das Tier – wie hier – regelmäßig den ganzen Tag über in der Wohnung befindet. Das sei kein „vorübergehender Aufenthalt“ eines Hundes, das entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne verboten werden.
Entweder du sagst, dass die Hundis nicht die ganze Nacht bleiben (darf natürlich keiner mitkriegen) oder du fragst deinen Vermieter ob das ok ist.
LG Chrissi