Beiträge von Lysaya

    Och wie süß :herzen1:


    Wir waren gerade spontan Welpen gucken :D Sehr praktisch, wenn man die Züchter gut kennt, dann kann man auch spontan überfallen. Die Kleinen haben sich irre gemacht seit letzter Woche.
    Heut hab ich dann auch erfahren, dass vor uns wohl schon eine Familie da war zum Gucken und eigentlich "unseren" Bodo wollte. Aber weil wir das Erstrecht hatten, geht der Bruder nun in die andere Familie.

    Also als wir das Auto neu gekauft haben gab es auch eine Ermäßigung auf den Kaufpreis dafür, dass die erste Inspektion in der Vertragswerkstatt gemacht wird.
    Spaßeshalber hab ich jetzt mal in diversen Rechtsforen gegooglet und der Tenor ist, dass so ein Vertrag mit der Klausel der Röntgenkaution durchaus rechtmäßig ist.


    Zitat

    Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Und ein Züchter ist durchaus berechtigt sich seine Welpenkäufer auszusuchen. Wenn er nur an solche verkaufen möchte, die ihren Hund später auch röntgen lassen, ist das sein gutes Recht entsprechende Klauseln in den Kaufvertrag aufzunehmen. Letztendlich werden solche Maßnahmen von besonders engagierten Züchtern ergriffen, und sie dienen der Gesundheit der Rasse und somit auch jedem Welpenkäufer, der ja später schließlich einen gesunden Hund haben möchte und keinen mit HD und/oder ED. Züchterisch in diese Richtung selektieren kann man aber nur dann wenn man weiß wie die einzelnen Zuchttiere in dieser Hinsicht vererben. Das kann ein Züchter ja nicht auspendeln...



    Wobei das Röntgen an sich letztendlich nicht einklagbar ist, denn das greift zu sehr in das Eigentumsrecht ein. Aber der Züchter ist berechtigt eine mit dem Kaufpreis vereinnahmte "Röntgenkaution" bei Nichterfüllung der käuferlichen Vertragspflichten einzubehalten oder eine im Kaufvertrag vereinbahrte Vertragsstrafe einzufordern, wenn der Käufer seiner im Kaufvertrag unterschriebenen Röntgenpflicht bis zum vereinbahrten Zeitpunkt nicht erfüllt.


    Quelle: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1201470#p1201470


    Aber ich versteh auch das Problem nicht. Ich rechne beim Welpen einfach mit dem Kaufpreis plus den Kosten fürs Röntgen. Wenn mich eine solche Klausel im Vertrag stört, dann muss ich einen anderen Züchter / Verband aufsuchen.

    Heißt anders ausgedrückt, dass man eine Strafzahlung von 100€ entrichten muss. Und das ist nach deutschem Recht sowieso nicht rechtens und außerdem eine Unverschämtheit.

    Hm .... genau genommen bekommst Du nur einfach keinen "Rabatt".
    Du musst ja keine 100 Euro zusätzlich zahlen, sondern bekommst nur die 100 Euro nicht zurück.


    Der Welpe kostet für jeden 1200 Euro.
    Die, die nach 14 Monaten röntgen gehen, bekommen eben die 100 Euro erstattet.
    Du musst ja nicht 1300 Euro zahlen, nur weil Du nicht röntgen gehst (das wär glaub ich wirklich nicht zulässig).

    Dann kriegt man den Welpen nicht?
    Bei uns lautet der Vertrag "Kaufpreis sind xxxx Euro. Davon gibt es 150 Euro zurück, wenn die Röntgenauswertung erfolgt ist."


    Lässt man nicht röntgen, dann kriegt man das Geld nicht.