Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland. Und ein Züchter ist durchaus berechtigt sich seine Welpenkäufer auszusuchen. Wenn er nur an solche verkaufen möchte, die ihren Hund später auch röntgen lassen, ist das sein gutes Recht entsprechende Klauseln in den Kaufvertrag aufzunehmen. Letztendlich werden solche Maßnahmen von besonders engagierten Züchtern ergriffen, und sie dienen der Gesundheit der Rasse und somit auch jedem Welpenkäufer, der ja später schließlich einen gesunden Hund haben möchte und keinen mit HD und/oder ED. Züchterisch in diese Richtung selektieren kann man aber nur dann wenn man weiß wie die einzelnen Zuchttiere in dieser Hinsicht vererben. Das kann ein Züchter ja nicht auspendeln...
Wobei das Röntgen an sich letztendlich nicht einklagbar ist, denn das greift zu sehr in das Eigentumsrecht ein. Aber der Züchter ist berechtigt eine mit dem Kaufpreis vereinnahmte "Röntgenkaution" bei Nichterfüllung der käuferlichen Vertragspflichten einzubehalten oder eine im Kaufvertrag vereinbahrte Vertragsstrafe einzufordern, wenn der Käufer seiner im Kaufvertrag unterschriebenen Röntgenpflicht bis zum vereinbahrten Zeitpunkt nicht erfüllt.